Vorlage - VO/19/15979/53  

 
 
Betreff: Erhöhung des Mitgliedsbeitrags an den Verein für Naherholung im Raum Regensburg e. V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Amt für Sport und Freizeit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit Entscheidung
20.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

1. Sachverhalt

Die Stadt Regensburg ist Mitglied des Vereins für Naherholung im Raum Regensburg e. V.

Informationen zum Verein befinden sich auf dessen Homepage unter: http://www.naherholungsverein-regensburg.de/NaherholungsvereinRegensburg.aspx

 

Das Thema Naherholung hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Der Verein für Naherholung trägt mit den Erholungsgebieten in seiner Zuständigkeit zu einer hohen Lebens- und Freizeitqualität im Raum Regensburg bei, die als weicher Standortfaktor für die hier lebende Bevölkerung und damit auch im Wettbewerb um Investoren und qualifizierte Fachkräfte eine immer wichtigere Rolle spielt. Trotz der geringen Finanzkraft des Vereins konnten mit Sonderzahlungen des Landkreises und der Stadt Regensburg sowie LEADER-Förderungen große Maßnahmen geplant und umgesetzt werden. Mit der baulichen Umsetzung und dem laufenden Betrieb der Erholungseinrichtungen ist auch der Aufwand der Geschäftsstelle gestiegen.

 

Die Mitgliedsbeiträge von 0,50 € pro Einwohner sind seit der Vereinsgründung im Jahr 1971 (1,00 DM pro Einwohner) nicht erhöht worden. Lediglich zwischen den Jahren 1981 und 1996 betrug der Mitgliedsbeitrag 1,50 DM. In der Vorstandssitzung vom 09. September 1996 wurde wieder ein Betrag von 1,00 DM beschlossen. Seit dem Jahr 2009 wird der Mitgliedsbeitrag auch für Nebenwohnsitze berechnet.

 

Beitrag Landkreis Regensburg 2019:100.999,00 €

Beitrag Stadt Regensburg 2019:83.233,00 €

Beiträge Gemeinden des Landkreises11.750,00 €

 

Die Gemeinden des Landkreises Regensburg zahlen, gestaffelt nach Einwohnerzahlen, Mitgliedsbeiträge von minimal 150,00 € bis maximal 1.000,00 €.

 

Der Mitgliedsbeitrag der Gemeinden ist verltnismäßig gering. Neben dem Bau des Jugendzeltplatzes Kallmünz/Zaar im Jahr 2014/15 und der Wander-, Rad- und Bootswanderwege, konzentrieren sich die Maßnahmen des Naherholungsvereins hauptsächlich auf die Erschließung der Badeseen. Für die Erschließungsmaßnahmen am Guggenberger See wurde eine Sonderumlage von Stadt und Landkreis zu je 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

 

Mit der Erhöhung der Mitgliedsbeiträge von 0,50 € auf 1,00 € pro Einwohner für Stadt und Landkreis kann die Finanzkraft des Vereins gestärkt und die laufenden Aufgaben finanziert werden. Zusätzliche Vorhaben und Baumaßnahmen müssen, wie bisher, durch Sonderumlagen von Stadt und Landkreis finanziert werden. Auch Frau Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer merkte in der Vorstandsitzung des Vereins am 16. Mai 2019 an, dass aufgrund der fehlenden Mittel des Naherholungsvereins die Stadt Regensburg und der Landkreis Regensburg bei größeren Bauprojekten jeweils mit Sonderumlagen gefordert sind.

 

Der Antrag auf Erhöhung der Mitgliedsbeiträge von 0,50 € auf 1,00 € je Einwohner ab dem Jahr 2020 von Stadt und Landkreis wurde von der Vorstandschaft bei seiner Sitzung am 16. Mai 2019 einstimmig beschlossen.

Bei der Einwohnerzahl der Stadt Regensburg (Hochrechnung zum 31.12.2019) mit Haupt- und Nebenwohnsitz in Höhe von 172.000 Einwohnern wurde für das Haushaltsjahr 2020 ein jährlicher Mitgliedsbeitrag der Stadt Regensburg in Höhe von 172.000,00 veranschlagt.

 

 

2. Finanzierung

Die notwendigen Haushaltsmittel stehen bei der HHSt 1.5900.9880 zur Verfügung.

 

 

3. weiteres Vorgehen

Dem Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit wird vorgeschlagen, sich dem Votum des Vorstands des Vereins für Naherholung im Raum Regensburg e. V. anzuschließen und für das Jahr 2020 die vorgesehen Mitgliedsbeiträge von 86.000,00 € auf 172.000,00 € zu erhöhen.


 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss beschließt die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags an den Verein für Naherholung im Raum Regensburg e. V. nach Maßgabe der Beschlussvorlage sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.