Vorlage - VO/19/15982/65  

 
 
Betreff: Umbau der Osthafenstraße mit Erneuerung von drei Brücken
Umbau der Einmündung Osthafenstraße - Äußere Wiener Straße
Anpassung der Kreuzung Osthafenstraße - Straubinger Straße
Planungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
05.11.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1. Ausgangslage

In der Osthafenstraße überspannen drei Brücken die Gleisanlagen des Bayernhafens Regensburg. Die Brücken wurden baugleich 1960 errichtet. Sie sind längs und quer vorgespannt. Durch Schäden an den Stützen ist die Tragfähigkeit soweit eingeschränkt, dass keine Schwertransporte über diese Brücken fahren können. Die Brücke mit den meisten Mängeln ist derzeit mit der Note 3,2 von 4 beurteilt. Für diese Brücken rückt das Ende ihrer Lebensdauer näher; sie entsprechen zudem nicht mehr den heute gültigen technischen Vorschriften. Die Brücken müssen daher auf absehbare Zeit erneuert werden.

 

Der Brückenneubau bietet die Gelegenheit, auch den Straßenquerschnitt neu zu ordnen. Die Fahrbahn kann etwas verschmälert werden, so dass auf der Westseite ein gemeinsamer Geh- und Zweirichtungsradweg angeordnet werden kann. Der ostseitige Gehweg wird rückgebaut. Die Straße verläuft heute und zukünftig in Dammlage. Wegen der vorhandenen Kronenbreite ist es nicht möglich, beidseitig Geh- und Radwege in richtlinienkonformer Breite zu errichten.

 

Im Zuge des Straßenumbaus wird auch die Gradiente der Straße hinsichtlich Fahrdynamik und Sichtweite verbessert. Dadurch wird die Straße abschnittsweise etwas höher liegen als heute. Die Breite der Dammkrone wird dadurch etwas reduziert. Gegebenenfalls werden in Abschnitten Stützkonstruktionen erforderlich, wenn die Breite der Dammkrone nicht ausreicht.

 

Seitens des Bayernhafens gibt es Überlegungen, die Gleisanlagen auszubauen. Es muss daher unter den Brücken Platz für zusätzliche Gleise bzw. Wege geschaffen werden.

 

Die Einmündung Osthafenstraße Äere Wiener Straße ist ein Unfallschwerpunkt. Durch Umbau dieses Knotens zu einer abknickenden Vorfahrtsstraße soll die Verkehrssicherheit verbessert werden.

 

Die Querungsmöglichkeiten an der Kreuzung Osthafenstraße/Straubinger Straße sind Gefahrenstellen wegen der freilaufenden Rechtsabbieger und der teils sehr kleinen Aufstellflächen. Da zukünftig der neue gemeinsame Geh- und Radweg auf der Westseite liegt, müssen auch die Radwegverbindungen in der Kreuzung überplant werden.

 

 

2. Bestandteile des Projekts

a) Erneuerung der Osthafenstraße

Die Osthafenstraße soll zwischen Straubinger Straße und Äerer Wiener Straße mit folgendem Querschnitt ausgebaut werden:

 

gemeinsamer Geh- und Zweirichtungsradweg:              3,00 m (bisher beidseits 1,50 m)

Fahrbahn:              7,50 m (bisher 8,50 m)

 

b) Erneuerung der drei Brücken:

Abbruch der bestehenden Brücken und anschließender Neubau der drei Brücken

 

lichte Breite für Gleisanlagen

- Brücke Nord              11,00 m (bisher 6,50 m)

- Brücke Mitte              15,00 m (bisher 6,50 m)

- Brücke Süd              10,57 m (bisher 6,50 m)

 

c) Umbau der Einmündung Osthafenstraße Äere Wiener Straße

Die Einmündung wird zu einer abknickenden Vorfahrtsstraße (Osthafenstraße westliche Äere Wiener Straße) umgebaut.

 

d) Umbau der Kreuzung Osthafenstraße/Straubinger Straße

Die Fuß- und Radwegquerungen über die Osthafenstraße und über die Straubinger Straße (Ost) entfallen.

Die freien Rechtsabbieger (Osthafenstraße -> Straubinger Straße, Straubinger Straße -> Landauer Straße, Landauer Straße -> Straubinger Straße) werden rückgebaut.

 

3. Genehmigungsverfahren

Durch die beabsichtigten Planungen werden die Eisenbahnanlagen nicht geändert. Es ist daher kein eisenbahnrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich.

 

Die Osthafenstraße ist als Ortsstraße gewidmet. Planung und Genehmigung liegen somit in Zuständigkeit der Stadt.

 

4. Vereinbarungen

Die Erneuerung der drei Brücken beruht auf einem beidseitigen Änderungsverlangen der Kreuzungsbeteiligten. Die Kosten sind daher nach den Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) zwischen den Beteiligten aufzuteilen. Der Kostenschlüssel wird über Fiktiventwürfe ermittelt.

 

Um diesen Sachverhalt ab Planungsbeginn festzuhalten, soll eine Planungsvereinbarung zwischen Stadt und Bayernhafen geschlossen werden. Der Entwurf liegt als Anlage bei.

 

Wenn die Entwurfsplanung vorliegt, sollen auch die nach EKrG erforderlichen Kreuzungsvereinbarungen für die drei Brücken abgeschlossen werden.

 

5. Kosten und Finanzierung

Im gültigen Investitionsprogramm 2018 2022 ist das Vorhaben mit vorläufigen Gesamtkosten in Höhe von 5,6 Mio. € veranschlagt. Diese Kosten beinhalten den Ersatz der drei Brückenbauwerke sowie die erforderlichen Anpassungen im Straßenraum und an den angrenzenden Knotenpunkten.

 

6. Weiteres Vorgehen

Nach Abschluss der Planungsvereinbarung wird die Stadt ein geeignetes Ingenieurbüro mit der Planung beauftragen. Dazu wird ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt.

 

Im Anschluss wird in Abstimmung mit dem Bayernhafen die Planung durchgeführt, dass die Kreuzungsvereinbarungen vorbereitet werden können und ein Maßnahmenbeschluss herbeigeführt werden kann.

 


Der Ausschuss beschließt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zum Umbau der Osthafenstraße mit Erneuerung der drei Brücken über die Hafengleise durchzuführen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsvereinbarung mit der Bayernhafen GmbH & Co. KG abzuschließen.

 


Anlagen:

1. Übersichtsplan

2. Entwurf der Planungsvereinbarung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_19_15982_65_Anlage 1 2018-12-04 Osthafenbrücke_M1_500 A_4 (1759 KB)    
Anlage 2 2 VO_19_15982_65_Anlage 2 Entwurf Planungsvereinbarung (2) (290 KB)