Sachverhalt: In der Elsässer Straße soll gemäß Straßenerhaltungsprogramm 2019 (Beschluss des Stadtrates vom 28.2.2019 – VO/19/15131/61) die Straßendecke aufgrund des schlechten Straßenzustands erneuert werden. In diesem Zuge wurde der Sanierungsbedarf des Kanals inkl. Anschlussleitungen geprüft.
Der Mischwasserkanal in der Elsässer Straße wurde 2016 gemäß den Vorgaben des Wasserrechtsbescheides vom 8.6.2005 mittels Kamerabefahrung inspiziert.
Nach den Auswertungen der Inspektionsdaten im März 2019 wurden bei den durchschnittlich 55 Jahre alten Kanälen (Baujahr 1964) überwiegend folgende Schäden festgestellt: Der Sammelkanal sowie die Hausanschlusskanäle und der Straßenentwässerungsleitungen weisen Muffenversätze, Scherbenbildung, Längs – und Querrisse sowie nicht fachgerecht angeschlossene Leitungen auf. Die geforderte Dichtheit des Kanals kann weder für den Sammelkanal noch für die Anschlusskanäle nachgewiesen werden. Die Kanäle sind daher aufgrund der Schäden zu sanieren.
Außerdem ergeben sich gemäß den Ergebnissen des Generalentwässerungsplanes hydraulische Überlastungen der Kanäle im Gebiet „Pfälzer Siedlung“. Der vorhandene Rohrdurchmesser von 250 mm entspricht nicht dem für neue Mischwasserkanäle geltenden Mindestdurchmesser von 300 mm. Es ist damit eine Vergrößerung der Kanäle in der Elsässer Straße auf DN 300 zweckmäßig.
Die Maßnahme ist aufgrund der baulichen Schäden sowie aus Gründen der ausreichenden hydraulischen Leistungsfähigkeit erforderlich und muss vor einer Straßensanierung durchgeführt werden.
Bei der durchgeführten Untersuchung des Straßenoberbaus wurde ein unzureichender Straßenaufbau sowie teerhaltiges Material festgestellt. Im Zuge des Kanalbaus muss deshalb der gesamte Straßenaufbau auch außerhalb des Leitungsgrabens ausgebaut und entsorgt und die Straße mit ausreichenden Tragschichten neu aufgebaut werden.
Im Vorfeld der Kanalbaumaßnahme muss voraussichtlich auch die Wasserleitung neu verlegt werden, außerdem ist die Mitverlegung von Telekommunikationsleitungen (Glasfaser) vorgesehen. Die Maßnahme wird in Abstimmung mit der REWAG durchgeführt.
Zeitlicher Ablauf: Die Maßnahme soll Anfang 2020 ausgeschrieben und innerhalb des Jahres fertiggestellt werden.
Umfang der Maßnahme: In der Elsässer Straße ist folgender Erneuerungsumfang vorgesehen:
ca. 103 m Kanalerneuerung der Mischwasserkanäle DN 300 ca. 2 Stk. Erneuerung von Einsteigschächten ca. 7 Stk. Erneuerung von Hausanschlusskanälen ca. 2 Stk. Erneuerung von Straßenentwässerungsleitungen
Im Zuge des Kanalbaus erfolgt eine Erneuerung des Straßenoberbaus einschließlich erforderlicher Anpassungen der Entwässerungsrinnen.
Kosten der Maßnahme: Beträge (ca. brutto) Kosten für die Erneuerung der Mischwasserkanäle, incl. der Schachtbauwerke u Hausanschlusskanäle258.000,- € Kosten für die Erneuerung der Straßenentwässerungsleitungen20.000,- € Kosten für die Straßendeckenerneuerung16.000,- € Kosten für die Erneuerung der Straßentragschichten 75.000,- € außerhalb des Kanalgrabens Gesamtkosten der Maßnahme:369.000,- €
Haushaltmittel: Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Mischwasserkanäle sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2019 - 2023 im UA 7011/00 auf der Haushaltsstelle 1.7011.9500 berücksichtigt. Für die Straßenentwässerung sind die Mittel in UA 6350/00 auf der Haushaltsstelle 1.6350.9580 einberechnet. Im UA 6350/00 sind auf der HhSt. 1.6350.9500 Mittel für die Straßendecken-Erneuerung einkalkuliert. Für die Erneuerung der Straßen-Tragschichten außerhalb von Kanalgräben sind im UA 6370/08 auf der HhSt. 1.6370.9508 Haushaltsreste i.H.v. 50.000,- € vorhanden. Davon werden ca. 10.000,- € für die Kanalsanierung „Maximilian-Aschenauer-Straße“ benötigt, somit stehen 40.000,- € zur Verfügung. Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme „Elsässer Straße“ ist ein Mittelbedarf von rd. 75.000,- € gegeben; die Finanzierung des Differenzbetrages von rd. 35.000,- € erfolgt innerhalb des Deckungsrings 2630 (insb. HhSt. 1.6370.9504 – Gebiete „Altstadt“), da die ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen in der Rote-Löwen-Straße und der Predigergasse aufgrund schwieriger Randbedingungen (u. a. geplante Hochbaugerüste und Statik der Bestandsgebäude) auf 2021 verschoben werden müssen.
Der Ausschuss beschließt:
Der Mischwasserkanal einschließlich der Schächte, Anschlusskanäle und Straßenentwässerungsleitungen sowie der Straßenoberbau in der Elsässer Straße sind nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu erneuern.
Anlagen: Übersichtslageplan
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||