Vorlage - VO/19/16159/36  

 
 
Betreff: Beschaffung von digitalen Alarmierungsgeräten für die Berufsfeuerwehr und die freiwilligen Feuerwehren der Stadt Regensburg
Maßnahmen- und Mittelbereitstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Regionalreferent Dr. Boeckh
Federführend:Amt für Brand- und Katastrophenschutz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
11.12.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Bei der Berufsfeuerwehr Regensburg ist der Funk bereits auf Digitalfunk umgestellt, die Alarmierungsgeräte laufen jedoch derzeit noch analog.
Nach den Vorgaben des Freistaates Bayern ist bis 2020 jeder Einsatzbeamte und Feuerwehrdienstleistende mit digitalen Funkmeldeempfängern auszustatten (insgesamt rund 580 Personen).
Insoweit müssen digitale Alarmierungsgeräte beschafft werden. Diese sollen im Rahmen
der Beteiligung an einer zentralen Ausschreibung durch den Freistaat Bayern erworben werden.

Ursprünglich war die Beschaffung dieser digitalen Alarmierungsgeräte für 2018 geplant.
Dazu läuft derzeit ein Pilotprojekt.

Da sich die landesweite Projektierung verzögert hatte, ist die Beschaffung nun für 2020
angedacht.

Deshalb wurde die Berufsfeuerwehr Regensburg nun von der Regierung der Oberpfalz,
in Verbindung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
aufgefordert, r die Beteiligung an der zentralen Ausschreibung der digitalen Alarmierungsgeräte (sog. Pager für Digitalfunk BOS) eine Teilnahmeerklärung mit entsprechender detaillierter Auflistung der erforderlichen Anzahl von digitalen Alarmierungsgeräten bis 31.12.2019 vorzulegen.

Gemäß eingeholter Orientierungsangebote liegt der Kostenrahmen für die erforderlichen Geräte bei ca. 280.000 €.

Die Teilnahme an der zentralen Ausschreibung ist außerdem mit einer Förderung von 80 % der Investitionskosten verbunden.

Finanzierung:

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im gültigen Investitionsprogramm 2018 - 2022 im UA 1301/09 auf der Haushaltsstelle 1.1301.93509 i.H.v. 240.000 €r das Jahr 2020 veranschlagt. Im Hinblick auf den vorliegenden Kostenrahmen wurden weitere 40.000 € im Rahmen des Entwurfs für das Investitionsprogramm 2019 - 2023 in 2020 berücksichtigt.

Zusätzlich wäre für das Haushaltsjahr 2019 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung i.H.v. 280.000 € in Form einer Verpflichtungsermächtigung erforderlich, um die verbindliche Meldung unverzüglich weitergeben zu können.

Die Deckung könnte durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 280.000 € bei der Haushaltsstelle 1.3102.9420 i.H.v. 280.000 € erfolgen.

 

 


 

 

 


Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

  1. Die Beschaffung digitaler Alarmierungsgeräte für die Berufsfeuerwehr und die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Regensburg wird nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel beschlossen.

 

  1. Auf der Haushaltsstelle 1.1301.93509 „BF und FF; Beschaffung digitaler Alarmierungsgeräte“ wird eine Verpflichtungsermächtigung gem. Art. 67 GO i.H.v. 280.000 € überplanmäßig bereitgestellt; die Deckung erfolgt durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung bei der Haushaltsstelle 1.3102.9420 „Neubau eines Zentraldepots und Archiv für die Museen und Archiv der Stadt Regensburg“ i.H.v. 280.000 €.