Vorlage - VO/19/16201/65  

 
 
Betreff: Umbau Stobäusplatz
ergänzender Maßnahmen- und Mittelbereitstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
03.12.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
11.12.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
17.12.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Dem Umbau des Stobäusplatzes wurde mit Beschluss (vgl. VO/18/14529/65) des Stadtrat vom 26.07.2018 zugestimmt.

Die dem Beschluss zugrunde gelegten Gesamtkosten gemäß einer Kostenermittlung des beauftragten Ingenieurbüros beliefen sich auf rund 1,7 Mio. €.

 

Daraufhin erfolgten die Ausführungsplanungen und eine abschließende und detaillierte Nachberechnung der Baukosten. Es ergeben sich nun Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich rund 2,4 Mio. €. Die Grundzüge der Planung und der Maßnahmenumgriff haben sich jedoch nicht wesentlich geändert. Die Umgestaltung des Stobäusplatzes ist auch weiterhin in der bisher beschlossenen Form erforderlich und erfährt keine Änderung.

 

Diese Kostensteigerung um rd. 0,7 Mio. € hat im Wesentlichen folgende Ursachen:

- aus aktuellen Erfahrungswerten abgeleiteter allgemeiner konjunkturbedingter Preisanstieg,

- Massenkorrekturen, die insbesondere wegen erforderlicher und sinnvoller Anpassungen an den Straßenbestand entstanden sind,

- zusätzliche Erneuerung des rund 100 m langen Gehweges auf der Nordseite der Greflinger Straße zwischen der Weißenburgstraße und der Sedanstraße, da dieser bereits schadhaft ist und baustellenbedingt übermäßig in Mitleidenschaft gezogen werden wird,

- aktuell verschärfte Sicherheitsanforderungen bei der Abwicklung von Baustellen in unmittelbarer Nähe zum Straßenverkehr  (Arbeitsplatzschutz),

- bisher nicht berücksichtigter erhöhter Aufwand für Ampelprovisorien zur Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit,

- bisher nicht berücksichtigte provisorische, bauliche und technische Verkehrsführungen während der Bauzeit, insbesondere zur reibungslosen Abwicklung des Linienbusverkehrs,

- zusätzlicher Umbauaufwand von bestehenden Lichtsignalanlagen im Endzustand wegen der Einhaltung von aktuellen Vorschriften (Regeln der Technik),

- zusätzlicher Aufwand für die Ausstattung der Lichtsignalanlagen mit LED und bisher nicht berücksichtigte Ausstattung einer Fußngerfurt mit Blindensignal.

 

Im gültigen Investitionsprogramm 2018 - 2022 sind im UA 6431/ 00 auf der Haushaltstelle 1.6431.9500 rd. 1,7 Mio. € veranschlagt. Im Hinblick auf allgemeine Preisentwicklungen wurden im Entwurf für des Investitionsprogrammes 2019 - 2023 rd. 1,8 Mio. € berücksichtigt; davon 1,5 Mio. € in 2020.

 

Um die Einleitung des Vergabeverfahrens bereits in 2019 zu ermöglichen, sind im Haushaltsplan mit Nachtragshaushaltsplan 2019 Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 1,5 Mio. € eingeplant.

Aufgrund der nunmehr höheren Gesamtkosten wäre diese Verpflichtungsermächtigung jetzt ebenfalls um 0,7 Mio. € auf 2,2 Mio. € zu erhöhen.

 

Die Deckung könnte im Haushaltsjahr 2019 durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung bei UA 7920/01 bei der Haushaltsstelle 1.7920.95819 Errichtung InterimsZOB - erfolgen, da sich bei diesem Vorhaben voraussichtlich Einsparungen bei der Baureifmachung bzw. Bauvorbereitung ergeben werden.

 

Die Deckung im Haushaltsjahr 2020 erfolgt ebenfalls durch die vorgenannte Maßnahme bzw. Haushaltsstelle und den sich dann folglich ergebenden Minder-Ausgaben.

 

Diese Mehrkosten werden im Rahmen des zur Zeit laufenden Zuwendungsverfahrens dem Zuwendungsgeber mitgeteilt. Die Festlegung der endgültigen zuwendungsfähigen Kosten bei Förderungen aus Mitteln gem. Art. 2 BayGVFG erfolgt i.d.R. erst nach Vorliegen des Submissionsergebnisses, so dass eine Anerkennung der Mehrkosten voraussichtlich möglich sein wird.

 

 


 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt / der Stadtrat beschließt :

 

I. Der Umbau des Stobäusplatzes erfolgt entsprechend der Sachverhaltsdarstellung mit der sich aus der Detailplanung ergebenden Kostenanpassung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt / der Stadtrat beschließt :

 

II. Auf der Haushaltsstelle 1.6431.9500 „Stobäusplatz einschl. angrenzender Straßen - teilweiser Umbau und Anpassung“ werden überplanmäßige Mittel als Verpflichtungsermächtigung gem. Art. 67 GO i.H.v. 700.000 € bereitgestellt; die Deckung erfolgt durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung bei der Haushaltsstelle 1.7920.95819.