Vorlage - VO/19/16078/RV  

 
 
Betreff: Maßnahmenbeschluss Case- und Sozialmanagement für die Beschulung von minderjährigen Flüchtlingen, berufsschulpflichtigen und berufsschulberechtigten Asylbewerbern und (EU-) Zuwanderern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Referat für Bildung, Sport und Freizeit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit Vorberatung
20.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
21.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Integration ist Kernaufgabe der Kommune. Zentrale Voraussetzung hierfür ist die sprachliche Bildung. Darum wurde im Juli 2015 bei der Stadt Regensburg die Stelle eines Koordinators für die Beschulung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, berufsschulpflichtigen und berufsschulberechtigten Asylbewerbern, Flüchtlingen und EU-Zuwanderern im Alter von 15 bis ca. 25 Jahren für Stadt und Landkreis Regensburg geschaffen.

Das Case- und Sozialmanagement für die Beschulung von minderjährigen Flüchtlingen, berufsschulpflichtigen und berufsschulberechtigten Asylbewerbern und (EU-) Zuwanderern soll zum 2. Halbjahr des Schuljahres 2020/2021 zunächst auf zwei Jahre befristet eingerichtet werden. Die Arbeitsergebnisse werden jährlich evaluiert. Das Case- und Sozialmanagement dient der Unterstützung des Koordinators und übernimmt folgende Aufgaben:

  • dagogische und didaktische Unterstützung der Kurse, Assistenz für Dozenten vor, während und nach den Kursen
     
  • Erstkontakt zu den Teilnehmenden, Organisation und Dokumentation der einzelnen Testungen
     
  • Sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden in den Vorkursen zur Erstorientierung
     
  • dagogische Abstimmung mit den Schulen und zuständigen Fachstellen
     
  • Planung und Betreuung von ergänzenden Maßnahmen (z.B. Ferienkurse)
     

Im Zeitraum seit Mitte Juli 2015 bis Ende 2018 wurden insgesamt ca. 2.200 berufsschulpflichtige bzw. -berechtigte Flüchtlinge und Migranten aus Stadt und Landkreis auf ihre schulischen Kenntnisse getestet und geeigneten Bildungsangeboten zugeführt. Die Zahlen haben sich zwischen 600 und 650 Personen jährlich eingependelt.
Im Sinne einer guten Integration ist es zudem notwendig, einen engen Kontakt zu den Unterbringungseinrichtungen, den Vormündern und Erziehungsbeiständen, den Asylsozialberatungsstellen und den Jugendmigrationsdiensten, den Jobcentern und der Agentur für Arbeit, den Fachstellen für Migration der Stadt und des Landratsamts, dem staatl. Schulamt und dem städtischen Amt für Schulen, den beruflichen Schulen und Mittelschulen, der FOS/BOS, Förderberufsschule sowie der Lernwerkstatt (Modul A+) und ehrenamtlichen Helfern zu pflegen. Gerade in diesem mittlerweile bestens etablierten Netzwerk ist eine intensive, tägliche Betreuung ein dringend notwendiger Bestandteil. Zudem wurde deutlich, dass sich das Casemanagement bei einem nicht geringen Prozentsatz der Klientel drastisch erhöht hat: hier benötigen viele Jugendliche und junge Erwachsene mehrfach individuelle „Weiterberatung“ und schlagen immer wieder bei der Koordinierungsstelle auf; mit lediglich einer Erstberatung ist es somit nicht getan, da ein Wechsel der Beschulungsform pädagogisch u.U. dringend erforderlich wird.

An Erstorientierungskursen der Volkshochschule zur Vorbereitung auf die Berufsschule, insbesondere zur Alphabetisierung und zur Überbrückung bis zum Schuleintritt nahmen in den bisherigen dreieinhalb Jahren mehr als 1.000 Flüchtlinge und Migranten allein aus dem Stadtgebiet in 73 Vorkursen sowie zusätzlich 469 Personen in 34 Sonderkursen (z.B. Ferien- oder Mathe-/Englisch-Kurse) teil. Diese durchgehend stabil hohen Teilnehmer- und Kurszahlen verlangen nach einer regelmäßigen sozialpädagogischen Begleitung. Denn es stellt sich eindeutig heraus, dass sowohl die Teilnehmenden als auch die Dozenten bei der Durchführung der Kurse aufgrund der extremen Heterogenität der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer intensiven sozialpädagogischen Assistenz und Begleitung bedürfen.

Darüber hinaus muss intensive Planungs- und Kooperationsarbeit inklusive der Akquise von Fördermitteln durchweg erbracht werden, da alle städtischen Kurse über Drittmittel gegenfinanziert werden müssen. Diese umfangreichen Antrags-, Durchführungs- und Abrechnungsverfahren sind verwaltungstechnisch vom Koordinator alleine unmöglich zu bewerkstelligen, da die Einrichtung von zusätzlichen Sonderkursen, wie die Gewährleistung der Ferienbeschulungen oder berufsvorbereitende und berufsbegleitende Sprachkurse zur Förderung der Fachsprache wiederum ihrerseits zusätzliche Ressourcen erfordern.

Laut städtischer Angaben (vgl. Auszug aus der Ausländerzentralregister-Statistik zu den jährlichen Stichtagen 31.12.2013 bis 2017 bzw. 30.06.2018 der STV Regensburg, Ausländerbehörde) sind die absoluten Gesamtzahlen von Zuwanderern gleichbleibend hoch bzw. sogar kontinuierlich steigend: 3.633 (6/2018); 3.631 (2017); 3.581 (2016); 3.185 (2015); 2.746 (2014); 2.564 (2013). Die Regierung der Oberpfalz nennt zudem höhere Zahlen. Da die Koordinationsstelle sowohl für das Stadtgebiet als auch den Landkreis Regensburg zuständig ist, kommen diese zusätzlich hinzu: Alle Prognosen gehen von einem weiteren Zustrom von jungen Flüchtlingen und gerade Migranten im schulpflichtigen (Altersgruppe 15-21) und ebenso entscheidend schulberechtigten Alter (Gruppe 21-25 Jahre) aus, sodass das Aufgabengebiet  des Koordinators Erstberatung, Testung auf Eignung für verschiedene Schultypen, Vorkurse zur Erstorientierung, Planung von Schulkapazitäten (Klassenbildung BIK-V und BIK (BS`n und Förder-BS), IVK (FOS/BOS)) sowie Netzwerkarbeit weiter wachsen wird.
 

Hinweis
Zum Nachtragshaushalt 2020 wird eine Stelle für das Case- und Sozialmanagement beantragt (EG S 11 b TVÖD, Vollzeit, Sozialpädagoge/-pädagogin, zunächst auf zwei Jahre befristet). Die Kosten des Arbeitsplatzes einschl. IuK-Standardarbeitsplatz betragen 89.500 €hrlich. Eine Co-Finanzierung durch den Landkreis Regensburg ist angefragt.

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Für die Beschulung von minderjährigen Flüchtlingen, berufsschulpflichtigen und berufsschulberechtigten Asylbewerbern und (EU-)Zuwanderern wird vorbehaltlich der Schaffung der stellenplanmäßigen Voraussetzungen ein Case- und Sozialmanagement nach Maßgabe der Ausführungen im Bericht eingerichtet.