Vorlage - VO/19/15997/52  

 
 
Betreff: Schadensersatzforderungen des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e. V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
13.11.2019 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
20.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Bis 31.08.19 wurde im städtischen Gebäude in der Hadamarstraße eine Kindertageseinrichtung durch den Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. betrieben. Dieses Gebäude wies Baumängel auf, sodass eine weitere Nutzung nur teilweise stattfinden konnte. Die Schadensersatzforderungen für die Jahre 2017 und 2018 in Höhe von 130.825,00 € beschlossen mit VO/18/14636/52, wurden nach Prüfung bereits ausbezahlt.

 

Nun hat sich der Verband mit Schreiben vom 08.07.2019 mit einer weiteren Schadensersatzforderung an die Stadt Regensburg für das Jahr 2019 gewandt. Durch den Umzug in die temporäre Containeranlage im September 2019 ist davon auszugehen, dass dies die letzte größere Schadensersatzforderung sein wird. Es handelt sich im Wesentlichen um Ausfallkosten fehlender staatl. Zuschüsse und Elternbeiträge sowie Kosten der durchgeführten Notlösungen. Die Kosten belaufen sich bisher insgesamt auf ca. 69.000 . Es werden noch Forderungen in Höhe von ca. 4.000 € erwartet.

 

Da eine Nutzung des Gebäudes nur noch eingeschränkt möglich war, hat der Caritasverband auf Grundlage von §§ 535, 536a BGB einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Stadt Regensburg. 

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 73.000,--€ werden außerplanmäßig bei Haushaltsstelle 0.4641.6770 (Tageseinrichtungen für Kinder - städt. Kindergärten; Erstattungen an den übrigen Bereich) bereitgestellt. Die Deckung wird aus Mitteln der Deckungsreserve (HHSt. 0.9141.8500) bereitgestellt.

 

 

 


 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

 

Die Stadt Regensburg übernimmt die nachgewiesenen Kosten aus dem Schadensersatzanspruch des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e.V.

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 73.000 € werden 2019 gemäß Berichtsvorlage außerplanmäßig bereitgestellt.