Vorlage - VO/19/16063/57  

 
 
Betreff: Haushaltsplan 2020 für die Georg-Hegenauer-Stiftung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
14.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
21.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

1.Der Haushaltsplan 2020 sieht im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.773.050 Euro vor.

 

 

Der Vermögenshaushalt 2020 der Georg-Hegenauer-Stiftung enthält Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 486.500 Euro.

 

 

Der Finanzplan für die Jahre 2019 2023 stellt die Entwicklung der Jahresergebnisse dar.

 

 

  1.                              Die Ermächtigung für die Stiftungsverwaltung, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten, ist erforderlich, da die Situation auf dem Kapitalmarkt generell durch rasch wechselnde Konditionen gekennzeichnet ist. Angebote von Kreditinstituten sind in der Regel nur sehr kurze Zeit gültig, so dass zwischen Angebotsabgabe durch die Banken und Annahme von Seiten der Stiftungsverwaltung grundsätzlich keine Entscheidung durch den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten erfolgen kann. Im Rahmen des Zinsmanagements kann es auch vorteilhaft sein, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Haushaltsjahre vorzeitig im laufenden Haushaltsjahr einzugehen.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

1.Der Haushaltsplan 2020 mit dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie dem Finanzplan 2019 – 2023 für die Georg-Hegenauer-Stiftung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Haushaltsjahre abzuschließen.

 


Anlage:

 

Haushaltsplan 2020 der Georg-Hegenauer-Stiftung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsplan 2020 der GHS (403 KB)