Vorlage - VO/19/16076/65  

 
 
Betreff: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz; Widmung von Verkehrsflächen; Einleitung des Einziehungsverfahrens für öffentliche Verkehrsflächen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
19.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

1. Widmung von Verkehrsflächen zu Ortsstraßen

 

Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1-7) rot dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen stehen im Rahmen der innerstädtischen Verkehrserschließung zur Benutzung offen. Die Verkehrsflächen sind derzeit als verkehrsberuhigter Bereich und in Teilen als Fußngerzone mit Lieferverkehr freigegeben. Die Verkehrsflächen erfüllen die Klassifizierungsmerkmale einer Ortsstraße.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung sind die Straßen bzw. Straßenteilflächen zu Ortsstraßen nach Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu widmen.

 

Die Stadt Regensburg ist Eigentümerin der Straßengrundstücke oder verfügt über das dingliche Recht über das der Straße dienende Grundstück verfügen zu nnen. Die Widmungsvoraussetzungen des Art. 6 Abs. 3 BayStrWG sind somit erfüllt.

 

Mit der Widmung zur Ortsstraße erhalten die genannten Verkehrsflächen ihren öffentlichen Charakter und stehen der Allgemeinheit unwiderruflich zur Benutzung im Rahmen ihrer Verkehrsbedeutung zur Verfügung. Erst durch ein rmliches Einziehungsverfahren kann der öffentliche Charakter dieser Straßen wieder aufgehoben werden.

 

Die Straßenbaulast r die nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen trägt die Stadt Regensburg gemäß Art. 47 Abs. 1 BayStrWG.

 

lfdNr

Name

Anfangspunkt

Endpunkt

nge/km

1

Hunnenplatz (Teilflächen)

Anlage 1

St.-Georgen-Platz

Ostengasse

0,045

2

St.-Georgen-Platz

(Teilflächen)

Anlage 2

Hunnenplatz

Eiserne Brücke

0,065

3

Donaumarkt

(Teilflächen)

Anlage 3

St.-Georgen-Platz

Gichtlgasse

0,180

4

Donaulände

(Teilflächen)

Anlage 4

Gichtlgasse

Schattenhofergasse

0,055

5

Trunzergasse

(Teilflächen)

Anlage 5

Ostengasse

Donaumarkt

0,060

6

Klostermeyergasse

(Teilflächen)

Anlage 6

Ostengasse

Donaumarkt

0,060

7

Gichtlgasse

(Teilflächen)

Anlage 7

Ostengasse

Donaulände

0,100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Einleitung des Einziehungsverfahrens

 

Mit der Fortführung des Hochwasserschutzkonzeptes laufen derzeit innerhalb des Abschnitt „P“ die Planungen für die Donaulände ab der Schattenhofergasse in östlicher Richtung. Im Zuge des Hochwasserschutzes wird die Donaulände ab der Schattenhofergasse neu gestaltet.

 

Die derzeitigen öffentlichen Verkehrsflächen der Donaulände ab der Schattenhofergasse in östlicher Richtung sind von den o.g. Maßnahmen betroffen.

 

Mit dem Ausbau des Hochwasserschutzes liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor, die eine Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen rechtfertigt

 

Mit Vorliegen überwiegender Gründe des öffentlichen Wohls oder dem Verlust jeder Verkehrsbedeutung ist eine Straße oder Straßenteilfläche gem. Art. 8 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) einzuziehen. Die Einziehungsabsicht ist drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen.

 

r die im beiliegendem Lageplan (Anlage 8) rot dargestellte Straße bzw. Straßenteilfläche mit ihrem Anfangspunkt “Schattenhofergasse/Donaulände und ihrem Endpunkt “0,013 km östlich vom Anfangspunkt” auf einer Länge von 0,013 km wird das förmliche Einziehungsverfahren eingeleitet.

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.        Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1-7) rot dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen werden zu Ortsstraßen gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.
 

2.        Für die im Bericht der Verwaltung genannte und auf dem beiliegendem Lageplan (Anlage 8) rot dargestellte Verkehrsfläche wird das Einziehungsverfahren nach Art. 8 BayStrWG eingeleitet.

 

 

 


Anlagen:1 Gesamtübersicht

8 Lagepläne

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Beschlussvorlage 19.11.2019 (2829 KB)