Sachverhalt:
Die Stadt Regensburg und die Stadt Maxhütte-Haidhof haben mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 22.10./22.12.1982 eine Zweckvereinbarung über die Mitbenutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung der Stadt Regensburg für die Abwasserbeseitigung aus Teilen der Stadt Maxhütte-Haidhof geschlossen. Darin hat die Stadt Maxhütte-Haidhof der Stadt Regensburg die Aufgabe übertragen, das in konkret festgelegten Teilen der Stadt Maxhütte-Haidhof anfallende Abwasser (mit einer Schmutzfracht von höchstens 5000 Einwohnergleichwerten entsprechend) durch Übernahme in die Entwässerungseinrichtung der Stadt Regensburg (Kanalnetz und Klärwerk) zu beseitigen. Die Stadt Maxhütte-Haidhof führt ihr Abwasser mittelbar über das Kanalnetz des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Regental dem Klärwerk Regensburg zu.
Mit Änderungsvereinbarung vom 15.06./28.10.2010 hat die Stadt Maxhütte-Haidhof von der Stadt Regensburg aus deren Einwohnergleichwertekontingent am Klärwerk Regensburg rückwirkend zum 01.01.2005 2000 Einwohnergleichwerte erworben und ihr Entwässerungsgebiet um verschiedene Ortsteile erweitert. Mit weiterer Änderungsvereinbarung vom 18./26.07.2016 hat die Stadt Regensburg der Stadt Maxhütte-Haidhof gegen Zahlung eines jährlichen Nutzungsentgelts für den Zeitraum vom 01.01.2016 – 31.12.2020 zur vorübergehenden Nutzung für eine weitere Erweiterung des maßgeblichen Entwässerungsgebiet weitere 3000 Einwohnergleichwerte aus ihrem Einwohnergleichwertekontingent überlassen.
Die Stadt Maxhütte-Haidhof hat mit Stadtratssitzung vom 29.11.2018 die Errichtung der „Stadtwerke Maxhütte-Haidhof, Anstalt des öffentlichen Rechts“ als selbständiges Kommunalunternehmen und eine Unternehmenssatzung für dieses Kommunalunternehmen beschlossen. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Unternehmenssatzung hat es im Stadtgebiet von Maxhütte u.a. die Aufgabe der Abwasserbeseitigung. Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Maxhütte-Haidhof entsteht am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung der Unternehmenssatzung, frühestens jedoch am 01.01.2020
Vor diesem Hintergrund soll das Kommunalunternehmen Stadtwerke Maxhütte-Haidhof ab dem Zeitpunkt seiner Entstehung anstelle der Stadt Maxhütte-Haidhof in die mit der Stadt Regensburg geschlossene Zweckvereinbarung vom 22.10./22.12.1982 und die beiden hierzu ergangenen Änderungsvereinbarungen vom 15.06./28.10.2010 und vom 18./26.07.2016 eintreten.
Vereinbarung zur Vertragsübernahme und zur Änderung der Zweckvereinbarung
Für diese Vertragsübernahme ist eine 3-seitige (von der Stadt Regensburg, der Stadt Maxhütte-Haidhof und den Stadtwerken Maxhütte-Haidhof abzuschließende) Änderungsvereinbarung erforderlich, die regelt, dass das Kommunalunternehmen Stadtwerke Maxhütte-Haidhof anstelle der Stadt Maxhütte-Haidhof in die mit der Stadt Regensburg abgeschlossenen Zweckvereinbarungen eintritt.
Hierzu wurde die in der Anlage beiliegende „Vereinbarung zur Vertragsübernahme und zur Änderung der Zweckvereinbarung über die Mitbenutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung der Stadt Regensburg für die Abwasserbeseitigung aus Teilen der Stadt Maxhütte-Haidhof vom 22.10./22.12.1982 in der durch die beiden Änderungsvereinbarungen vom 15.06./28.10.2010 und vom 18./26.07.2016 bestehenden aktuellen Fassung“ erstellt.
Die Ausschüsse empfehlen: / Der Stadtrat beschließt: 1. Die Gründung des Kommunalunternehmens „Stadtwerke Maxhütte-Haidhof“ (u.a. für die Abwasserbeseitigung) durch die Anschlussgemeinde des Klärwerks Regensburg „Stadt Maxhütte Haidhof“ wird zur Kenntnis genommen
2. Der im Entwurf vom 14.10.2019 beigefügten Vereinbarung zur Vertragsübernahme und zur Änderung der Zweckvereinbarung über die Mitbenutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung der Stadt Regensburg für die Abwasserbeseitigung aus Teilen der Stadt Maxhütte-Haidhof vom 22.10./22.12.1982 in der durch die beiden Änderungsvereinbarungen vom 15.06./28.10.2010 und vom 18./26.07.2016 bestehenden aktuellen Fassung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, evtl. noch erforderliche textliche oder inhaltliche Änderungen vorzunehmen, die den grundsätzlichen Inhalt des Vertrages nicht berühren.
Anlagen: Vereinbarung (Fassung vom 14.10.2019) zur Vertragsübernahme und zur Änderung der Zweckvereinbarung über die Mitbenutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung der Stadt Regensburg für die Abwasserbeseitigung aus Teilen der Stadt Maxhütte-Haidhof vom 22.10./22.12.1982 in der durch die beiden Änderungsvereinbarungen vom 15.06./28.10.2010 und vom 18./26.07.2016 bestehenden aktuellen Fassung.
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