Sachverhalt:
1.Beschlusslage / Darstellung des Vorhabens
Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vom 17.10.2017 „Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit Backshop / Café in der Aussiger Straße / Ecke Sandgasse“ (VO/17/13570/66) und vom 02.04.2019 „Umbau der Aussiger Straße und der Sandgasse mit dem barrierefreien Ausbau von 4 Haltestellen im Bereich des geplanten Lebensmittelmarktes, Kanalneubau Aussiger Straße, Maßnahmenbeschluss“ (VO/19/15287/65) wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Umplanungen als Voraussetzung für die Ansiedlung des Lebensmittelmarktes vorzunehmen.
Bereits im städtischen „Rahmenkonzept für die Entwicklung des Einzelhandels in Regensburg bis 2020“ aus dem Jahr 2009 ist eine Vergrößerung des Nahversorgungsstandortes Aussiger Straße als Ziel definiert. So ist gemäß Einzelhandelskonzept die Realisierung eines größeren Nahversorgungsstandortes (Viertelszentrum mit rund 1.500 m² Verkaufsfläche mit den Sortimenten Bäcker, Drogerie, Lebensmittel) geplant.
Seit 2008 gibt es von diversen Projektentwicklern Bestrebungen, die Nahversorgungssituation an diesem Standort zu verbessern. Allerdings gestaltet sich das in Frage kommende Grundstück an der Aussiger Straße / Ecke Sandgasse von Größe, Zuschnitt und Rahmenbedingungen als äußerst schwierig für eine Bebauung sowie die entsprechende Anlieferung. Seit 2014 arbeitet der Projektentwickler RATISBONA Handelsimmobilien an einer Lösung, wobei mit der Firma Netto bereits ein zukünftiger Betreiber für die Immobilie gefunden werden konnte.
An der Aussiger Straße ist eine neue Bebauung auf dem Grundstück Sandgasse 75 vorgesehen. Im Rahmen der Planungen zur Ansiedlung eines Nahversorgers ergeben sich vor allem mit Bezug auf die Verkehrsplanung notwendige Änderungen:
2.Projektbeschreibung „Umverlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen“
Aufgrund der räumlich für ein vergleichbares Vorhaben sehr beengten Verhältnisse (der Großteil der Kundenparkplätze wird über dem Supermarkt auf einem Parkdeck errichtet) ist eine dingliche Sicherung der auf der noch gewidmeten Straßenfläche und auf dem „privaten“ städtischen Flurstück Nr. 942/1 Gem. Sallern verlaufenden Versorgungsleitungen nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund sind die Versorgungsleitungen in den öffentlichen Straßenraum zu verlegen und die Kosten wohl im Wesentlichen von der Stadt Regensburg zu tragen. Von den Aufwendungen ist die (fiktive) Wertminderung des Grundstücks abzuziehen, die bei einer dinglichen Sicherung der Gasleitung bei einem Verbleib auf der Fläche entstehen würde. Weiterhin ist der Vorteil der REWAG, nach der Verlegung in Besitz neuwertiger Leitungen zu sein, angemessen zu berücksichtigen. Die entsprechenden Verhandlungen mit der REWAG sind aufgenommen worden.
Konkret handelt es sich um die Verlegung der folgenden Gasleitungen der REWAG, die sich auf den Flurnummern 942 und 942/1 in der Gemarkung Sallern befinden:
3.Kosten der Baufeldfreimachung / Finanzen
Die Gesamtkosten für die Verlegung der Gasleitungen werden auf rund 200.000 Euro geschätzt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Entwurf des Investitionsprogramms 2019 – 2023 im UA 7911/01 auf der Haushaltsstelle 1.7911.9580 berücksichtigt; im gültigen Investitionsprogramm ist die Maßnahme grds. veranschlagt. Der Ausschuss beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Maßgabe des Sachverhalts sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Baufeldfreimachung und die Verlegung der Gasleitungen der REWAG durchzuführen sowie mit der REWAG vorab eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung zu schließen. Anlage Lageplan Hochdruckleitung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||