Vorlage - VO/19/15960/32  

 
 
Betreff: Zuwendung für Ortsvereinigung der Helfer und Förderer des THW-Regensburg e. V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Regionalreferent Dr. Boeckh
Federführend:Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
17.10.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Mit am 02.01.2019 eingegangenem Schreiben beantragte der THW-Helfervereinigung e. V. eine dauerhafte Zuwendung für den Unterhalt der durch ihn beschafften Einsatzmittel. Im Detail wurde ein Fehlbetrag von 11.830 € dargelegt. Nach fachlicher Stellungnahme des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz sind die dargelegten Zahlen schlüssig. Auf Nachfrage beim Antragsteller, wie der Fehlbetrag bisher beglichen wurde, wurde darauf hingewiesen, dass der Verein bemüht sei, die Verluste durch Erbringung von technischen Hilfe-/Dienstleistungen, wie z. B. kurzfristige Überlassung von Sachanlagevermögen bei Veranstaltungen, zu kompensieren; dies sei jedoch aufgrund der Markt- und Wettbewerbssituation nicht immer im benötigten Umfang möglich.

 

Das vorgenannte Schreiben wird als Zuschussantrag für 2020 gewertet. Gemäß den Allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Stadt Regensburg können Haushaltsmittel unter anderem Institutionen zur Erfüllung bestimmter Zwecke nach Maßgabe des Haushaltsplanes auch laufend zur Verfügung gestellt werden (laufende institutionelle Zuwendung).

 

Dabei dürfen Zuwendungen grundsätzlich nur gewährt werden, wenn am Zuwendungszweck ein öffentliches Interesse besteht, die Gesamtfinanzierung im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gesichert ist, es sich um keinen Grunderwerb handelt (bei Gesamtmaßnahmen sind der Grunderwerb und die Erschließungskosten auszuklammern), die ordnungsgemäße Geschäftsführung des/der Zuwendungsempfängers(in) außer Zweifel steht und der Nachweis über die Mittelverwendung gesichert erscheint. Diese Vorgaben sind vorliegend erfüllt.

 

Gemäß Punkt C. 5. c) der Allgemeinen Zuwendungsrichtlinien beläuft sich die Höhe der Zuwendung bei laufenden institutionellen Zuwendungen nach den Entscheidungen der zuständigen Stadtratsgremien. Die Verwaltung schlägt vor, ab dem Haushaltsjahr 2020 einen laufenden Zuschuss in Höhe von 2.200 € zu gewähren. Die Ermittlung des Zuschussbetrags erfolgte entsprechend Punkt A. 5. b) der Allgemeinen Zuwendungsrichtlinien, wonach bei einmaligen projektbezogenen Zuwendungen maximal

20 % der Kosten bezuschusst werden können sowie im Hinblick auf weitere, vergleichbare Zuschussempfänger, mithin  BRK Wasserwacht (jährlicher Zuschuss: 2.500 €) und DLRG (jährlicher Zuschuss: 1.900 €).

 

Die Mittel in Höhe von 2.200 € sind in den Entwurf des Haushaltsplans 2020 bei

HHSt. 0.1603.7090 eingestellt. Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der Budgetrücklage des Rechts- und Regionalreferats.

 

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Die Ortsvereinigung der Helfer und Förderer des THW-Regensburg e. V. erhält ab dem Haushaltsjahr 2020 eine laufende institutionelle Zuwendung in Höhe von 2.200 €.