Sachverhalt:
1. Kameraler Stiftungshaushalt
Der Haushaltsplan 2020 sieht Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben in Höhe von 9.530.200 € vor, die sich mit 6.511.000 € auf den Verwaltungshaushalt und mit 3.019.200 € auf den Vermögenshaushalt verteilen.
Kredite im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden ebenfalls nicht festgesetzt.
Der Finanzplan der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für die Jahre 2019 bis 2023 weist im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt folgende Endsummen aus (in Tausend €):
Wegen der Schwerpunkte des Kameralhaushaltes darf auf den der Beschlussvorlage beigegebenen Vorbericht und die Erläuterungen hingewiesen werden.
2. Wirtschaftsplan des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift
Der Wirtschaftsplan 2020 des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift (Johannesstift) sieht im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 6.143.000 € und Aufwendungen in Höhe von 5.821.000 € vor. Hieraus errechnet sich ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 322.000 €. Dieser Jahresfehlbetrag ist von der Ev. Wohltätigkeitsstiftung abzudecken.
Im Vermögensplan 2020 des Johannesstifts ist eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Der Finanzplan des Johannesstifts für die Jahre 2017 bis 2021 weist im Erfolgs- und Vermögensplan folgende Endsummen aus (in Tausend €):
Auch zum Wirtschaftsplan des Johannesstifts darf auf dessen Vorbericht und die Erläuterungen verwiesen werden.
4. Haushaltssatzung
In der Haushaltssatzung der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für das Jahr 2020 wird der Höchstbetrag für die Kassenkredite auf 1.000.000 € für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung, für das Johannesstift auf 1.000.000 € festgesetzt.
Der Stiftungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:
- die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2020 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung einschließlich des Haushaltsplanes 2020 für die Stiftung, den Wirtschaftsplan 2020 für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift sowie den Stellenplan und - den Finanzplan 2019 - 2023 zum oben genannten Haushalts- und Wirtschaftsplan
mit den in der Satzung und im Bericht angegebenen Beträgen.
Anlagen:
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