Vorlage - VO/19/16211/61  

 
 
Betreff: 4-streifiger Ausbau der Bundesstraße 16, Abschnitt Gallingkofen - Haslbach, Zwischenbericht zu den Planungen des Staatlichen Bauamts Regensburg bezogen auf die Anschlussstelle Haslbach
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
14.01.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Ausbauvorhaben Bundesstraße 16

 

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) enthält im Vordringlichen Bedarf (VB) als Maßnahme Nr. B016-G070-BY den 4-spurigen Ausbau der Bundesstraße 16 (B 16) von Gallingkofen bis Haslbach. Die Anmeldung der Maßnahme erfolgte mit einer Baulänge von 2,5 km und Gesamtkosten von 9,5 Mio. Euro. Der Planungsabschnitt beginnt bei Gallingkofen am bisherigen Ende der Zweibahnigkeit und endet nach der bestehenden Anschlussstelle (AS) Haslbach (Kreuzung Coburger Straße), wobei eine Anpassung der AS selbst in die Planungen einzubeziehen ist. Nicht im BVWP enthalten ist hingegen derzeit ein Ausbau des nachfolgenden Abschnittes (Haslbach Wenzenbach). Daher ist im Bereich der AS Haslbach eine Reduzierung der Spuren vorzusehen, die wenn man nur den jetzt zu beplanenden Abschnitt betrachtet auch vor oder unmittelbar am Kreuzungsbauwerk erfolgen könnte. Unabhängig davonren auf jeden Fall an der AS regelkonforme Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen herzustellen.

 

Nach derzeitigem Stand geht das Staatliche Bauamt Regensburg davon aus, dass mit der Durchführung der Maßnahme in Abhängigkeit vom weiteren Planungsverlauf, dem erforderlichen Planfeststellungsverfahren und den notwendigen Mitteln aus dem Bundeshaushalt frühestens im Jahr 2023 begonnen werden könnte.

 

Rechtslage

 

Regelungen zum Ausbau oder die Änderung der Bundesstraße 16 (B 16) finden sich zunächst im Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Das FStrG trifft auch Regelungen für die Schaffung neuer oder Änderungen an vorhandenen Kreuzungen mit Bundesfernstraßen, wozu auch Anschlussstellen gehören. Bei der AS Haslbach (Kreuzung der städtischen Kreisstraße RS 6 Coburger Straße/Weidener Straße“) handelt es sich um eine so genannte höhenungleiche Kreuzung. Wird nach § 12 FStrG eine höhenungleiche Kreuzung geändert, so trägt dafür derjenige Straßenbaulastträger die Kosten, der die Änderung verlangt oder hätte verlangen müssen. Sind bauliche Verkehrsverbesserungen an der Kreuzung objektiv erforderlich oder verlangen beide Kreuzungsbeteiligten also in diesem Fall Stadt und Bund Änderungen, so werden die zugehörigen Kosten entsprechend den Fahrbahnbreiten der kreuzenden Straßen aufgeteilt. Dabei umfassen die Kosten den Grunderwerb, die Planung und den Bau. Der Umfang der Kostenmasse ergibt sich aus der Planung und ist derzeit noch nicht bestimmt. In jedem Fall ist der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung erforderlich.

 

Daraus ergibt sich für den vorliegenden Fall, dass sich die Stadt voraussichtlich an den Kosten der Änderung der AS Haslbach im Zuge des Ausbaus der B 16 in erheblichem Umfang beteiligen muss, sei es per Gesetz, wenn eine bauliche Verkehrsverbesserung objektiv geboten ist („tte verlangen müssen“), sei es aufgrund eines zusätzlichen städtischen Verlangens, mit baulichen Maßnahmen die AS Haslbach verkehrlich zu ertüchtigen bzw. die Verkehrsführungen zu verbessern. Da der Umbau einer bestehenden Anschlussstelle erfahrungsgemäß aber mehrere Millionen Euro kostet, ist auch ein städtischer Kostenanteil in Millionenhöhe zu erwarten. Eine frühzeitige und laufende Abstimmung zwischen den beteiligten Baulastträgern, Stadt und Bund, ist daher in jedem Fall geboten.

 

Änderung der AS Haslbach

 

Das Staatliche Bauamt Regensburg als Vorhabensträger hat mit den Planungen begonnen, und dabei auch Varianten für die AS Haslbach erarbeitet und einer ersten Bewertung unterzogen.

 

In Bezug auf den Umbau der AS hat das Staatliche Bauamt dabei mehrere Varianten untersucht:

1. V0 Nullvariante (mit Herstellung von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen)

2. V1 Parallelrampen mit untenliegendem Kreisverkehr

3. V2 Verbesserte Nullvariante mit zweibahnigem Ausbau in Richtung Norden und Verlegung des westlichen Anschlussstellenastes nach Süden

 

Nachfolgend werdend die verschiedenen Varianten beschrieben (siehe auch Anlage: schematische Darstellung). Die unten genannten Baukosten sind dabei nur eine grobe Schätzung und basieren auf heutigen Erkenntnissen und den aktuellen Baupreisen. Der jeweils auf die Stadt entfallende Anteil wird noch nicht näher beziffert.

V0 Nullvariante

Bei der so genannten Nullvariante werden die bestehenden Anschlüsse an die B 16 grundsätzlich aufrechterhalten, jedoch müssen unabhängig davon ob die Vierstreifigkeit vor dem Kreuzungspunkt endet oder durchgezogen wird die beiden Beschleunigungsstreifen verlängert werden. Daher wäre ein Neubau des Brückenbauwerks erforderlich, während der Bauzeit wäre zur Aufrechterhaltung des Verkehrs ein provisorisches Bauwerk erforderlich. Inwieweit eine Umleitung über die Hofer Straße und Weidener Straße verkehrlich und baulich in Betracht gezogen werden kann, wäre im Detail noch zu prüfen.

 

Der Verzögerungsstreifen aus nördlicher Richtung kommend käme bei dieser Lösung so nah an der Querung der Bahnlinie Regensburg-Hof zu liegen, dass dort auch perspektivisch keine neue Anschlussstelle (bei Verlängerung der Pilsen-Allee, mit optionaler Verlängerung Richtung Norden) mehr möglich wäre.

 

Die Führung der Radfahrer und Fußnger entlang der Coburger Straße könnte wie im Bestand bestehen bleiben.

 

Die Gesamtkosten für die Variante werden vom Staatlichen Bauamt Regensburg mit bis zu 6 Mio. Euro (brutto) beziffert.

V1 Parallelrampen mit untenliegendem Kreisverkehrsplatz

Aufgrund des Platzbedarfs der Rampen wären bei dieser Lösung im unmittelbaren Kreuzungsbereich nur drei Fahrstreifen möglich. Damit wäre auch perspektivisch keine Durchgängigkeit bei einer möglichen Fortsetzung des zweibahnigen Ausbaus in Richtung Wenzenbach mehr gegeben, die Folge wäre ein auf lange Sicht ausgelegter „Flaschenhals“.

 

Auch eine neue Anschlussstelle im Bereich der Querung der Bahnlinie Regensburg-Hof (bei Verlängerung der Pilsen-Allee, mit optionaler Verlängerung Richtung Norden) wäre aufgrund der geringen Entfernung (Abstand der Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen) nicht mehr möglich.

 

Die Führung der Radfahrer im Bereich des Kreisverkehrsplatzes wäre nicht möglich, eine damit erforderliche Verlegung würde zu Umwegen führen.

 

hrend der Bauzeit wäre kein Platz für ein provisorisches Brückenbauwerk vorhanden, somit müsste die B 16 für den Neubau des Kreuzungsbauwerks längere Zeit gesperrt werden, was aus verkehrlicher Sicht als nicht vertretbar erachtet wird.

 

Die Gesamtkosten für die Variante dürften sich nach Angabe des Staatlichen Bauamtes Reensburg auf bis zu 12 Mio. Euro (brutto) belaufen.

V2 Verbesserte Nullvariante mit zweibahnigem Ausbau in Richtung Norden

Hier würde der westliche Anschlussast der B 16 (in Fahrtrichtung Regensburg) auf die Südseite der Coburger Straße verlegt, womit eine Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Begreifbarkeit erfolgt.

 

Aufgrund des größeren Abstandes der neuen Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen von einer möglichen neuen Anschlussstelle im Bereich der Querung der Bahnlinie Regensburg-Hof bliebe eine solche perspektivisch möglich.

 

Weil bei dieser Lösung vier durchgehende Fahrstreifen über das Kreuzungsbauwerk geführt werden können, wäre bei einer möglichen Fortsetzung des zweibahnigen Ausbaus in Richtung Wenzenbach eine Durchgängigkeit gegeben.

 

Die Radwegführung kann grundsätzlich bestehen bleiben, und aufgrund getrennter Überbauten (d.h. für jede Fahrbahn ein eigenes Kreuzungsbauwerk) kann der Verkehr auf der B 16 grundsätzlich über die gesamte Bauzeit aufrecht erhalten bleiben.

 

Bei dieser Lösung liegen die Gesamtkosten lt Angabe des Staatlichen Bauamtes Regensburg bei rund 7,5 Mio. Euro.

 

Zusammenfassung

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Staatliche Bauamt auf der Basis der bisherigen Erkenntnisse den weiteren Planungen die Variante V2 zugrunde legen möchte, da nur bei deren Realisierung sichergestellt ist, dass perspektivisch sowohl ein 4-spuriger Ausbau weiter in nördlicher Richtung (ohne Schaffung eines „Flaschenhalses“) und auch eine neue Anschlussstelle im Bereich der Kreuzung mit der Bahnlinie Regensburg-Hof möglich bleiben wird. Eine neue Anschlussstelle dort wird auf der Basis der Verkehrsuntersuchung Regensburg-Nord für sinnvoll erachtet, diese war bereits Inhalt von Gesprächen des Staatlichen Bauamts mit Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Landkreis Regensburg.

 

Zudem ergeben sich bei der Variante V2 Vorteile beim Bau sowohl für die Verkehrsteilnehmer auf der B 16 als auch für die Anlieger im Gewerbegebiet Haslbach.

 

Bei den weiteren Planungsschritten werden die Varianten für die Anschlussstelle vertieft untersucht bzw. Details näher betrachtet. Unabhängig davon sollen auch andere denkbare Alternativen (wie evtl. eine direkte Führung der Rampen auf der Ostseite, als sog. Holländerrampen) oder Kombinationen mit einbezogen werden.

 

In einem nächsten Schritt wird das Staatliche Bauamt den so genannten Vorentwurf erstellen, der für die haushaltsrechtliche Genehmigung erforderlich ist, bevor die Planfeststellungsunterlagen erarbeitet werden. Diese Planungsschritte erfordern enge Abstimmung zwischen dem Staatlichen Bauamt als Vorhabensträger und der Stadt Regensburg, weshalb eine Planungsvereinbarung abgeschlossen werden soll.

 

Sofern für die Stadt Regensburg Planungskosten anfallen, ist eine Umschichtung innerhalb des gültigen Investitionsprogrammes erforderlich.

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.Der Bericht über den Ausbau der B 16 einschl. des Umbaus der Anschlussstelle Haslbach wird zur Kenntnis genommen.

 

2.Nach derzeitigem Stand ist die Variante 2 die Vorzugsvariante. Jedoch wird bei der weiteren Planung eine vertiefte Untersuchung der Varianten erfolgen, bei der auch weitere Alternativen zu betrachten sind.

 

3.Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Staatlichen Bauamt Regensburg eine Planungsvereinbarung herbeizuführen.

 


Anlagen:

 

 

Schematische Darstellung möglicher Varianten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019-01-14_VO_AS Haslbach_Anlage (433 KB)