Vorlage - VO/19/16071/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
20.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Sachverhalt:

 

 

  1. Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 11.09.2019 bis 05.11.2019 drei entscheidungsreife Anträge im Verwaltungshaushalt und ein entscheidungsreifer Antrag im Vermögenshaushalt auf überplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € bis 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlagen 1, 2 , 2 a und 2 b).
     
  2. Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 11.09.2019 bis zum 05.11.2019 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden.
     
  3. Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 11.09.2019 bis zum 05.11.2019 ein Antrag auf eine saldoneutrale Mittelabflusskorrektur eingegangen, die aufgrund Nr. 4 der Ermächtigung des Stadtratsbeschlusses vom 13.12.2018 dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht wird.

     

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet, für die in den Anlagen 1, 2, 2 a und 2 b beschriebenen Einzelzwecke überplanmäßige Mittel im

 

Verwaltungshaushalti. H. v. insgesamt720.000

und im

Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 130.000

zu genehmigen.

Die Deckung erfolgt sowohl durch Mehreinnahmen und Minderausgaben als auch durch eine Minder – Verpflichtungsermächtigung.

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis

von den in Anlage 3 beschriebenen Mittelbereitstellungen.

 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis

von der in Anlage 4 beschriebenen saldoneutralen Mittelabflusskorrektur.

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:

Anlagen: 6

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB 0_2400_6724 AVFB_20_11_2019_Anlage 1 (28 KB)    
Anlage 2 2 MB 0_8300_86850 AVFB_20_11_2019_Anlage 2 (16 KB)    
Anlage 5 3 MB 0_4565_7701 AVFB_20_11_2019_Anlage 2a (28 KB)    
Anlage 6 4 MB 1_2705_95000 AVFB_20_11_2019_Anlage 2b neu (15 KB)    
Anlage 3 5 Bekannt_Mittelbereitst_AVFB_20_11_2019_Anlage 3 (16 KB)    
Anlage 4 6 Bekanntgabe_saldoneutraler_MB_AVFB_20_11_209 Anlage 4 (9 KB)