Vorlage - VO/19/16163/32  

 
 
Betreff: Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in den Straßen Jakob-, Neuhausstraße, Arnulfsplatz, Weißgerbergraben und Nordteil des Bismarckplatzes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Regionalreferent Dr. Boeckh
Federführend:Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
03.12.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Bericht der Verwaltung:

 

Anwohner des Weißgerbergrabens klagen über die hohe Verkehrslärmbelastung in ihrer Straße und fordern die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen. Überdies wird derzeit der Lärmaktionsplan Regensburg erarbeitet (VO/19/15647/61). Für die Straßen Jakob-, Neuhausstraße, Arnulfsplatz, Weißgerbergraben und Nordteil des Bismarckplatzes empfiehlt der Planentwurf die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ganztags auf 30 km/h.

 

Nach den vor diesem Hintergrund eingeholten schalltechnischen Untersuchungen vom 01.10.2019 werden bei Tempo 50 die Richtwerte der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) an einzelnen Gebäuden nicht nur im Weißgerbergraben, sondern auch in der Jakob- und Neuhausstraße, am Arnulfsplatz und im Nordteil des Bismarckplatzes überschritten. Eine Berechnung mit Tempo 30 zeigt, dass hierdurch ganztags eine Lärmminderung von 2,1 bis 2,7 dB(A) erreicht werden kann.

 

Die Stadt Regensburg als Straßenverkehrsbehörde hat nach § 45 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3, Abs. 9 Sätze 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine Ermessensentscheidung zu treffen, ob unter Berücksichtigung aller Aspekte auch der mit der Maßnahme eventuell verbundenen Nachteile (Auswirkungen auf Luftreinhaltung, Verkehrsverlagerung, Leistungsfähigkeit, Beeinträchtigung des ÖPNV) die Anordnung von Tempo 30 zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm möglich ist.

 

Hiervon ausgehend ist festzustellen, dass, wie gesehen, eine derartige Tempobeschränkung nach den schalltechnischen Berechnungen zu einer relevanten Minderung des Verkehrslärms führt. Demgegenüber ist zwar von der Geschwindigkeitsreduzierung auch der ÖPNV betroffen, hieraus resultieren aber keine gravierenden Nachteile. Sonstige negative Auswirkungen, insbesondere auf die Luftreinhaltung oder im Sinne einer drohenden Verkehrsverlagerung, sind nicht erkennbar. Die Anordnung von Tempo 30 gemäß dem Beschlussvorschlag erweist sich somit als ermessensgerecht und wird empfohlen. Das betroffene Gebiet ergibt sich im Detail aus dem als Anlage beigefügten Lageplan.

 

 

 


 

 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in den Straßen Jakob-, Neuhausstraße, Arnulfsplatz, Weißgerbergraben und Nordteil des Bismarckplatzes wird auf 30 km/h festgesetzt. Die Verkehrszeichen „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ werden in beiden Fahrtrichtungen angeordnet.

 

 


Anlagen: 1 Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (1445 KB)