Vorlage - VO/19/16023/61  

 
 
Betreff: 27. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Unteren Wöhrds
- Aufhebung des Einleitungsbeschlusses vom 07.12.1999

76. Änderung des Flächennutzungsplanes Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd
- Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i. V. m. §1 Abs. 8 BauGB
- Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit 3 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
19.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1. Anlass der Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 07.12.1999

 

r den gesamten „Inselbereich“ Untererhrd (Anlage) wurde am 07.12.1999 die Einleitung zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Ziele der Flächennutzungsplanänderung waren insbesondere die Umwandlung des Kerngebiets zwischen Proske- und Maffeistraße, die Überplanung der Grünflächen im Bereich des ehemaligen Eisstadions als Mischgebiet, die Herausnahme der Gemeinbedarfsfläche (Jugendherberge) an der westlichen Inselspitze sowie die Konkretisierung und Verlagerung der ÖPNV Trasse nach Osten.

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 07.12.1999 beschlossen,r den gesamten Unteren Wöhrd den Bebauungsplan Nr. 43 (neu) aufzustellen. Nachdem die damaligen Planungsabsichten über den Aufstellungsbeschluss hinaus nicht weitergeführt wurden ist auch das Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan obsolet.

Der Einleitungsbeschluss vom 07.12.1999 zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aufzuheben.

Wie aufgezeigt, ist das Änderungserfordernis entfallen, die ursprünglichen Planungsüberlegungen werden nicht mehr fortgesetzt. Ein Änderungsbeschluss und dessen Bekanntmachung sollen die Öffentlichkeit und die Behörden darüber informieren, dass die Stadt ein Verfahren der Bauleitplanung durch Beschluss eingeleitet hat. Durch die Aufhebung des Einleitungsbeschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes soll der Rechtsschein, die Stadt verfolge diese Planung weiter, beseitigt werden. Diese Vorgehensweise entspricht der Empfehlung der Rechtsprechung, den Beschluss aufzuheben, sollten sich die dem Änderungsbeschluss zugrundeliegenden Verhältnisse wesentlich verändert haben.

 

2. Anlass der 76. Änderung des Flächennutzungsplan
 

Am 04.04.2017 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen das Parkraumkonzept Innenstadt beschlossen. Ein Leitprojekt in diesem Konzept ist die Mobilitätsdrehscheibe am Unteren Wöhrd. Mit Beschluss vom 03.05.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte zur Errichtung einer sogenannten Mobilitätsdrehscheibe auf der Fläche des ehemaligen Eisstadions am Unteren Wöhrd einzuleiten. Nachdem das zur Bebauung beabsichtigte Grundstück bauplanungsrechtlich als Außenbereich zu beurteilen ist, ist die Einleitung der notwendigen Bauleitplanverfahren erforderlich, um Baurecht zu schaffen.

 

3. Bestandssituation
 

Im aktuell rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist der Bereich des ehemaligen Eisstadions und der Parkierungsanlage als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport und Parkanlage dargestellt. Die Fläche nördlich der Zufahrt zum Parkplatz ist als Mischgebiet, das Grundstück der Jugendherberge als Fläche für Gemeinbedarf dargestellt.

 

4. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
 

Mit der geplanten Änderung soll entsprechend der Beschlüsse zur Errichtung einer Mobilitätsdrehscheibe die vorbereitende Bauleitplanung zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens angepasst werden. Da es sich bei der Mobilitätsdrehscheibe im Wesentlichen um ein gewerblich betriebenes Parkhaus mit ergänzenden Nutzungen handelt, soll dieser Bereich zukünftig als Sondergebiet Mobilitätsdrehscheibe dargestellt werden. Eine ausschließliche Festsetzung von Stellplätzen in einem Baugebiet nach §§ 2 bis 10 BauNVO ist nicht möglich.

Notwendige Erschließungsflächen sind in dieser Gebietskategorie ebenfalls realisierbar. Durch den Abbruch und Neubau der bestehenden Jugendherberge werden die zum Bau und zur Erschließung der Mobilitätsdrehscheibe notwendigen Flächen verfügbar. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplans wird die bereits vorhandene Gemeinbedarfsfläche an die Neuplanung angepasst.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.Der Einleitungsbeschluss zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Unteren Wöhrds vom 07.12.1999 wird aufgehoben und ist ortsüblich, d. h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt zu machen.

 

2.Für das Gebiet, östlich der Bebauung am Winterhafen, südlich der Wöhrdstraße und westlich der Nibelungenbrücke (Parkplatz ehemaliges Eisstadion) ist das Verfahren zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 19.11.2019, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

3.Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie der beiliegende Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 19.11.2019, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, werden beschlossen. 

 

4.Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 


Anlagen:

 

Geltungsbereich der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Unteren Wöhrds

Geltungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes Mobilitätsdrehscheibe Untere Wöhrd

Vorentwurf zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 27. FNP-Änderung Aufhebung des Einleitungsbeschlusses (2835 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_76. FNP-Änderung_Lageplan (1539 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3. 76. Änderung des FNP (252 KB)