Sachverhalt:
Gemäß § 8 der Betriebssatzung (VO/12/7953/SK3) in der Fassung vom 01.12.2016 (VO/16/12623/D1) hat die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ einen Jahresabschluss mit Lagebericht aufzustellen. Dieser wurde gemäß § 8 Abs. 6 der Betriebssatzung von einem externen Abschlussprüfer, der Kanzlei Prof. Dr. Skopp & Collegen, Straubing, geprüft (Bestellungsbeschluss VO/18/14667/D1). Der uneingeschränkte Prüfvermerk liegt vor (Anlage 1).
Die wichtigsten Geschäftsdaten sind im Lagebericht erläutert (Anlage 1). Darin sind auch die Abweichungen vom Wirtschaftsplan 2018 erläutert, soweit diese erheblich waren.
Insgesamt schließt das Geschäftsjahr 2018 mit einem Verlust von 2.729.231,07 Euro ab, um rund 705 T€ besser als im Wirtschaftsplan 2018 veranschlagt. Zur Deckung des voraussichtlichen Jahresverlustes wurde im Jahr 2018 eine Kapitaleinlage von 3.435.000 Euro eingelegt. Die Rückzahlung des über den auszugleichenden Jahresfehlbetrag hinausgehenden Anteils wird nach Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen.
Gemäß § 10 der Betriebssatzung unterliegt der Regiebetrieb auch der örtlichen Rechnungsprüfung. Vor Feststellung des Jahresabschlusses wird deshalb gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung erst das städtische Rechnungsprüfungsamt seine Prüfung durchführen und dem Stadtrat bzw. zuständigen Ausschuss berichten.
Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:
Der testierte Jahresabschluss 2018 wird zur Kenntnis genommen.
Anlage: Testierter Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit Anhang und Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018
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