Vorlage - VO/19/15940/61  

 
 
Betreff: Radverkehrsförderung
Ausbau von Feld- und Grünanlagenwegen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
19.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Einleitung

Am 22.01.2019 hat der Ausschuss im Zusammenhang mit dem Grundsatzbeschluss „fahrradfreundliches Regensburg“ einen Lückenschlussplan beschlossen. Gemeint sind damit vor allem tatsächliche Lücken im Radverkehrsnetz, also z. B. fehlende Radwege oder Brücken.

Darüber hinaus gibt es jedoch vielfach Wege, auf denen das Radeln zwar erlaubt ist, die der Radverkehr jedoch faktisch nicht ganzjährig nutzen kann. Feldwege und Grünanlagenwege mit wassergebundenen Deckschichten weichen bei Niederschlag auf. Wasser und Schlamm werden hochgeschleudert und verdrecken das Rad und die Kleidung. Auf Dauer entstehen Schlaglöcher und Spurrillen. Winterdienst kann auf solchen Wegen nicht durchgeführt werden. Das Radeln bei Schnee und Eis ist dann für viele Personen dort nicht möglich.

Ziel der Verkehrsplanung ist es jedoch, dass Radler die Wege ganzjährig nutzen können. Das führt nicht nur zu einer gleichmäßigeren Auslastung der Rad-Infrastruktur, sondern auch des ÖPNV. Es ist nicht ökonomisch, wenn die Verkehrsunternehmen im Winterhalbjahr eine größere Busflotte und einen größeren Personalstamm vorhalten müssen als im Sommerhalbjahr.

Eine Asphaltierung von Feld- und Grünanlagenwegen würde nicht nur den Komfort, sondern vor allem die Verkehrssicherheit erhöhen. Das liegt neben der Thematik Schlaglöcher / Spurrillen (Stürze) und der fehlenden Möglichkeit des Winterdienstes insbesondere daran, dass andere, z. T. unsichere Routen oder große Umwege in Kauf genommen werden müssen.

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass immer mehr Menschen Lastenräder und Fahrräder mit Anhängern einsetzen. Diese Fahrzeuge haben vielfach größere Spurweiten und sind in der Beweglichkeit eingeschränkter (u. a. größerer Abbiege-/Wenderadius, höheres Gewicht). Die Stadt Regensburg fördert erfolgreich den Kauf solcher Fahrzeuge, es wurden bereits mehr als 1.000 Förderbescheide erteilt.

Die vorgeschlagenen Wege sind entweder bereits Teil des Radwegenetzes oder können zukünftig Lücken zur Förderung der Nahmobilität schließen. Es geht nicht nur darum, für den schon vorhandenen Radverkehr den Komfort und die Sicherheit zu verbessern, sondern neue Nutzergruppen zu erreichen.

 

Dringlichkeitsreihung

In den Anlagen wird nach Dringlichkeit der Maßnahmen unterschieden.

Drei Maßnahmen sind unabhängig von diesem Beschluss bereits fix geplant und werden mittelfristig umgesetzt. Dies sind der Sinzinger Weg (0.2), der zukünftig den erwarteten Mehrverkehr von der neuen Sinzinger Brücke aufnehmen wird, der Regenuferweg an den Sallerner Sportplätzen (0.1; Teil der Hochwasserschutzplanung) und der Weg zwischen Grieser Steg und Holzgartensteg auf dem Grieser Spitz (0.3). Die Maßnahmen 0.1 bis 0.3 werden insofern nur nachrichtlich dargestellt.

Die Maßnahmen 1.1 bis 1.7 werden als besonders dringlich angesehen, wobei hier auch innerhalb der Prioritätengruppe die Dringlichkeit von der  Maßnahme 1.1 bis zur Maßnahme 1.7 abnimmt. Ebenso verhält es sich in den Prioritätengruppen 2 und 3.

 

Priorität 1

Die höchste Dringlichkeit wird in der Verbindung Neutraubling-Gärtnersiedlung Leibnizstraße gesehen (1.1). Die Leibnizstraße wird mittelfristig nach Osten bis zur Kreuzhofstraßenbrücke verlängert werden und Radverkehrsanlagen erhalten. Demzufolge wird der Bedarf nach einer komplett asphaltierten Verbindung noch einmal steigen.

Infolge des Baus der Unterführung des Unterislinger Wegs nördlich der BAB A 3 (gefördert mit Mitteln des Bunds und des Freistaats) und des geplanten Urbanen Gebiets an der Grunewaldstraße wird eine höhere Radl-Frequenz auf den Wegen nördlich der A 3 erwartet. Derzeit wird die Wegeoberfläche den Anforderungen nicht gerecht, eine Sanierung der Wege wäre ohnehin notwendig. Um den Erfordernissen des Naturschutzes gerecht zu werden, soll hier eine so genannte „smarte“ Beleuchtung gewählt werden. Diese soll bedarfsgerecht gesteuert werden, um die Lichtverschmutzung zu begrenzen (1.2, 1.3, 1.6).

Um der Verknüpfung Burgweinting Oberisling (KiTas, Waldorf-Schule, Beerenmeile) gerecht zu werden, soll der Islinger Weg (1.4) asphaltiert werden, um hier auch bezüglich des Oberflächenbelags eine Durchgängigkeit zu erreichen.

Weitere Maßnahmen:

1.5 Weg östlich der Straße Weichser Damm
sobald dieses Wegestück ausgebaut ist, könnte hier der Donauradweg auf einer deutlich attraktiveren Route geführt werden

1.7  Weg zwischen Brandlberger Str. und Isarstraße in nördlicher Verlängerung des Würmwegs

 

Priorität 2

Die Entwicklungen im Südosten des Stadtgebiets Schwimmbad, Leichtathletikhalle, Prinz-Leopold-Kaserne, Urbanes Gebiet Grunewaldstraße werden zu mehr Radverkehr und zu neuen Fahrtrelationen führen. Ein zusätzliches Angebot zwischen Benzstraße und Dieselstraße im Zuge des vorhandenen Feldwegs in Nachbarschaft zum Pürkelgut ist daher sinnvoll (2.1).

Zwischen Burgweinting und Neutraubling-Mitte existiert keine geeignete durchgängige Radl-Verbindung. Leibnizstraße im Norden und Herbert-Quandt-Allee im Süden erfordern große Umwege, die für diese Relation keine hinreichende Akzeptanz erfahren. Der Ausbau des Feldwegs in Verlängerung der Straße Unterer Ehweg östlich von Harting kann hier eine wichtige Lücke schließen (2.3). Die im Lückenschlussplan weiter nördlich vorgeschlagene Führung ist nach eingehenderer Prüfung aus naturschutzfachlichen Gründen nicht umsetzbar.

Der Pfaffensteiner Weg (2.2) verbindet den Stadtwesten und den westlichen Landkreis mit Stadtamhof. In Zukunft eröffnet sich mit dem Bau des Holzgartenstegs die Weiterführung nach Osten (DEZ, Gewerbepark).

Priorität 3

Die Verlängerung des autobahnparallelen Wegs nach Westen (3.2) auf dem Gelände des Freistaats (Unisportanlage) bedingt den Bau einer Unterführung der Galgenbergstraße. Der Freistaat hat zu dieser Maßnahme bereits seine Zustimmung signalisiert.

Die Asphaltierung des Wegs südlich des Safferlinger Stegs macht insbesondere dann Sinn, wenn der Steg erneuert und die Rampen mit geringeren Steigungen versehen werden (3.1).

Die Maßnahmen im Stadtnorden (3.5 bis 3.8) dienen vor allem der Förderung der Nahmobilität und der besseren Vernetzung innerhalb des Stadtteils.

 

Ausbaustandard

Der Umfang hinsichtlich Längen und vorgesehener Wegebreiten sowie der Notwendigkeit einer Beleuchtung ist dem Anhang zu entnehmen.

Der Wegeaufbau richtet sich danach, ob die Wege durch landwirtschaftliche Fahrzeuge befahren werden müssen. Diese Differenzierung wird im Einzelfall vorzunehmen sein.

 

Eigentum / Grunderwerb

In Einzelfällen ist die Stadt Regensburg nicht Eigentümerin aller benötigten Flächen. Es wird im Planungsprozess zu klären sein, ob ein Grunderwerb möglich und nötig ist. Diese Frage ist auch verknüpft mit einer möglichen Förderfähigkeit. Die Förderung ist an eine Zweckbindungsfrist gekoppelt. Ggf. ist ein Grunderwerb dann entbehrlich, wenn ein Zugriffsrecht auf die Flächen für die Dauer der Zweckbindung nachgewiesen werden kann.

 

Finanzierung / Förderung

r die Maßnahmen stehen im Investitionsprogramm bislang keine Mittel zur Verfügung. Im nächsten Schritt wären für die Einzelmaßnahmen Planungen und auf deren Basis Kostenschätzungen zu erstellen.

Der Ausbau der Wege wäre dann grundsätzlich förderfähig, wenn die Wege straßenrechtlich beschränkt öffentlich gewidmet würden. Werden dagegen derzeit nicht-ausgebaute öffentliche Feldwege ausgebaut ohne Widmungsänderung re dies nicht förderfähig.

 

Straßenbaulast / Unterhalt

Die nicht-ausgebauten öffentlichen Feldwege (z. B. Nr. 1.1) sind in der Baulast der Anlieger. Der Unterhalt ist damit derzeit nicht Aufgabe des Tiefbauamts der Stadt Regensburg. Lediglich dort, wo Grundstücke der Stadt Regensburg an diese Wege angrenzen, ist die Stadt Regensburg auch Baulastträger.

rden die Wege ausgebaut und als beschränkt öffentliche Wege gewidmet, fällt die Baulast inkl. Unterhalt, Reinigung, Beleuchtung und Winterdienst in die Verantwortung der Stadt Regensburg. Hierdurch entstehen zusätzliche finanzielle Lasten bei der Stadt Regensburg.

Es ist bereits jetzt absehbar, dass hierfür ein zusätzlicher Straßenwärter sowie ein weiteres Fahrzeug für dieses Personal erforderlich sein werden. Zusätzliche personelle und finanzielle Aufwendungen fallen zudem beim Fuhramt und Gartenamt für die Reinigung der Wege (insbes. bei landwirtschaftlichem Verkehr) sowie den Winterdienst an.

 

Beleuchtung

Aus Verkehrssicherheitsgründen kann im Einzelfall eine Beleuchtung der Wege angezeigt sein. Dem gegenüber stehen jedoch folgende Aspekte:

  1. Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind mithin breiter als die Wege (überkragende Aufbauten). Das hätte zur Folge, dass Beleuchtungsmasten deutlich vom eigentlichen Weg abgesetzt werden müssten. Das wiederum würde Grunderwerb von landwirtschaftlichen Flächen erforderlich machen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Eigentümer einem solchen Ansinnen ablehnend gegenüber stehen. Außerdem hätte dies ggf. zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft zur Folge.
     
  2. Die sog. Lichtverschmutzung hat negative Auswirkungen auf die Natur. Nachtaktive Tiere werden durch die Beleuchtung in ihrem natürlichen Verhalten beeinflusst und gestört.
     
  3. Je nach Standort wäre die Verlegung entsprechender Stromleitungen mit hohen Kosten verbunden und daher unwirtschaftlich.

Daher wird vorgeschlagen, eine Standardwegebeleuchtung auf wenige Einzelfälle zu beschränken. Unter Umständen kommt dort auch eine sog. smarte Beleuchtung in Frage kommen, die sich z. B. nur dann einschaltet, wenn Personen einen Wegeabschnitt passieren. Dies ist in den Nachtstunden mit einer entsprechend geringen Verkehrsfrequenz sinnvoll.

 

Anliegerbeteiligung / AG Rad

Dort, wo landwirtschaftliche Flächen angrenzen und entsprechender Verkehr stattfindet, wird eine Beteiligung der Eigentümer/Pächter durchgeführt.

Das Thema wurde im September in der AG Rad beraten. Alle anwesenden Fraktionen sowie der ADFC und der VCD begrüßten das Konzept.

Genehmigungsverfahren

Ein spezielles Verfahren wie etwa ein Planfeststellungsverfahren ist für solche Maßnahmen nicht vorgesehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft sind zu bewerten und auszugleichen. Das Umweltamt und das Gartenamt sind bereits frühzeitig in die Planungen involviert worden und sehen keine unüberwindlichen Hindernisse bei den vorgeschlagenen Maßnahmen. Andere Vorschläge seitens des Stadtplanungsamt hingegen wurden vom Umwelt- oder Gartenamt abgelehnt bzw. es wurde auf sehr erhebliche Auswirkungen und die damit verbunden aufwendigen Genehmigungsprozesse hingewiesen. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein wasserschutz- oder naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen ist.

Muss die Widmung geändert oder ein bislang nicht gewidmeter Weg erstmalig gewidmet werden, ist dies ein vom Tiefbauamt durchzuführender Verwaltungsakt.

 

Umsetzungshorizont

In der Anlage wird für jede Maßnahme ein Umsetzungszeitrahmen benannt. Dieser Zeitrahmen ist nur dann einzuhalten, wenn die finanziellen Mittel bereitgestellt werden, die personellen Kapazitäten für Planung und Umsetzung zur Verfügung stehen, erforderliche Genehmigungen rechtzeitig erteilt werden, die Grundstücksverfügbarkeit gegeben ist und der spätere Betrieb (Reinigung, Winterdienst, Unterhaltung) gesichert sind.

Zur Förderung eines guten Miteinanders soll, je nach Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel, eine Öffentlichkeitskampagne für gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme zwischen Radfahrern und Fngern durchgeführt werden.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die nächsten Schritte einzuleiten, um bislang nicht-ausgebaute Wege so zu befestigen, dass diese grundsätzlich ganzjährig durch den Radverkehr befahrbar sind (Asphaltierung oder Pflasterung). Dabei ist auf die Dringlichkeitsreihung gem. Anhang zu achten. Für jede Einzelmaßnahme sind dem Ausschuss Beschlussvorlagen vorzulegen, aus denen die Kosten, die Finanzierung und der Umsetzungszeitpunkt hervorgehen.

Für die Umsetzung der Maßnahmen sollen keine Bäume gefällt werden. Wird eine Beleuchtung als erforderlich erachtet, so soll diese durch innovative Lösungen möglichst geringe negative Wirkungen auf die Natur haben.

Das Programm soll binnen der nächsten 12 Jahre weitgehend umgesetzt werden, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel, der Grundstücksverfügbarkeit und personellen Kapazitäten.

Die im Anhang beigefügte Liste und Übersichtskarte sind maßgeblicher Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 


Anlagen:

 

-          Asphaltierung Prioliste

-          Übersichtskarte Prioritäten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019_11_19_Asphaltierung_Prioliste (439 KB)    
Anlage 2 2 2019_11_19_Übersichtskarte Prioritäten (1050 KB)