Sachverhalt:
Integration ist Kernaufgabe der Kommune. Zentrale Voraussetzung hierfür ist die sprachliche Bildung. Darum wurde im Juli 2015 bei der Stadt Regensburg die Stelle eines Koordinators für die Beschulung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, berufsschulpflichtigen und berufsschulberechtigten Asylbewerbern, Flüchtlingen und EU-Zuwanderern im Alter von 15 bis ca. 25 Jahren für Stadt und Landkreis Regensburg geschaffen. Das Case- und Sozialmanagement für die Beschulung von minderjährigen Flüchtlingen, berufsschulpflichtigen und berufsschulberechtigten Asylbewerbern und (EU-) Zuwanderern soll zum 2. Halbjahr des Schuljahres 2020/2021 zunächst auf zwei Jahre befristet eingerichtet werden. Die Arbeitsergebnisse werden jährlich evaluiert. Das Case- und Sozialmanagement dient der Unterstützung des Koordinators und übernimmt folgende Aufgaben:
Im Zeitraum seit Mitte Juli 2015 bis Ende 2018 wurden insgesamt ca. 2.200 berufsschulpflichtige bzw. -berechtigte Flüchtlinge und Migranten aus Stadt und Landkreis auf ihre schulischen Kenntnisse getestet und geeigneten Bildungsangeboten zugeführt. Die Zahlen haben sich zwischen 600 und 650 Personen jährlich eingependelt. An Erstorientierungskursen der Volkshochschule zur Vorbereitung auf die Berufsschule, insbesondere zur Alphabetisierung und zur Überbrückung bis zum Schuleintritt nahmen in den bisherigen dreieinhalb Jahren mehr als 1.000 Flüchtlinge und Migranten allein aus dem Stadtgebiet in 73 Vorkursen sowie zusätzlich 469 Personen in 34 Sonderkursen (z.B. Ferien- oder Mathe-/Englisch-Kurse) teil. Diese durchgehend stabil hohen Teilnehmer- und Kurszahlen verlangen nach einer regelmäßigen sozialpädagogischen Begleitung. Denn es stellt sich eindeutig heraus, dass sowohl die Teilnehmenden als auch die Dozenten bei der Durchführung der Kurse aufgrund der extremen Heterogenität der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer intensiven sozialpädagogischen Assistenz und Begleitung bedürfen. Darüber hinaus muss intensive Planungs- und Kooperationsarbeit inklusive der Akquise von Fördermitteln durchweg erbracht werden, da alle städtischen Kurse über Drittmittel gegenfinanziert werden müssen. Diese umfangreichen Antrags-, Durchführungs- und Abrechnungsverfahren sind verwaltungstechnisch vom Koordinator alleine unmöglich zu bewerkstelligen, da die Einrichtung von zusätzlichen Sonderkursen, wie die Gewährleistung der Ferienbeschulungen oder berufsvorbereitende und berufsbegleitende Sprachkurse zur Förderung der Fachsprache wiederum ihrerseits zusätzliche Ressourcen erfordern. Laut städtischer Angaben (vgl. Auszug aus der Ausländerzentralregister-Statistik zu den jährlichen Stichtagen 31.12.2013 bis 2017 bzw. 30.06.2018 der STV Regensburg, Ausländerbehörde) sind die absoluten Gesamtzahlen von Zuwanderern gleichbleibend hoch bzw. sogar kontinuierlich steigend: 3.633 (6/2018); 3.631 (2017); 3.581 (2016); 3.185 (2015); 2.746 (2014); 2.564 (2013). Die Regierung der Oberpfalz nennt zudem höhere Zahlen. Da die Koordinationsstelle sowohl für das Stadtgebiet als auch den Landkreis Regensburg zuständig ist, kommen diese zusätzlich hinzu: Alle Prognosen gehen von einem weiteren Zustrom von jungen Flüchtlingen und gerade Migranten im schulpflichtigen (Altersgruppe 15-21) und ebenso entscheidend schulberechtigten Alter (Gruppe 21-25 Jahre) aus, sodass das Aufgabengebiet des Koordinators – Erstberatung, Testung auf Eignung für verschiedene Schultypen, Vorkurse zur Erstorientierung, Planung von Schulkapazitäten (Klassenbildung BIK-V und BIK (BS`n und Förder-BS), IVK (FOS/BOS)) sowie Netzwerkarbeit – weiter wachsen wird. Hinweis
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Für die Beschulung von minderjährigen Flüchtlingen, berufsschulpflichtigen und berufsschulberechtigten Asylbewerbern und (EU-)Zuwanderern wird vorbehaltlich der Schaffung der stellenplanmäßigen Voraussetzungen ein Case- und Sozialmanagement nach Maßgabe der Ausführungen im Bericht eingerichtet.
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