Vorlage - VO/19/16003/65  

 
 
Betreff: Hochwasserschutz Regensburg
Planung des Abschnittes I (Oberer Wöhrd)
Planungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
03.12.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

  1. Beschlusslage und Prioritätenliste

 

Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen vom 04.05.2006 (VO/06/1455/065) wurde die Verwaltung beauftragt, zusammen mit dem Freistaat Bayern die Ergebnisse des Wettbewerbes und der Optimierungsphase zum Hochwasserschutz Regensburg auszuwerten undr die Umsetzung in den 18 Abschnitten eine Prioritätenliste zu entwickeln.

Die auf Grundlage von Kosten-Wirkungsfaktoren (Verhältnis von gewichtetem Schadenspotential zu voraussichtlichen Baukosten) erarbeitete Prioritätenliste, die in fünf Prioritätsklassen unterteilt ist, wurde dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 01.07.2008 (VO/08/3400/65) zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Die bisherige Umsetzung der Prioritätenliste stellt sich wie folgt dar:

 

Die in der Prioritätsklasse 1 eingestuften Abschnitte S (Irl), A (Schwabelweis) und D (Reinhausen) sind bereits fertig gestellt. Für den Abschnitt B (Weichs-Ost) ist aktuell keine Schutzbedürftigkeit gegeben.

 

In der Prioritätsklasse 2 wird derzeit der Abschnitt L (Steinweg) fertig gestellt und es ist beabsichtigt, mit der baulichen Umsetzung des Abschnittes Q (Ostenvorstadt/Westhafen) in 2020 zu beginnen.

 

In der Prioritätsklasse 3 befindet sich der Abschnitt E (Sallern) derzeit im Planfeststellungsverfahren und der Abschnitt H (Unterer Wöhrd) in der Entwurfsplanung.

 

Der in der Prioritätsklasse 4 befindliche Abschnitt F (Gallingkofen) befindet sich aktuell in der Entwurfsplanung.

 

 

  1.               Hochwasser Juni 2013 und staatliches Aktionsprogramm 2020plus

 

Im Nachgang zur Flutkatastrophe im Juni 2013 wurde seitens des Freistaates Bayern die Umsetzung des staatlichen Hochwasserschutzes intensiviert und das „Aktionsprogramm 2020plus“ beschlossen. Dieses Sonderprogramm ist das größte wasserbauliche Infrastrukturprogramm Bayerns und bringt den hohen Stellenwert für den staatlichen Hochwasserschutz zum Ausdruck. Dadurch wurden die Weichen gestellt für eine schnelle Finanzierung und Umsetzung von staatlichen Schutzmaßnahmen.

 

Im Rahmen einer Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen am 03.12.2013 wurde aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen ein Vorziehen der Abschnitte F (Gallinkofen) und H (Unterer Wöhrd) in der Prioritätenliste und eine Beantragung des Planungsbeginns beim Freistaat Bayern beschlossen (VO/13/9367/65).

 

 

  1.  Vorgezogene Planung für den Abschnitt I (Oberer Wöhrd)

 

Der Abschnitt I (Oberer Wöhrd) wird im Bereich der Badstraße durch den im Jahre 2003 beschlossenen Grundschutz mit mobilen Katastrophenschutzelementen bis zu einem ca. 20jährlichen Hochwasser geschützt. Aufgrund eines größeren Hochwasserereignisses im Juni 2013, welches in etwa einem 30jährlichen Hochwasser entsprach, wurde der Obere Wöhrd jedoch von Norden über die Lieblstraße teilweise geflutet. Der Abschnitt I (Oberer Wöhrd) ist somit der letzte Abschnitt, in dem es 2013 zu Überschwemmungen in bebauten Gebieten kam und der noch nicht in die staatlichen Hochwasserschutzplanungen aufgenommen wurde

 

Dagegen kam es im der Prioritätsklasse 2 eingestuften Abschnitt G (Stadtamhof) zu keinen Überflutungen in bebauten Bereichen. Aufgrund der Hochwasserschutzmaßnahmen entlang des Schleusenkanals im Rahmen des Donauausbaus mit der Staustufe Regensburg und der städtischen Grundschutzmaßnahmen im Jahr 2003, mit zum Teil ortsfesten baulichen Maßnahmen im Bereich des Franziskanerplatzes und der Wassergasse, ist dieser Abschnitt bis zu einem ca. 50jährlichen Hochwasserereignis geschützt.

 

Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Hochwasserereignis 2013 und den Vorgaben des staatlichen Sonderprogramms für den Hochwasserschutz „Aktionsprogramm 2020plus“ wird von der staatlichen Wasserwirtschaftsverwaltung und der Verwaltung der Stadt Regensburg vorgeschlagen, die Planung und Umsetzung des Abschnittes I (Oberer Wöhrd Prioritätsklasse 3) zu beschleunigen und in der Prioritätenliste vorzuziehen.

 

 

4.Haushaltsmittel und weiteres Vorgehen

 

Gemäß einer vorläufigen Kostenannahme des Wasserwirtschaftsamtes auf  Grundlage der Ergebnisse der Optimierungsphase ergeben sich Gesamtkosten für Planung und Bau in he von ca. 25 Mio. €. Aufgrund der Erfahrungen im Abschnitt H (Unterer Wöhrd) muss darauf hingewiesen werden, dass eine belastbare Kostenermittlung jedoch erst nach Vorliegen einer Vorentwurfsplanung möglich ist.

 

Die Planungskosten werden auf Grundlage der Planungsvereinbarung vom 11.04.2005 vorläufig im Verhältnis 50:50 zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Regensburg geteilt. Die endgültige Teilung der Planungs- und Baukosten und damit die Festlegung der konkreten Beteiligtenleistung (Investitionskostenzuschuss) der Stadt Regensburg an den Freistaat Bayern wird für die einzelnen Abschnitte im Rahmen einer Bau- und Unterhaltsvereinbarung im Vorfeld der baulichen Umsetzung (Maßnahmenbeschluss) geregelt. Der vorläufige Anteil der Stadt Regensburg für die Planungsleistungen in Höhe von 50 % ist im Entwurf des IP 2019 - 2023 berücksichtigt.

 

Auf Grundlage des Antrages der Stadt an den Freistaat Bayern, den Hochwasserschutz im Abschnitt I (Oberer Wöhrd) zu planen, wird das Wasserwirtschaftsamt ein bzw. mehrere Vergabeverfahren für die erforderlichen Planungsleistungen durchführen. Der Planungsbeginn ist dann für Mitte/Ende 2020 vorgesehen.

 

Nach Fertigstellung einer Vorplanung wird eine Bürgerbeteiligung durchgeführt und das Planungsergebnis dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen (Kenntnisnahmebeschluss) vorgelegt. 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Abschnitt I (Oberer Wöhrd) beim Freistaat Bayern die Planungen für einen Hochwasserschutz zu beantragen (Planungsbeschluss).

 

 

 


Anlagen:

1 Prioritätenliste des Freistaates Bayern mit Lageplan (Anlage 1)

1 Lageplan mit Darstellung des Abschnittes I (Anlage 2)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_19_16003_65_Anlage 1 (78 KB)    
Anlage 2 2 VO_19_16003_65Anlage 2 (395 KB)