Vorlage - VO/19/16180/56  

 
 
Betreff: Ev. Wohltätigkeitsstiftung;
Haushaltsplan 2020 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung und Wirtschaftspläne 2020 für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Evangelische Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung Vorberatung
05.12.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
17.12.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1. Kameraler Stiftungshaushalt

 

Der Haushaltsplan 2020 sieht Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben in Höhe von 9.530.200  vor, die sich mit 6.511.000  auf den Verwaltungshaushalt und mit 3.019.200  auf den Vermögenshaushalt verteilen.

 

Kredite im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden ebenfalls nicht festgesetzt.

 

Der Finanzplan der Ev. Wohltigkeitsstiftung für die Jahre 2019 bis 2023 weist im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt folgende Endsummen aus (in Tausend €):

 

Finanzplan

2019

2020

2021

2022

2023

 

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

6.327

6.511

6.184

6.184

6.184

Vermögenshaushalt

2.614

3.019

1.131

1.101

1.068

 

 

 

 

 

 

Gesamthaushalt

8.941

9.530

7.315

7.285

7.252

 

 

Wegen der Schwerpunkte des Kameralhaushaltes darf auf den der Beschlussvorlage beigegebenen Vorbericht und die Erläuterungen hingewiesen werden.

 

 

2. Wirtschaftsplan des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift

 

Der Wirtschaftsplan 2020 des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift (Johannesstift) sieht im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 6.143.000  und Aufwendungen in Höhe von 5.821.000  vor. Hieraus errechnet sich ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 322.000 . Dieser Jahresfehlbetrag ist von der Ev. Wohltätigkeitsstiftung abzudecken.

 

Im Vermögensplan 2020 des Johannesstifts ist eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

 

Der Finanzplan des Johannesstifts für die Jahre 2017 bis 2021 weist im Erfolgs- und Vermögensplan folgende Endsummen aus (in Tausend €):

 

Erfolgsplan

2019

2020

2021

2022

2023

 

 

 

 

 

 

Erträge

6.038

6.143

6.248

6.353

6.458

Aufwendungen

5.721

5.821

5.891

5.991

6.091

 

 

 

 

 

 

Jahresfehlbeträge

   317

   322

   357

   362

   367

 

 

 

 

 

 

Vermögensplan

7.694

8.661

9.093

   9.010

   9.197

 

Auch zum Wirtschaftsplan des Johannesstifts darf auf dessen Vorbericht und die Erläuterungen verwiesen werden.

 

 

 

4. Haushaltssatzung

 

In der Haushaltssatzung der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für das Jahr 2020 wird der Höchstbetrag für die Kassenkredite auf 1.000.000 r die Ev. Wohltätigkeitsstiftung, für das Johannesstift auf 1.000.000  festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 


Der Stiftungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

-          die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2020 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung einschließlich des Haushaltsplanes 2020 für die Stiftung, den Wirtschaftsplan 2020 für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift sowie den Stellenplan und

-          den Finanzplan 2019 - 2023 zum oben genannten Haushalts- und Wirtschaftsplan

 

mit den in der Satzung und im Bericht angegebenen Beträgen.

 

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_TOP2_EWR HH_WP AHJ (38690 KB)