Sachverhalt:
Der Betriebliche Gesundheitsbericht der Stadt Regensburg informiert über gesundheitsrelevante Daten und gibt einen Überblick über die Aktivitäten des städtischen Gesundheitsmanagements. Er betrachtet die Jahre 2017 und 2018. Durch einen mehrjährigen Betrachtungszeitraum gelingt es, Entwicklungen aufzuzeigen, die eine gezieltere und systematische Maßnahmenableitung ermöglichen.
Im Wesentlichen liefert der Bericht folgende Erkenntnisse:
Lt. Auswertungen der gesetzlichen Krankenkassen sind hauptsächlich Erkrankungen des Atmungssystems (ICD 10), Muskel-Skelett-Erkrankungen (ICD 13), Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen (ICD 21), Psychische und Verhaltensstörungen (ICD 5) und bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (ICD 1) für Arbeitsunfähigkeitsfälle ursächlich. Bezogen auf die Anzahl an AU-Tagen sind Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems (ICD 13), psychische und Verhaltensstörungen (ICD 5) sowie Krankheiten des Atmungssystems (ICD 10) hauptverantwortlich. (Anmerkung: diese Auswertungen beziehen sich in Summe auf ca. 60 % der gesetzlich versicherten Tarifbeschäftigten der Stadtverwaltung.)
Teilweise ist ein direkter Vergleich zwischen Kennzahlen der Krankenkassen oder des Städtetages nicht möglich, da die Berechnungsgrundlagen der Kennzahlen differieren. Außerdem liegen keine Auswertungen zu Diagnosen von Privatversicherten der Verwaltung vor. Aus diesen Gründen soll eine eigene Datenbasis generiert werden. Dies soll mithilfe einer stadtweiten Mitarbeiterbefragung, die im Rahmen der psychischen Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird, geschehen. Die Mitarbeiterbefragung soll erstmals im Frühjahr 2020 und danach in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Auf diese Weise können psychische Belastungen sowie weitere Informationen zur gesundheitlichen Situation erhoben und gezielte, bedarfsgerechte Maßnahmen abgeleitet werden. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern.
Der Ausschuss beschließt:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Anlage:
Betrieblicher Gesundheitsbericht 2018 - 2019
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