Vorlage - VO/19/15956/11  

 
 
Betreff: Neuberechnung von Beförderungsämtern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Personalamt   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Entscheidung
22.10.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.10.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Auf Basis des Stellenplans 2019 ergeben sich folgende Berechnungen:

 

 

  1. Stellenplanänderungen ohne Stellenobergrenzenberechnung

 

    Aufgrund der sachgerechten Bewertung der Funktionen durch die Bewertungs-

   kommission v. 13.09.2019 ergeben sich Stellenanpassungen.

 

    Es werden folgende Stellenplanänderungen vorgeschlagen:

 

 

UA

Stkz

Punktwert

Von BesGrp / EG

Nach BesGrp

 

0551

D1 1400

74

EG 13

A 13 / A 14

0201

10 200

58

A 12

A 13 (3.QE)

0211

16 2001 /

16 2020 neu

50

A 11

A 12

5020

31 302

25

A 8

A 9 (2.QE)

5000

31 310

38

A 9 (2.QE)

A 10 / A 11

3000

41 201

26

EG 9a

A 9 (2.QE)

4050

59 1200

50

A 11

A 12

1165

77 21000

50

A 11

A 12


  1. Gesetzliche Stellenobergrenzen nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz

 

2.1. Obergrenzen für Beförderungsämter nach Art. 26 Abs. 1 Bayerisches

     Besoldungsgesetz- 4. QE -

 

BesGr

Vollstellen lt. Stellenplan

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

A 15

 

       31,00

 

5% aus 713,62= 35,68

 

36,00

 

5,00 Anhebungen

glich

 

 

 

Es besteht rechnerisch die Möglichkeit der Anhebung von 5 Planstellen von A 13 / A 14  nach A 15.

 

 

Auf Grund der Stellenbewertungen werden folgende Stellenplanänderungen vorgeschlagen:

 

UA        StKz            von BesGr             nach BesGr

 

300041 001A 13 / A 14A 15

 

 

 

 

BesGr

Vollstellen lt. Stellenplan

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

 

A 16

 

 

 

      10,00

 

 

 

1,5% aus 713,62 =  10,70

 

 

11,00

 

 

 

 

1,00 Anhebung

glich

 

 

 

Es besteht rechnerisch die Möglichkeit der Anhebung von 1 Planstelle von A 15  nach A 16.

 

Es wird derzeit keine Stellenplanänderung vorgeschlagen.

 

 

2.2. Obergrenzen für Leitungsämter von Verwaltungsbehörden und von allgemeinbildenden

     oder beruflichen Schulen nach Art. 27 Abs. 5  Besoldungsgesetz

 

 

BesGrp

Vollstellen lt.

Stellenplan

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

 

A 16+Z

 

0,0

 

30% aus 4,0 = 1,20

 

1,0

1 Anhebung möglich

 

 

Es besteht rechnerisch die Möglichkeit der Anhebung von 1 Planstelle von A 16 nach

A 16 + Z.

 

Auf Grund der Stellenbewertung wird keine Stellenplanänderung vorgeschlagen.


  1. Stadtinterne Obergrenzenregelungen

 

3.1. Beförderungsämter für Studiendirektorinnen/-direktoren (BesGr A 15) 4. QE

     Lehrkräfte an beruflichen Schulen  (Schl. 40 + 49) -

 

Mit Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2002, TOP 6, Drucksachennr. 0302/0068-16 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 wurde die Mitrechnung der Angestelltenstellen (TVöD-Beschäftigte) in die Berechnung der Beförderungsämter des höheren Dienstes Lehrkräfte an beruflichen Schulen beschlossen.

 

 

BesGr.

Vollstellen lt. Stellenplan

 

% lt. Stellenschlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

Beamte

TVöD-Beschäftigte

A 13/A 14

142,08

7,00

149,08

 

   141,08

 

A 15

  56,00

0,00

  56,00

  30 = 63,62

     64,00

8 Anhebungen möglich

A 15 + Z

    3,00

0,00

    3,00

 

       3,00

 

A 16

    4,00*)

0,00

    4,00

 

       4,00

 

 

 

 

212,08

 

   212,08

 

 

*) davon 1 Planstelle im Schulaufsichtsdienst (StKz 40 0001)

 

Bei BesGr. A 15 bestehen rechnerisch 8 Anhebungsmöglichkeiten von A 13 / A 14 nach

A 15.

 

Aktuell wird keine Stellenplanänderung vorgeschlagen.

 

 

3.2. Beförderungsämter für Studiendirektorinnen/-direktoren (BesGr A 15) 4. QE

     Lehrkräfte an Gymnasien (Schl. 50) -

 

 

Mit Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2002, TOP 6, Drucksachennr. 0302/0068-16 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 wurde die Mitrechnung der Arbeitnehmerstellen (TVöD-Beschäftigte) in die Berechnung der Beförderungsämter desheren Dienstes Lehrkräfte an Gymnasien beschlossen.

 

 

BesGr.

Vollstellen lt. Stellenplan

 

% lt. Stellen-

schlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

Beamte

TVöD-Beschäftigte

A 13/A 14

45,00

1,00

46,00

 

     46,00

 

A 15

21,00

0

21,00

30 = 20,70

     21,00

 

A 15 + Z

  1,00

0

  1,00

 

       1,00

 

 

A 16

  1,00

0

  1,00

 

       1,00

 

 

 

 

69,00

 

     69,00

 


3.3. Beförderungsämter für Fachlehrer/-innen (BesGr A 12) - Gewerbliche Fachlehrkräfte mit

     Eingangsamt BesGr A 10 3. QE - (Schlüssel 42)    sowie

 

     Beförderungsämter für Fachlehrer/-innen (BesGr A 12) Fachlehrkräfte für

     Hauswirtschaft mit Eingangsamt BesGr A 10 3. QE - (Schl. 44) -

 

 

 

Mit Beschluss des Personalausschusses vom 16.10.2002, TOP 6, 0302/0068-16 bzw. vom 29.06.2006, TOP 2, Drucksachennr. VO/06/1492/018 wurde die Mitrechnung der Arbeitnehmerstellen (TVöD-Beschäftigte) in die Berechnung der Beförderungsämter für gewerbliche Fachlehrkräfte beschlossen.

 

 

BesGr.

Vollstellen lt. Stellenplan

 

% lt. Stellen-schlüssel

Vollstellen lt. Stellenschlüssel

Erläuterungen

Beamte

TVöD-Beschäftigte

A 10/A 11

26,00

4,00

30,00

 

    30,00

 

A 12

10,00

0,00

10,00

25 = 10,00

    10,00

 

 

 

 

40,00

 

    40,00

 

 

 

 

  1. Die unter der Ziffer 1 bis 3 vorgeschlagenen Stellenplanänderungen sollen die

    stellenplanmäßigen Voraussetzungen für die vorhandenen Beförderungsmöglichkeiten

    schaffen. Die Beförderungsämter können übertragen werden.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Personalausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt,

 

       die im Bericht vorgeschlagenen Stellenplanänderungen zu genehmigen.

 

  1. Der Personalausschuss beschließt:

 

       Die Verwaltung wird ermächtigt, eine Berechnung der Beförderungsämter für den Haushalt 2020 durchzuführen und die sich hieraus ergebenden möglichen Änderungen des Stellenplans in den Vorschlag des Stellenplans für den Haushalt 2020 einzuarbeiten. Grundlage für diese Nachberechnung sind die am 22.10.2019 vom Personalausschuss getroffenen Beschlüsse in der Form, die sie durch die nochmalige Überprüfung der Verwaltung erhalten.