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Betreff: |
Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2019
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Berichterstatter/in: | Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger |
Federführend: | Stadtkämmerei |
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Beratungsfolge: |
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Sachverhalt: Sachverhalt: - Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 11.09.2019 bis 05.11.2019 drei entscheidungsreife Anträge im Verwaltungshaushalt und ein entscheidungsreifer Antrag im Vermögenshaushalt auf überplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € bis 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlagen 1, 2 , 2 a und 2 b).
- Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 11.09.2019 bis zum 05.11.2019 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden.
- Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 11.09.2019 bis zum 05.11.2019 ein Antrag auf eine saldoneutrale Mittelabflusskorrektur eingegangen, die aufgrund Nr. 4 der Ermächtigung des Stadtratsbeschlusses vom 13.12.2018 dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht wird.
Der Ausschuss beschließt:
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet, für die in den Anlagen 1, 2, 2 a und 2 b beschriebenen Einzelzwecke überplanmäßige Mittel im
Verwaltungshaushalti. H. v. insgesamt720.000 € und im Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 130.000 €
zu genehmigen. Die Deckung erfolgt sowohl durch Mehreinnahmen und Minderausgaben als auch durch eine Minder – Verpflichtungsermächtigung. - Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis
von den in Anlage 3 beschriebenen Mittelbereitstellungen. - Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis
von der in Anlage 4 beschriebenen saldoneutralen Mittelabflusskorrektur.
Anlage:
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