Vorlage - VO/19/15988/68  

 
 
Betreff: Planungen zur Einführung einer Stadtbahn für Regensburg -
Sachstandsbericht und Einrichtung Expertenbeirat sowie Empfehlung zur Gründung eines Ausschusses

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtbahnneubau   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
19.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Nachgang zum Stadtratsbeschluss vom 28.06.2018 (vgl. VO/18/14369/61) wurden in einer vorbereitenden Phase die notwendigen organisatorischen Maßnahmen getroffen,
um die Planungen zur Einführung einer Stadtbahn für Regensburg aufnehmen zu können. Auf Seiten der Stadt wurde ein neues Amt für Stadtbahnneubau eingerichtet, in dem schrittweise die personellen Kapazitäten aufgebaut werden. Die das Stadtwerk.Mobilität GmbH (SMO) stellt derzeit drei Mitarbeiter. Damit sind die personellen Voraussetzungen für die beginnende Planungsphase bei Stadt und SMO geschaffen. Hiermit ist der unmittelbare Einstieg in die Planungsphase gewährleistet.

 

Zwischenzeitlich wurden auch organisatorische und vergaberechtliche Schritte eingeleitet, auf deren Grundlage nun die mit dem o.g. Beschluss vorgelegte Planung zum Kernnetz weiter vertieft und mittelfristig bis zur Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens geführt werden kann. Insbesondere sind Vergaben zur Planungsbegleitung für eine Dachmarke sowie die Vergabe eines umfassenden Masterplans in Vorbereitung. Um den Stadtrat in regelmäßigen Abständen über den Verfahrensstand in Kenntnis zu setzen, sind bei Erreichen maßgeblicher Meilensteine Sachstandsberichte im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vorgesehen.

 

 

1. Sachstand: Organisations- und Personalaufbau

 

1.1. Amt für Stadtbahnneubau

 

Mit Aktualisierung der Verwaltungsgliederung und der Verfügung einer vorläufigen Geschäftsverteilung wurde zum 01.10.2019 das Amt für Stadtbahnneubau geschaffen. Zunächst ist der Aufbau der Abteilung „Stadtbahnplanung“ beabsichtigt. Anpassungen der Organisations- und Stellenstruktur bleiben dem weiteren Verlauf der Planungen für ein Stadtbahnsystem vorbehalten.

 

Zwischenzeitlich sind neben der Amtsleitung eine Abteilungsleitung sowie die Teamassistenz dieser Organisationseinheit besetzt. Durch zwei externe Stellenausschreibungen konnten bis  November zwei von drei Ingenieurstellen besetzt werden. Mit weiteren Besetzungen ist zum Jahreswechsel zu rechnen. Dabei geht es um den Aufbau von Verwaltungs- sowie weiterer technischer Kapazitäten.

 

1.2. Zusammenarbeit SMO

 

Parallel wurden auf Seiten der SMO Kapazitäten aufgebaut: Wie oben dargestellt, steht dort ein Team von derzeit insgesamt drei Mitarbeiter im Bereich strategische ÖPNV-Planung zur Verfügung, in dem die Planungen zur Einführung der Stadtbahn mit bearbeitet werden sollen. Diese koordinieren auch alle Aufgaben in Verbindung mit den Stadtbahnplanungen projektleitend im Hause des Stadtwerkekonzerns sowie mit der REWAG. Bisher wurden von dort Arbeiten zur Organisation, zum Fahrzeug und zum Betriebshof (siehe 2.4. und 2.5) vorbereitet.

 

Die Aufgaben und der Aufwandsausgleich für die Leistungen des Stadtwerks in der vorbereitenden Phase werden über die bestehende ÖPNV-Betrauung (bis 11/2019) ausgeglichen. Ab Dezember 2019 bzw. mit dem Start der Planungsphase ist eine Neuregelung erforderlich.

 

1.3. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates ist mit den Beschlüssen zum Haushalt 2020 die Schaffung einer Stelle bei DB 1.3 (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) geplant, die sich unmittelbar mit Themen der Stadtbahnplanung befassen wird. Diese wird auch Aufgaben einer aktiven Kommunikation und Information der Bürgerschaft übernehmen und sich in den zukünftigen Ausschreibungen z.B. zu einem Beteiligungskonzept einbringen (vgl. Nr. 3).

 

 

2. Bestandteile der Planung

 

2.1. Bedeutende Inhalte der Planung


In einem ersten Arbeitsschritt geht es darum, den Kontakt zu Zuschussgebern, Genehmigungsbehörden, anderen externen Behörden und Institutionen in Bezug auf die Stadtbahnplanungen aufzubauen bzw. zu intensivieren. Insbesondere war es erforderlich, gegenüber der zuständigen Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) bei der Regierung von Mittelfranken die Betriebsleiterfunktion zu klären. Alle verbindlichen Planungen müssen gemäß der Betriebsordnung für Straßenbahnen (BOStrab) durch einen von der TAB bestätigten Betriebsleiter freigegeben werden. Diese Funktion wurde zwischenzeitlich in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken dem Leiter des Amtes für Stadtbahn-neubau übertragen.

 

Das bislang aus der Machbarkeitsstudie von komobile und mit Beschluss vom 28.06.2018 verbindlich vorliegende Kernnetz wurde zum damaligen Zeitpunkt hinsichtlich betrieblicher Aspekte oder der verkehrlichen Machbarkeit untersucht und diente u.a. der ersten Bewertung des sog. Nutzen-Kosten-Faktors. Dieser ist für die im Förderverfahren wichtige standardisierte Bewertung von maßgebender Bedeutung.
 

Die Verwaltung erarbeitet aktuell Ausschreibungsgrundlagen für einen Rahmenvertrag zur Planungsbegleitung, bei dem ein betreuendes Planungsbüro den Planungsprozess im Sinne der Machbarkeitsstudie lenken und den Nutzen-Kosten-Faktor kontinuierlich aktualisieren wird. Die Vergabe wird noch in 2019 eingeleitet.

 

Im Weiteren ist die Vergabe eines umfassenden Masterplans in Vorbereitung, mit dem zum einen Grundlagen erfasst werden sollen (Sammlung  vorhandener Planunterlagen, Sparten-auskunft, Eigentumsverhältnisse, Umwelt- und Denkmalschutzbelange etc.) und zum anderen erste konkrete exemplarische Lösungen für planungskritische Stellen erarbeitet werden. Letztendlich ist ein Planwerk beabsichtigt, mit dem für die unterschiedlichen Anforderungen im Stadtgebiet jeweils Pläne mit entsprechendem Detaillierungsgrad vorliegen. Auf der Grundlage der Masterplanung ist dann auch die bis zu diesem Zeitpunkt noch für Änderungen offene Planung mit der rgerschaft intensiv zu diskutieren.

 

Im Anschluss kann in einheitlicher Detailschärfe die Entwurfs- und Genehmigungs-planung gemäß HOAI zur Beauftragung gelangen. Dieses beschriebene Verfahren, bei dem verkehrliche, technische, betriebliche, immissionschutzrechtliche sowie umweltfachliche Belange vor den Leistungsphasen der HOAI betrachtet werden, dient auch dem sparsamen Umgang mit den bereitzustellenden Planungsmitteln. Aus Sicht der Verwaltung ist dieses schrittweise Vorgehen sinnvoll, um Anregungen und bislang noch nicht erfasste Rahmen-bedingungen frühzeitig vor der konkreten Entwurfs- und Genehmigungsplanung erfassen und bearbeiten zu können.

 

Mit der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens werden dann die Planungsabsichten verbindlich. Einwände und Anregungen können dann nur im Rahmen des formalen Rechts-verfahrens eingebracht werden.

 

2.2. Weitere Planungsschritte

 

Die nachfolgende Auflistung gibt einen Überblick zu den mit der Einführung eines Stadtbahnsystems erforderlichen Planungsschritten:

 

Erledigt

      Machbarkeitsstudie komobile inkl. Charrette- und Onlinebeteiligungsverfahren

      28.06.2018: Startschuss mit Stadtratsbeschluss

      Strukturierungsphase 2018/2019

 

chste Schritte

  • Dachmarkenkonzept, Ausschreibung in 2019
  • Rahmenvertrag zur Planungsbegleitung, Ausschreibung in 2019
  • Studie zu „Bemessungsfahrzeug“r die weitere Trassenplanung (s.u.), Ausschreibung 2019
  • Masterplanphase ab 2020: Grundlagenermittlung, Trassenlagen, Grundstücksverfügbarkeiten, Detaillösungen, Lokalisieren kritischer sowie sensibler Abschnitte
  • Neukonzeption Regional- und Stadtbusnetz (Varianten mit/ohne Stadtbahn, Übergangsphasen)
  • Erörterung der Masterplanergebnisse mit der Bürgerschaft
  • Planungsphase Entwurfsplanung Trasse nach HOAI
  • Planung Betriebshof
  • Abstimmung u.a. mit Techn. Aufsichtsbehörde TAB (Regierung von Mittelfranken)
  • rgerinformation zum Einstieg ins Rechtsverfahren
  • Genehmigungsplanung Trasse nach HOAI inkl. aller Umweltbelange
  • Antrag auf Planfeststellung bei Regierung der Oberpfalz
  • rderantrag Freistaat / Bund
  • Finanztechnische Absicherung Großinvestition über Investitionsprogramm
  • Formelle Phase mit Rechtsverfahren (Anhörungen, Beteiligung TöB etc.)
  • Übernahme von Planänderungen und -auflagen mit Überarbeiten der Genehmigungspläne
  • Planfeststellung
  • rderzusage Bundes-GVFG und ggf. Komplementärfinanzierung Land
  • Neukonzeption des ÖPNV-Angebots der Stadt- und Regionalbuslinien inkl. Umsetzung innerhalb Fortschreibung des Nahverkehrsplans
  • Vorbereitung und Durchführung der Neuvergabe des städtischen ÖPNV-Angebots inkl. Stadtbahnbetrieb (ÖDA)
  • Vergabe zur Fahrzeugbeschaffung
  • Baubeginn Betriebshof
  • Ausführungsplanung HOAI Gleisinfrastruktur und Anpassungen öffentlicher Raum
  • Europaweite Ausschreibungsverfahren der Bauleistungen
  • Baubeginn mit Bauzeit Kernnetz ca. 4 Jahre

 

2.3. Weitere Abstimmungen

 

Bei der Beteiligung anderer Ämter wurde darauf hingewiesen, dass ggf. durch notwendige (Ersatz-)Baumaßnahmen, z.B. von Brücken oder durch die Verlegung vorhandener Sparten, wie Kanäle oder Gas- sowie Wasserleitungen, weitere (zeitintensive) Arbeitsschritte eingearbeitet werden müssen. Im Weiteren wird es teilweise erforderlich sein, für Erschließungsverkehre, Radfahrer und Fußnger den Straßenraum neu zu ordnen bzw. Verkehrsführungen anzupassen. Weiterhin ist auf Betroffenheiten z.B. von Anliegern oder anderen Verkehrsteilnehmern zu reagieren und Lösungen zu erarbeiten. Zusätzliche Zeitbedarfe können auch mögliche Rechtsverfahren, Petitionen, Verfahren zu rger-entscheiden oder umfangreiche Abstimmungsverfahren mit Beteiligten mit sich bringen.

 

2.4. Fahrzeug

 

r die konkrete Planung der Infrastruktur ist es notwendig, ein „Bemessungsfahrzeug“ zu definieren, welches fahrzeugseitige Vorgaben an die zu planende Infrastruktur liefert (Fahrzeugbreite, -länge, Ein-/Ausstiegshöhe, minimale Radien, Steigungen, Lichtraumprofil, Gewicht, Achslast z.B. zur Überprüfung von Brücken etc.). Die Bearbeitung soll durch eine externe Expertise erfolgen. Die Studie wird aktuell in Abstimmung mit der Stadt Regensburg von der SMO ausgeschrieben. Das Ergebnis der Studie soll spätestens im Frühjahr 2020 vorliegen und stellt einen wichtigen Input für den oben erwähnten Masterplan dar. Dabei werden nicht das äere Design des künftigen Stadtbahnwagens, sondern lediglich die technischen Daten und Abmessungen festgelegt. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei auch die Frage, welches Antriebssystem und welche Stromversorgung in Frage kommen.

 

2.5. Betriebshof

 

Mit dem o.g. Beschluss vom 28.06.2018 wurde die Verwaltung auch mit dem Grunderwerb für den Betriebshof beauftragt. Der Betriebshof der Stadtbahn sollte bei Betrieb des Kernnetzes eine Kapazität von ca. 25 Fahrzeugen haben. Darüber hinaus ist eine Kapazitätsreserve für mögliche Netzerweiterungen (z.B. Ost-West-Achse) zu berück-sichtigen.

 

gliche Standortoptionen sind in einer ersten Machbarkeitsstudie vergleichend zu untersuchen und ggf. weiter zu beplanen. Zugrunde gelegt werden hierbei die Varianten entweder einer Nutzung ausschlilich durch die Stadtbahn oder einer kombinierten Nutzung von Stadtbahn und Bus. Neben der Prüfung der Realisierbarkeit der Flächenbedarfe des Betriebshofes an den verschiedenen Standortvarianten soll hierbei auch die Wirtschaftlichkeit der Varianten mit untersucht werden.

 

 

3. Kommunikation und Beteiligung

 

3.1. Kommunikation der Planung

 

r ein Infrastrukturprojekt dieser Größenordnung hat die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit und  zahlreichen Beteiligten eine herausragende Bedeutung. Bislang firmiert das Thema „Stadtbahn“ unter den Logos von Stadt und Stadtwerk. Bilder einer Regensburger Stadtbahn oder ein Erscheinungsbild existieren noch nicht. Um eine eigenständige Marke entwickeln zu können, soll eine durch ein Designkonzept einprägsame Dachmarke einschließlich der zugehörigen Kommunikationsbausteine (u.a. Plakate, Publikationen, Internetauftritt, Auftritt in den sozialen Netzwerken) kreiert werden, mit dem die künftigen Aktivitäten für das Thema „Stadtbahn“ in der Öffentlichkeit in einheitlicher und klar erkennbarer Form kommuniziert werden kann. Zur Entwicklung dieser einprägsamen „Dachmarke“ wird daher aktuell in Abstimmung mit den Pressestellen von Stadt und SMO eine entsprechende Ausschreibung vorbereitet.

 

3.2. Beteiligung (Ausblick)

 

Zu einem späteren Zeitpunkt sind entsprechende Beteiligungsformate zu entwickeln, die eine professionelle und umfassende Einbindung der Bürgerschaft ermöglichen und sicherstellen, dass möglichst allen gesellschaftlichen Gruppierungen eine Möglichkeit geboten wird, sich zu informieren und ihre Anregungen vorzubringen. Dazu bedarf es einer bedarfsgerechten Ausgestaltung, die sich erst im Laufe der weiteren Planungen ableiten lassen wird.

 

Unabhängig davon werden bereits erste Informationsveranstaltungen oder auch Beteiligungsmöglichkeiten mit Beginn der Planungsphase zu organisieren sein,
um sich frühzeitig an die Bürgerinnen und Bürger zu richten und diese im weiteren Verfahrensverlauf mitnehmen zu können.

 

3.3. Raumsituation

 

Mittlerweile wurden im Gebäude Hemauerstraße 1 durch die Stadt Büroräume für das neue Amt für Stadtbahnneubau angemietet. Der Einzug wird voraussichtlich noch in diesem Jahr erfolgen.

 

Ergänzend wurden im gleichen Objekt Flächen angemietet, die dort Möglichkeiten bieten, sowohl Ausstellungen als auch Veranstaltungen zu organisieren sowie die Mitarbeiter der SMO unterzubringen. In diesen Räumlichkeiten ist auch vorgesehen, andere Ausstellungen und Informationsveranstaltungen im Zusammenhang mit den Planungen zum Bahnhofsumfeld durchzuführen und damit die Räume mehrfach zu nutzen. Die Planungen und Abstimmungen zur konkreten Nutzung und ggf. Vertragsgestaltung dieser Flächen laufen derzeit.

 

 

 

 

 

 

 

4. Organisation und Abstimmung in der Planungsphase


4.1. Kooperation Stadt - SMO

 

r die Kooperation zwischen Stadt und SMO in der Planungsphase wird eine Vereinbarung erarbeitet, die die konkreten Aufgabenbereiche in Sachen Stadtbahnplanung regelt sowie die von der Stadt zu leistenden Ausgleichzahlungen an die SMO beinhaltet.

Das für den Verkehr geltende Beihilferecht lässt hier unterschiedliche Gestaltungen zu.  Hierzu erfolgt aktuell noch eine ergänzende rechtliche Beratung durch das Rechtsberatungsbüro BBG, das auch die aktuelle Direktvergabe des Stadtverkehrs betreut. Damit wird zugleich sichergestellt, dass auf beiden Seiten zum einen Rechtssicherheit hinsichtlich Aufgaben und erforderlicher Finanzierung besteht und zum anderen steuerrechtliche Aspekte zugunsten der Stadt gelöst werden können. Die klare Aufgabenteilung sichert dabei den effizienten Ressourceneinsatz und ermöglicht ein Vorantreiben der unterschiedlichen Aufgaben und Teilprojekte. Die endgültige Regelung wird dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

 

4.2. Expertenbeirat


Der Expertenbeirat setzt sich aus unabhängigen Fachexperten zusammen, die zusätzliche Informationen geben sollen. Das Expertengremium bietet die Möglichkeit, zu den unterschiedlichen Aspekten im Zusammenhang mit der Planung, dem Bau und dem Betrieb von schienengebundenen Bahnen sowie zu Bürgerbeteiligungsformen Erfahrungen aus anderen Städten einzubeziehen.

 

Die Geschäftsführung für dieses Gremium obliegt dem Amt für Stadtbahnneubau, welches auch die anliegende Geschäftsordnung erarbeitet hat.

 

Die Finanzierung der Arbeit erfolgt aus städtischen Mitteln in Anlehnung an die Vergütung bei Planungswettbewerben. Der Entwurf der Geschäftsordnung Expertenbeirat liegt als Anlage bei. Der Expertenbeirat wird sich aus insgesamt vier Experten zusammensetzen. Dabei sind Persönlichkeiten vertreten, die in anderen Städten in der Rolle des Aufgabenträgers, des Verkehrsunternehmens respektive des Betreibers oder der Stadtgestaltung stehen bzw. Erfahrungen zur Bürgerbeteiligung einbringen können. Alle haben langjährige Erfahrungen im Zusammenhang mit Planung und Bau von schienengebundenen Nahverkehrssystemen.

 

4.3.  Ausschuss für Großprojekte (Stadtbahn)

 

Im Weiteren sollen zukünftig alle Beschlüsse im Zusammenhang mit der Planung der Stadtbahn in einem neu zu gründenden eigenen Ausschuss für Großprojekte (Stadtbahn, Konversion Prinz-Leopold-Kaserne) gefasst werden. Hierzu empfiehlt der Ausschuss Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen, dem Stadtrat einen neuen Ausschuss zu bilden.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

 

  1. Der Zwischenbericht zum Ergebnis der „vorbereitender Phase“ und dem Start der Planungsphase zur Einführung einer Stadtbahn wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis der beiliegenden Geschäftsordnung den Expertenbeirat einzurichten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, verbindliche Regelungen über die Zusammenarbeit mit der das Stadtwerk.Regensburg GmbH hinsichtlich der zu übernehmenden Aufgaben, sowie Regelungen zum finanziellen Ausgleich der zu erbringenden Leistungen zu erarbeiten und den zuständigen Stadtratsgremien zur Entscheidung vorzulegen.

 

  1. Der Ausschuss für Stadtplanung Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt dem Stadtrat, die Gründung eines neuen Ausschusses, der sich umfassend mit der Stadtbahn befasst.

 

 


Anlagen:

 

1. Anlage: Entwurf Geschäftsordnung Expertenbeirat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.Anlage_Entwurf_Geschäftsordnung-Expertenbeirat (259 KB)