Sachverhalt:
Der Stellenplan 2020 wird als Bestandteil des Haushaltsplanes gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 4 KommHV - Kameralistik - in der beiliegenden Fassung (Seiten 3501 ff) zur Genehmigung vorgeschlagen.
Die Änderungen (Stellenneuschaffungen und -neubewertungen) gegenüber dem Stellenplan 2019 wurden vom Personalausschuss in der Sitzung am 22.10.2019 empfohlen.
Auf die Anlage „Zusammenstellung der Stellenzu- und – abgänge“ wird verwiesen.
Die Erläuterungen zu den Stellenzu- und -abgängen finden sich im Vorbericht zum Haushaltsplan 2020 (bei Hauptgruppe 4 - Personalausgaben).
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Der Stellenplan 2020 wird als Bestandteil des Haushaltsplanes gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 4 KommHV - Kameralistik - in der beiliegenden Fassung (Seiten 3501 ff) entsprechend den Empfehlungen des Personalausschusses beschlossen.
Anlage:
Zusammenstellung der Stellenzu- und –abgänge
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