Vorlage - VO/19/15941/61  

 
 
Betreff: Bahnhaltepunkt Walhallastraße, Planung und Kostenbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
26.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Einleitung und aktueller Sachverhalt:

 

Die Sicherstellung der Erreichbarkeit aus dem nördlichen Umland und die Verbesserung der Umsteigebeziehungen sind von hoher Bedeutung für die Wachstumsregion Regensburg.

 

Um schnellstmögliche Erfolge zu erzielen, wurden im Jahr 2018 neue Gespräche insbesondere aufgrund geänderter planerischer und finanzieller Rahmenbedingungen zur Schaffung eines neuen Haltepunktes aufgenommen. Von Seiten der Stadt wurde zusätzlich im März diesen Jahres ein offizieller Termin mit Deutscher Bahn AG (DB - DB Netz AG und DB Station & Service AG), der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) und dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) durchgeführt. Eine Überarbeitung der ursprünglich angedachten Verfahrensweise durch einen Ausbau der Eisenbahnüberführung und der Schaffung eines Haltepunktes (Planungsauftrag vom 25.02.2014, VO/14/9580/65 und Vorbereitungs- und Realisierungsvertrages, VO/12/7763/61 vom 20.06.2012) war somit erforderlich.

Das Ziel dieses Termins lautete daher, ursprünglich vereinbarte Zielvorstellungen zu konkretisieren, Problemstellungen zu verorten und das Bauvorhaben durch eine ursprünglich vereinbarte Kopplung des Haltepunktes (o.g. Beschlüsse) mit der Eisenbahnüberführung zu trennen.

 

Bezüglich der Eisenbahnüberführung (EÜ) Donaustaufer Straße ist anzumerken, dass aufgrund der Kostenteilung zu Lasten der Stadt kein aktuelles Bauverlangen auf Seiten der Stadt in der bisherigen Form bei diesem Brückenbauwerk besteht. Langfristig strebt die Stadt jedoch eine bauliche Anpassung und Verbesserung der Eisenbahnüberführung an. Die erste Phase einer Schnittstellenverbesserung wird jedoch in der folgenden Verfahrensweise beschrieben. Langfristige und großumige Baumaßnahmen an der Donaustaufer Straße soll aber erst umgesetzt werden, wenn eine Erneuerung der Eisenbahnüberführung durch die Deutsche Bahn AG (DB Netz AG) als Veranlasser ansteht.

 

Eine grundsätzliche Einigkeit zum weiteren Vorgehen unter der Maßgabe der Bautrennung sowie zur grundsätzlichen Notwendigkeit der Realisierung des Haltepunktes konnte erzielt werden.

 

 

Verfahrensweise und Planungsinhalte:

 

Um das Vorhaben zeitnah umsetzen zu können und den Nutzen einer Wiedereröffnung mit aktuellen Kennwerten (Wohn-, Arbeitsplatz- und Gewerbeentwicklung, ÖPNV-Erschließung) nochmals unter aktuellen Rahmenbedingungen fachlich abzuschätzen, soll in Zusammenarbeit mit DB, StMB und BEG, eine Planung bis zur Erlangung des Baurechtes erarbeitet werden.

 

Insbesondere für die Zukunft der Stadt ist dabei von Interesse, ob im Zusammenhang mit einer zukünftigen Elektrifizierung der Strecke, angrenzender Gewerbe- und Industriegebiete (u.a. Gewerbepark) oder des aufstrebenden Wohngebietes „Brandlberg“, z.B. die Grundlagen für weiterer Erschließungsmöglichkeiten durch eine Unter- oder Überführung noch geschaffen werden können oder müssen und ob weitere ernzende Maßnahmen am Bahnhaltepunkt oder im Umfeld unter geänderten Rahmenbedingungen erforderlich sind.

 

Hinsichtlich eines Neubaus des Haltepunktes ist daher aus Sicht der Stadt eine zeitnahe Realisierung des Bauvorhabens erstrebenswert, um die insbesondere für Gewerbeparkkunden, Mitarbeiter und Anwohner unbefriedigende Situation zu verbessern. Zusätzlich führt das anhaltende Bevölkerungswachstum der Stadt Regensburg mit 166.467 Einwohnern (Statistisches Jahrbuch 2018), steigende Einpendlerzahlen + 20.000 in den letzten 10 Jahren bei einer Gesamteinpendlerzahl von 78.027 pro Tag und 18.723 Auspendlern (Statistisches Jahrbuch 2018) zu einer erhöhten Mobilitätsnachfrage und notwendigen Verkehrsalternativen.

 

Im Rahmen der Planung ist zwischen BEG, StMB, Stadt und DB deshalb eine neue Vertragsvereinbarung zur Finanzierung und Planung bezüglich der Leistungsphasen 1 bis 4 (nach HOAI) abzuschließen. Im Rahmen dieser Planung sollen neue Varianten für die Lage einer fußufigen Anbindung des Schienenhalts erarbeitet und hinsichtlich ihrer eisenbahnbetriebstechnischen und betriebswirtschaftlichen Vor- und Nachteile untersucht werden. An der grundsätzlichen Lage und Länge der Bahnsteige nördlich der Donaustaufer Straße und Eisenbahnüberführung wird, wie bisher auch vereinbart, festgehalten.

 

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile im Grundsatzgespräch im März dieses Jahres, soll bei den Planungen ein Mittelbahnsteig und ein Seitenbahnsteig zugrunde gelegt werden. Der Zugang zur westlichen Seitenbahnsteigseite (auf der Höhe des alten Bahnhofsgebäudes) soll fußufig über die Wegverbindung „Bei der Anhalt“ realisiert werden. Der östlich gelegene Mittelbahnsteig ist mittels einer barrierefreien Fußnger- über oder -unterführung zu erschließen. Eine zusätzliche fußufige Erschließung des Haltepunkts von Süden her mittels einer Brücke über die Donaustaufer Straße ist nicht mehr Gegenstand der Planung. Mögliche Zuwegungsmöglichkeiten von Süden gilt es jedoch in der Planung zu pfen. Die grundsätzliche Anbindung des Haltepunktes an das öffentliche Straßen- und ÖPNV-Netz soll in einem ersten Schritt über die Donaustaufer Straße / Harthofer Weg erfolgen. Inwieweit zusätzliche Anbindungsmöglichkeiten vom Osten kommend geschaffen werden können, gilt es in der Planung in Varianten zu prüfen. Im direkten Umfeld des Bahnhaltepunktes „Walhalla-straße“ sollen zusätzlich Kurzzeitparkplätze (Kiss & Ride), Park & Ride - Parkplätze und Fahrradabstellanlagen sowie eine attraktive Umfeldgestaltung und Aufwertung in der Planung berücksichtigt werden.

 

Um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten, sind die Zu- und Abgänge zum Haltepunkt mit Aufzügen oder Rampen in verschiedenen Varianten darzustellen. Neben diesen erforderlichen Zugängen ist aus Sicht der Stadt für eine langfristige Integration und mögliche zusätzliche Zuwegung aus dem Osten kommend auch in Varianten herauszuarbeiten, wie eine Anbindung beider Gebietsteile östlich und westlich des Haltepunktes mittels o.g. und möglichen Verbindungsbauwerk als Schnittstellenverbesserung realisiert werden könnte. Eine Vorzugsvariante ist in allen o.g. Fällen in Abstimmung mit den jeweils beteiligten Projektpartnern herauszustellen.

 

 

Kostenbeteiligung:

 

Die Verantwortung für die Schieneninfrastruktur, zu welcher auch Bahnstationen und Haltepunkte gehören, liegt grundsätzlich gemäß Artikel 87e Abs. 3 des Grundgesetzes beim Bund und Deutscher Bahn AG. Bezüglich des Bahnhaltepunktes Walhallastraße ist die DB AG Eigentümer des Grund und Bodens auf dem der Haltepunkt mit zwei Bahnsteigen errichtet werden soll. Daher kann nur die DB diesen selbst bauen und ist dem Grunde nach auch für die Finanzierung verantwortlich.

 

Nach Auskunft des StMB enthält der einschlägige Finanzierungstopf des Bundes nach derzeitigem Kenntnistand bis Mitte der 2020er Jahre jedoch keinen Spielraum für ein Projekt dieser Größenordnung. Um die Planungen dennoch zeitnah starten zu können ist eine Kostenbeteiligung der Stadt notwendig. Um hierbei auch die Finanzmittel des StMB in einer Projektpriorisierung (Länderquote Bayern: Zeitraum 2020 bis 2024) im Oktober 2019 zu sichern, ist eine zeitnahe Zusage seitens der Stadt zur finanziellen Beteiligung notwendig. Hierbei müssten zwei Drittel der Planungskosten der Leistungsphasen 1-4 von der Stadt und ein Drittel dieser Kosten vom StMB und DB als weitere Projektpartner getragen werden.

 

Laut einer ersten vorliegenden Kostenschätzung seitens des StMB, belaufen sich die voraussichtlichen Planungs- und Herstellungskosten für den Haltepunkt auf ca. acht Millionen Euro. Für die Planungen (LPh. 1-4 nach HOAI) sind laut StMB und DB rd. 500 T€ notwendig.

 

Gemäß der vorgesehenen Kostenteilung beträgt der Kostenanteil der Stadt für die Planung bis zur Erlangung des Baurechts vsl. rd. 330 T€.

 

 

Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2019 - 2023 insb. in den Jahren 2020 und 2021 im UA 7920/02 auf der HhSt. 1.7920.9862 i.H.v. 330 T€ berücksichtigt.

 

Zusätzlich wäre für das Haushaltsjahr 2019 bei der HhSt. 1.7920.9862 „ÖPNV-Haltepunkt ‚Walhallastraße Kostenbeteiligung an die Deutsche Bahn AG“ eine überplanmäßige Mittelbereitstellung i.H.v. 330 T€ in Form einer Verpflichtungsermächtigung erforderlich, um die Vereinbarung unverzüglich abschließen zu können.

Die Deckung könnte durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 330 T€ bei den HhSt.en 1.6157.9500/9501 „Entwicklungsmaßnahme ‚Burgweinting Straßen- und Kanalbau ‚Gewerbe- / Industriegebiet‘“ i.H.v. 200 T€ bzw. 130 T€ erfolgen.

 

Des Weiteren stehen auf den HhSt.en 1.7920.9512/9582 „ÖPNV-Haltepunkt ‚Walhallastraße Schnittstellen und Zuwegungen Verbesserung bzw. Anpassung“r weitere Maßnahmen - sog. ‚Schnittstellen derzeit Haushaltsreste i.H.v. rd. 150 T€ (einschl. zur Abwicklung von Alt-Verträgen) sowie in den Jahren 2021/2022 weitere Haushaltsmittel i.H.v. 150 T€ zur Verfügung.

 

 

Projektverlauf und Zusammenfassung:

 

Der weitere Projektablauf stellt sich wie folgt dar:

Nach dem Abschluss der erforderlichen neuen Planungsvereinbarung und des zu aktualisierenden Vorbereitungs- und Realisierungsvertrages sowie der Erstellung der verkehrlichen Aufgabenstellung, sollen die Planungsleistungen im 4. Quartal dieses Jahres durch die BEG und DB beauftragt werden.

Dabei ist als Ziel eine Planung zu vereinbaren, die von allen Beteiligten getragen wird, d.h. den aktualisierten Erfordernissen entspricht. Diese Rahmenbedingungen sollen dann mit den Projektpartnern DB AG, BEG und StMB abgestimmt und den weiteren Verhandlungen mit diesen zugrunde gelegt werden.

 

Der Haltepunkt „Walhallastraße“ wird seine verkehrliche Aufgabe als Schnittstelle vom SPNV, ÖPNV und MIV nur in seinem vollen Umfang erfüllen können, wenn eine gute und schnell umsetzbare Lösung gefunden werden kann und der Haltepunkt als attraktive Verknüpfung für ÖPNV/SPNV-Nutzer und Umsteiger wahrgenommen wird.

 

Das zuständige Stadtratsgremium wird beteiligt, wenn insb. erste Entwurfsplanungen und Realisierungsvarianten durch StMB sowie BEG und DB vorliegen.

 

 

 

 


 

 

I. Der Stadtrat beschließt:

 

1.Die Ergebnisse aus den aktuellen Abstimmungs- und Grundsatzgesprächen zur weiteren Vorgehensweise werden – wie im Sachverhalt erläutert - zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abweichung zur aktuellen Beschlusslage, die bestehenden Vereinbarungen mit Deutscher Bahn AG (DB Netz AG und DB Station & Service AG) entsprechend anzupassen bzw. zu kündigen sowie die entsprechenden neuen Vereinbarungen mit Deutscher Bahn AG (DB Netz AG und DB Station & Service AG), der Bayerischen Eisenbahngesellschaft und dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr abzuschließen.

 

3. Der vorgeschlagenen Finanzierungs- und Kostenbeteiligung der Stadt Regensburg an den Planungskosten (bis zur Leistungsphase 4) auf Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung und nach Maßgabe des Sachverhalts wird zugestimmt.

 

 

II. Der Ausschuss empfiehlt:

    Der Stadtrat beschließt:

 

Auf der HhSt. 1.7920.9862 „ÖPNV-Haltepunkt ‚Walhallastraße‘ – ‚Kostenbeteiligung an die Deutsche Bahn AG‘“ werden Verpflichtungsermächtigungen gem. Art. 67 GO i.H.v. 330.000 € überplanmäßig bereitgestellt; die Deckung erfolgt durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen bei den HhSt. 1.6157.9500/9501 i.H.v. 200.000 € bzw. 130.000 €.