Vorlage - VO/19/16235/DB1  

 
 
Betreff: Zwischenlagerung, Beprobung und Reinigung von Aushubmaterial durch die REWAG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Beteiligungsmanagement und -controlling   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
11.12.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
17.12.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

A.Bericht

 

Der Vorstand der REWAG Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG (REWAG) hat dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21.10.2019 unter dem Tagesordnungspunkt Projekt Zwischenlagerung Aushubmaterial inkl. Betriebshof Kremser Straße“ folgendes berichtet:

 

1.Sachverhalt

 

Durch Tiefbauleistungen fällt bei der REWAG Aushubmaterial in einer ermittelten Menge von ca. 50.000 t pro Jahr an. Aktuell wird dieses Material über Dienstleister zu 12,55 € / t (neues LV für 2018) abgewickelt. Dadurch entstehen ca. 600 T € Entsorgungskosten p.a. Die Menge des zwischengelagerten Materials erhöhte sich von 2017 (ca. 28.000 t) auf 2018 (ca. 50.000 t) um rund 20.000 t (+ 70 %). Der Preis für die Zwischenlagerung erhöhte sich bei der Fremddienstleistung von ca. 10 € / t in 2017 auf 12,55 € / t in 2018 (+ 25 %). Die Verfügbar­keit der Dienstleister bzw. deren Kapazitäten in diesem Bereich sind rückläufig. Zudem existieren strenge rechtliche Auflagen, welche sich in Zukunft weiter verschärfen werden. Dabei ist der „Verursacher“ in der Pflicht zu einer rechtskonformen Entsorgung. Vor ähn­lichen Herausforderungen stehen die Stadt Regensburg und die Kommunen des Land­kreises. Allein das Tiefbauamt der Stadt muss jährlich ca. 25.000 t Erdaushub über Dienst-leister abwickeln. Vertreter der Stadt und der Kommunen würden die Abwicklung der Zwischenlagerung von Aushubmaterial über den Stadtwerk/REWAG-Konzern sehr begrüßen.

 

2.sungsansatz über Eigenabwicklung

 

Um den steigenden Kosten und den geringen Kapazitäten entgegenzutreten, ist geplant, die Leistung der Zwischenlagerung und Beprobung des Bodenaushubs selbst abzuwickeln. Dadurch ergeben sich Kosteneinsparungen bzw. positive Ergebniswirkungen i.H.v. ca. 340 T€ p.a. für den Stadtwerk/REWAG-Konzern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Areal Kremser Straße mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 26.280 m² (im Eigentum der Stadt Regensburg), davon Nutzung von ca. 15.000 m² über Pacht

 

Zur Umsetzung der Zwischenlagerung bzw. der Errichtung eines entsprechenden Betriebs­hofs wurden zwei Grundstücke mittels einer Nutzwertanalyse geprüft. Stadtwerk und REWAG empfehlen die Umsetzung auf dem Grundstück an der Kremserstraße v.a. aufgrund der Größe, der Lage, der schon vorhandenen BImSchG-Fläche, aus Wirtschaftlichkeits­gründen und wegen der bestehenden Erweiterungsmöglichkeiten. Bezüglich der Umsetzung des Projekts an der Kremserstraße wurde der Aufsichtsrat des Stadtwerks am 22.07.19 bereits informiert.

 

 

3.Szenarien Betreibermodell Kremserstraße

 

Mit Blick auf das Betreibermodell sind verschiedene Szenarien möglich. Dabei müssen folgende Interessensvertreter berücksichtigt werden:

 

REWAG KG

-            Die REWAG hat großen Bedarf an Dienstleistungen zur Zwischenlagerung von Aushub-material (jährlich ca. 50.000 t Aushubmaterial).

-            Aktuell wird in der REWAG ein Bauteam für Tiefbauarbeiten aufgebaut, welches voraus-sichtlich einen Betriebshof benötigt. Dieser Betriebshof könnte mittelfristig an der Kremser-straße realisiert werden.

-            Über das Bauteam möchte die REWAG auch die Dienstleistung zur Zwischenlagerung von Aushubmaterial für sich selbst und ggf. für Kommunen erbringen.

 

das Stadtwerk Regensburg GmbH

-            Das Stadtwerk fungiert als Pächter der Kremserstraße (Grundstück ist Eigentum der Stadt Regensburg). Das Grundstück soll durch das Stadtwerk aufbereitet werden.

-            Auch das Stadtwerk hat Bedarf an Dienstleistungen zur Zwischenlagerung von Aushubmaterial. V.a. soll das Stadtwerk aber die Mengen der Stadt Regensburg abwickeln.

-            Eine Direktvergabe der städtischen Mengen durch die Stadt Regensburg an das Stadtwerk wäre möglich.

 

Stadt Regensburg

-            Die Stadt Regensburg hat großen Bedarf an Dienstleistungen zur Zwischenlagerung von Aushubmaterial (allein das Tiefbauamt mit jährlich ca. 25.000 t; hinzu kommen Mengen von weiteren Ämtern wie z.B. dem Gartenamt).

-            Aktuell werden diese Mengen vergleichsweise kostenintensiv über externe Dienstleister abgewickelt. Die Verfügbarkeit dieser Dienstleister ist rückläufig.

 

Landkreiskommunen

-            Die Landkreiskommunen haben großen Bedarf an Dienstleistungen zur Zwischen­lagerung von Aushubmaterial (jährlich ca. 25.000 t gemäß einer Abfrage der REWAG aus dem Jahr 2018).

-            Aktuell werden diese Mengen vergleichsweise kostenintensiv über Dienstleister abge-wickelt. Die Verfügbarkeit dieser Dienstleister ist rückläufig.

 

Folgende Szenarien wurden seitens Stadtwerk, REWAG und städtischer Verwaltung auf Um-setzbarkeit geprüft:

-            Szenario 1: das Stadtwerk als alleiniger Betreiber der Kremserstraße

-            Szenario 2: REWAG als alleiniger Betreiber der Kremserstraße

-            Szenario 3a: das Stadtwerk und REWAG unterhalten zwei Betriebshöfe

-            Szenario 3b: das Stadtwerk und REWAG unterhalten einen Betriebshof

 

Diese Szenarien wurden auf Aspekte der Wirtschaftlichkeit, des Realisierungsaufwands und des Vergabe- und Beihilferechts hin analysiert und bewertet. Als Ergebnis dieser Analyse empfehlen Stadtwerk, REWAG und die städtische Verwaltung die Umsetzung von Szenario 3b.

 

4.Umsetzung: das Stadtwerk und REWAG unterhalten einen Betriebshof

 

4.1  Geschäftszweck, Geschäftsumfang, Kunden und Markt

 

Die geplante Anlage zur Lagerung von Aushubmaterial soll einen rechtskonformen Umgang mit dem Erdaushub von Baumaßnahmen der REWAG, des Stadtwerks und der Stadt Regensburg ermöglichen. Ggf. lässt sich Zusatzgeschäft durch Teilnahme der REWAG an Ausschreibungen von Umlandkommunen generieren. Mit Stand August 2019 sollen pro Jahr ca. 100.000 t Bodenaushub auf dem Betriebshof abgewickelt werden.

 

Die Geschäftstätigkeit umfasst die Zwischenlagerung, die Beprobung und ggf. die Reinigung von Aushubmaterial. Der An-/Abtransport, der Wiedereinbau bzw. eine Entsorgung des Materials wird weiterhin über externe Dienstleister abgewickelt.

 

Unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten ist unstrittig, dass das Stadtwerk als 100%-Tochter der Stadt direkt von dieser beauftragt werden kann. Dabei muss unter anderem beachtet werden, dass die Stadt über ihre Tochter eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über seine eigenen Dienststellen. Bei einer Direktvergabe muss das Stadtwerk außerdem darauf achten, marktkonforme Preise zu ermitteln und anzubieten. Die REWAG wiederum darf ohne Einschränkungen für sich selbst arbeiten und an etwaigen Ausschreibungen der Umland-kommunen teilnehmen.

 

4.2  Organisation des Betriebshofs

 

Die Abwicklung der Dienstleistung soll über das städtische Grundstück an der Kremserstraße erfolgen. Das Stadtwerk pachtet das Grundstück zum 01.01.2020. Ein Teil des Grundstücks wird an die REWAG untervermietet. Die restliche Fläche wird durch das Stadtwerk genutzt (z.B. weitere Untervermietung als Freilagerfläche). Pacht und Mietverträge fallen nicht unter das Vergaberecht, dazu zählt auch die Untervermietung.

 

Im Vorfeld investiert das Stadtwerk in die Ertüchtigung des Grundstücks (Ausbau Zufahrt, Einzäunung, Errichtung der Lagerflächen, Baucontainer etc.). Diese Investitionskosten werden im Untervermietungsvertrag mit der REWAG berücksichtigt. Die REWAG investiert in Gerätschaften, die für das Bauteam und gleichzeitig für die Abwicklung des Aushubmaterials notwendig sind (Gerätschaften, Fahrzeuge, Bürocontainer etc.). Der Betriebshof wird dann von je einer Person des Stadtwerks (Mitarbeiter aus dem Bereich Länden- und Lagermana­gement) und einer Person der REWAG (aus dem Bereich Technik) betreut. Beide Mitarbeiter sind im Tarif TV-V angestellt. Es gibt sowohl beim Stadtwerk als auch bei der REWAG Ver­tretungsregelungen. Die gemeinsame Nutzung der Gerätschaften (z.B. Radlader) wird über Stundensätze intern verrechnet und somit klar voneinander getrennt. Das Stadtwerk betreut ausschließlich das Aushubmaterial der Stadt. Es muss und wird vermieden werden, dass sich der Bodenaushub und die Arbeitsleistung von Stadtwerk und REWAG „vermischen“.

 

Durch diese Organisation des Betriebshofs können sowohl die Bedarfe der Stadt und des Stadtwerks (durch das Stadtwerk) als auch die Bedarfe der REWAG und ggf. der Umland-kommunen (durch die REWAG) abgewickelt werden. Mit Blick auf die kommunalen Bedarfe kann die REWAG an den entsprechenden Ausschreibungen der Umlandkommunen teilnehmen und dabei marktkonforme Preise anbieten. Die städtischen Bedarfe sollen über das Stadtwerk durch Inhouse-Vergabe / Direktvergabe abgewickelt werden. „…“

 

5.Wirtschaftlichkeit

 

Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung „…“ zeigt deutlich, dass sowohl die REWAG als auch das Stadtwerk stark von einer Umsetzung profitieren können. So kann der Konzern von einem kalkulatorischen Gewinn von ca. 650 T € pro Jahr bzw. einer positiven Ergebniswirkung von ca. 340 T € pro Jahr ausgehen. Für die REWAG zeigt sich bereits im ersten vollen Betriebs­jahr eine positive Ergebniswirkung i.H.v. rund 170 T €. Bei den Berechnungen handelt es sich um eine stark konservative Betrachtung. So kann das Ergebnis durch folgende Faktoren noch weiter verbessert werden: Zusätzliche Mengen von Stadt oder Umlandkommunen, zusätzliche Mieteinnahmen durch Untervermietung der Freiflächen, geringer ausfallende Investitions- oder Personalkosten. Insgesamt kann festgehalten werden, dass mit relativ geringen Investitions- und Betriebskosten hohe Kosteneinsparungen für den Stadtwerk/REWAG-Konzern realisiert werden können. …“

 

 

 

 

Der Aufsichtsrat der REWAG hat am 21.10.2019 folgendes beschlossen:

 

Der Aufsichtsrat stimmt der Aufnahme des neuen Geschäfts „Zwischenlagerung und Be­probung von belastetem Bodenaushub“ in der im Bericht dargestellten Form zu. Der Be­schluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Kommunalaufsicht keine Einwendungen hat und, soweit erforderlich, der Stadtrat und die Gesellschafter entsprechende Beschlüsse fassen.

 

 

B.Stellungnahme der Verwaltung

 

Aus Sicht der REWAG und der Stadt handelt es sich bei der Übernahme der neuen Aufgabe durch die REWAG um einen Teil der Wertschöpfungskette, der insoweit bei der im Unter­nehmensgegenstand enthaltenen Aufgabe Energie- und Wasserversorgung inbegriffen sein müsste. Dazu zählt auch die Errichtung, der Betrieb und der Unterhalt der Versorgungs­netze. Die Stadtverwaltung sieht damit in der angestrebten Geschäftstätigkeit das Vorliegen eines öffentlichen Zwecks, wie ihn die Gemeindeordnung voraussetzt, im Wesentlichen als gegeben an.

 

Weil hier aber gewissermaßen Neuland betreten werden soll, hat die Stadtverwaltung im Vorfeld dieser Beschlussvorlage die Regierung der Oberpfalz vorberatend befasst. Diese hat der Stadt mitgeteilt, dass bei der Erfüllung der gemäß aktuellem Gesellschaftsvertrag ausge­lagerten öffentlichen Aufgabe „Errichtung, Betrieb und Unterhalt von Versorgungsnetzen im Bereich Energie- und Wasserversorgung sowie Telekommunikation“ Aushubmaterial anfalle, das ggf. zwischengelagert, beprobt und gereinigt werden müsse. Sofern also ein Unterneh­men im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung innerhalb des bestehenden Unternehmensgegen­standes notwendige Arbeitsschritte, die es bisher an private Firmen vergeben habe, nun selbst ausführe, dürfte dies, so die Regierung der Oberpfalz, nicht als „wesentliche“ Erwei­terung des Unternehmens im Sinne des Art. 87 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 der Gemeindeordnung anzusehen sein. In der im Bericht beschriebenen Art und in dem beschriebenen Umfang der neuen Tätigkeit sieht sie damit kein Ausmaß erreicht, das bei der REWAG Anlass für eine notwendige Zweckerweiterung im Gesellschaftsvertrag gäbe.

 

Weiter geht die Regierung der Oberpfalz auf die im Bericht dargestellten Überlegungen der REWAG ein, die Zwischenlagerung, Beprobung und ggf. Reinigung von Aushubmaterial auch außerhalb der im Gesellschaftsvertrag abgebildeten Aufgaben den Landkreiskom­munen anzubieten. Biete die REWAG diese Arbeiten den Landkreiskommunen nur im Rah­men der Resourcennutzung an, also zur Auslastung freier, nicht verringerbarer Kapazitäten, ändere sich dadurch das Wesen des Unternehmens wohl nicht - auch nicht, wenn es dadurch gebietsüberschreitend tätig werde. Allerdings müsse der „Fremdbedarf“ dann in jedem Fall quantitativ nachgeordnet sein im Vergleich zum Eigenbedarf der REWAG.

 

re andererseits diese Voraussetzung nicht erfüllt, könnte die Leistung, so die Regierung der Oberpfalz, wohl trotzdem angeboten werden, da bei einer städtischen Beteiligung mit einer Quote von nur 64,52 % (die restlichen Anteile befinden sich in Fremdbesitz) weder der Gesellschaftszweck insgesamt noch alle Unternehmensgegenstände von einem öffentlichen Zweck getragen sein müssten. So sei es denkbar, dass eine Gesellschaft mehrere Unterneh­mensgegenstände habe, von denen nur ein Teil von öffentlichen Zwecken eines kommu­nalen Gesellschafters getragen werde.

 

Solange es sich beim Tätigwerden für Landkreiskommunen um ein nichtwesentliches, unter­geordnetes Geschäftsfeld in Relation zum im Gesellschaftsvertrag abgebildeten Unterneh­menszweck der REWAG handelt, sieht auch hier die Kommunalaufsicht keine Notwendigkeit für eine Erweiterung desselben.

 

Wie im Bericht beschrieben, geht es hauptsächlich um die Sicherstellung notwendiger eigener Bedarfe im Rahmen im Bereich Energie- und Wasserversorgung. Deshalb empfiehlt die Verwaltung dem Stadtrat, der Übernahme der neuen Aufgabe „Zwischenlagerung, Beprobung und Reinigung von belastetem Bodenaushub“ durch die REWAG zuzustimmen.

 

Die Stellungnahme der Kommunalaufsicht wird an die REWAG mit der Bitte um Beachtung der darin enthaltenen Maßgaben weitergegeben.

 

 

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat stimmt der Übernahme der neuen Aufgabe „Zwischenlagerung, Beprobung und Reinigung von belastetem Bodenaushub“ durch die REWAG Regensburg Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG in der im Bericht dargestellten Form zu. Die Maßgaben der Kommunalaufsicht sind zu beachten.