Vorlage - VO/19/16236/DB1  

 
 
Betreff: Zwischenlagerung, Beprobung und Reinigung von Aushubmaterial durch das Stadtwerk Regensburg GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Beteiligungsmanagement und -controlling   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
11.12.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
17.12.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

A.Bericht

 

Die Geschäftsführung der das Stadtwerk Regensburg GmbH hat dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21.10.2019 unter dem Tagesordnungspunkt Umsetzung des Projektes „Zwischenlagerung von Aushubmaterial inkl. Betriebshof Kremser Straße“ folgendes berichtet:

 

Ausgangssituation

 

Durch Tiefbauleistungen fallen bei der Stadt Regensburg (mind. 25.000 Tonnen pro Jahr) und bei der REWAG (mind. 50.000 Tonnen pro Jahr) belastetes Aushubmaterial an. Dieses Material wird kostenintensiv über Dienstleister transportiert, zwischengelagert, beprobt und ggf. entsorgt. Am Beispiel der REWAG werden diese Mengen über Dienstleister zu 12,55 €/t (Leistungsverzeichnis für 2018) abgewickelt. Dadurch entstehen ca. 600 T€ Entsorgungs-kosten p. a. Die Menge des zwischengelagerten Materials erhöhte sich bei der REWAG von 2017 (ca. 28.000 t) auf 2018 (ca. 50.000 t) um rund 20.000 t (+ 70 %). Der Preis für die Zwischenlagerung erhöht sich bei der Fremddienstleistung von ca. 10,00 € / t in 2017 auf 12,55 €/t in 2018 (+ 25 %). Die Verfügbarkeit der Dienstleister bzw. deren Kapazitäten in diesem Bereich ist rückläufig. Zudem existieren strenge rechtliche Auflagen, welche sich in Zukunft weiter verschärfen werden. Dabei ist der „Verursacher“ in der Pflicht einer rechts-konformen Entsorgung.

 

Ähnlich verhält es sich bei den Kommunen des Landkreises Regensburg. Die Vertreter der Stadt Regensburg und der Umlandkommunen würden die Abwicklung der Zwischenlagerung über den Stadtwerk-REWAG-Konzern sehr begrüßen.

 

  1. sungsansatz über Eigenabwicklung

 

Um den steigenden Kosten und den geringen Kapazitäten entgegenzutreten, ist geplant, die Leistung der Zwischenlagerung und Beprobung des Bodenaushubs selber abzuwickeln. Dadurch ergeben sich insgesamt Kosteneinsparungen i. H. v. ca. 340 T€ p.a. für die Stadt, bzw. den Stadtwerk-REWAG-Konzern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kremser Straße mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 26.280 m² (im Eigentum der Stadt Regensburg), davon Nutzung von ca. 15.000 m² über Pacht

 

Zur Umsetzung der Zwischenlagerung wurden zwei Grundstücke, für die Errichtung eines Betriebshofes, mittels einer Nutzwertanalyse, geprüft. Das Stadtwerk und REWAG empfehlen die Umsetzung auf einem im Eigentum der Stadt befindlichen Grundstück an der Kremser Straße v. a. aufgrund der Größe (1,5 ha), Lage, bestehender BImSchG Fläche, Wirtschaftlichkeit und Erweiterungsmöglichkeiten. Bzgl. der Umsetzung des Projektes an der Kremser Straße wurde der Aufsichtsrat des Stadtwerks am 22.07.2019 bereits informiert.

 

  1. Szenarien Betreibermodell Kremser Straße

 

Mit Blick auf das Betreibermodell sind verschiedene Szenarien möglich. Dabei sollen folgende Interessensvertreter berücksichtigt werden:

 

das Stadtwerk Regensburg GmbH

-            Das Stadtwerk fungiert als Pächter der Kremser Straße (Grundstück im Eigentum der Stadt Regensburg). Das Grundstück soll durch das Stadtwerk aufbereitet werden.

-            Auch das Stadtwerk hat Bedarf an Dienstleistungen zur Zwischenlagerung von Bodenaushub. V. a. soll das Stadtwerk aber die Mengen der Stadt Regensburg mitabwickeln.

-            Eine Direktvergabe der städtischen Mengen durch die Stadt Regensburg an das Stadtwerk wäre möglich, da die Stadt alleinige Gesellschafterin des Stadtwerks ist und über einen hinreichenden Durchgriff verfügt.

 

REWAG KG

-            Die REWAG hat großen eigenen Bedarf an Dienstleistungen zur Zwischenlagerung von Bodenaushub (jährlich ca. 50.000 t Aushubmaterial).

-            Aktuell wird in der REWAG ein Bauteam für Tiefbauarbeiten aufgebaut, welches voraussichtlich einen Betriebshof benötigt. Dieser könnte mittelfristig ebenfalls an der Kremser Straße realisiert werden.

-            Über das Bauteam möchte die REWAG auch die Dienstleistung zur Zwischenlagerung von Aushubmaterial für sich selbst und ggf. für Kommunen erbringen, soweit sie sich im Rahmen von Ausschreibungen durchsetzt.

 

Stadt Regensburg

-            Die Stadt Regensburg hat großen Bedarf an Dienstleistungen zur Zwischenlagerung von Bodenaushub (alleine das Tiefbauamt mit jährlich ca. 25.000 t; hinzukommen Mengen von weiteren Ämtern wie z. B. Gartenamt).

-            Aktuell werden diese Mengen ebenfalls kostenintensiv über Dienstleister abgewickelt.

 

Landkreiskommunen

-            Die Landkreiskommunen haben großen Bedarf an Dienstleistungen zur Zwischen-lagerung von Bodenaushub (jährlich ca. 25.000 t, laut einer Abfrage der REWAG aus dem Jahr 2018).

-            Aktuell werden diese Mengen ebenfalls kostenintensiv über externe Dienstleister abgewickelt.

 

Folgende Betreibermodelle wurden seitens Stadtwerk, REWAG und städtischer Verwaltung auf Umsetzbarkeit geprüft:
 

-            Szenario 1:    das Stadtwerk als alleiniger Betreiber der Kremser Straße

-            Szenario 2:    REWAG als alleiniger Betreiber der Kremser Straße

-            Szenario 3 a: das Stadtwerk und REWAG unterhalten zwei Betriebshöfe

-            Szenario 3 b: das Stadtwerk und REWAG unterhalten einen Betriebshof

 

Diese Betreibermodelle wurden auf Aspekte der Wirtschaftlichkeit und des Realisierungs­aufwands analysiert und bewertet und zusammen mit der Stadtverwaltung im Hinblick auf die Aspekte, des Gemeinde-, Vergabe- und Beihilferechts abgeklopft. Als Ergebnis dieser Analyse möchten das Stadtwerk und REWAG und die städtische Verwaltung die Umsetzung von Modell 3b verfolgen, wenngleich hierbei vergaberechtliche Anforderungen beachtet werden müssen, die zumindest teilweise Synergieeffekten entgegenstehen.

 

  1. Umsetzungsvorschlag: das Stadtwerk und REWAG unterhalten einen Betriebshof

 

3.1Geschäftszweck, Geschäftsumfang, Kunden und Markt

 

Die geplante Anlage zur Lagerung von Aushubmaterial soll einen rechtskonformen Umgang mit dem Erdaushub von Baumaßnahmen der REWAG, des Stadtwerks und der Stadt Regensburg ermöglichen. Ggf. lässt sich Zusatzgeschäft durch Teilnahme der REWAG an Ausschreibungen von Umlandkommunen generieren. Im Raum stehen hier ca. 100.00 t Bodenaushub pro Jahr.

 

Die neue beabsichtigte Geschäftstätigkeit umfasst folgende Leistungen: die Zwischenla­gerung, die Beprobung und ggf. Reinigung von Bodenaushub. Der An-/Abtransport, der Wiedereinbau bzw. die Entsorgung der kontaminierten Böden wird weiterhin über externe Dienstleister abgewickelt.

 

Vergaberechtlich ist folgendes zu berücksichtigen: Das Stadtwerk kann als 100 %-Tochter der Stadt direkt von dieser beauftragt werden; eine insoweit schädliche Beteiligung von dritter Seite besteht nicht. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Stadt über die Tochter eine ähnliche Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt. Zudem müssen mehr als 80 % der Tätigkeiten, gemessen am Umsatz, für die Stadt bzw. das Stadtwerk ausgeübt werden. In diesem Fall sind die Anforderungen gewährleistet und die Stadt kann das Stadtwerk inhouse beauftragen.

 

Die REWAG hingegen ist, da die o.g. Voraussetzungen nicht gegeben sind, nicht inhouse­hig. Sie darf jedoch für sich selber arbeiten. Daneben kann sie, sofern sie sich bei Aus­schreibungen durchsetzt, für andere Kommunen tätig werden. Auch die Stadt darf die REWAG nur im Rahmen durchgeführter Ausschreibungen beauftragen.

 

Mit Rücksicht auf andere Marktteilnehmer wird die Leistung der Zwischenlagerung von Bodenaushub nur für öffentliche Auftraggeber erbracht.

 

3.2Organisation des Betriebshofes

 

Die Abwicklung der Dienstleistung soll über das städtische Grundstück an der Kremser Straße erfolgen. Das Stadtwerk pachtet das Grundstück ab dem 01.01.2020 von der Stadt an. Ein Teil des Grundstückes soll dann an die REWAG unterverpachtet werden. Diese Form der Verpachtung bzw. Unterverpachtung ist vergaberechtlich unbedenklich.

 

Im Vorfeld investiert das Stadtwerk in die Ertüchtigung des Grundstückes (Ausbau Zufahrt, Einzäunung, Errichtung der Lagerflächen, Baucontainer, etc.). Diese Investitionskosten werden im Untervermietungsvertrag mit der REWAG berücksichtigt. Die REWAG hingegen investiert in Gerätschaften welche für das Bauteam und gleichzeitig für die Abwicklung des Aushubmaterials bereitstehen (Gerätschaften, Fahrzeuge, Bürocontainer, etc.).

 

Insgesamt ist bei diesem Modell (ein Betriebshof - zwei Unternehmen) aufgrund der ver­gaberechtlichen Vorgaben sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis, organisatorisch und abrechnungstechnisch, strikt darauf zu achten, dass nicht der Anschein einer Vermengung entsteht, denn die öffentlichen Auftraggeber Stadt und das Stadtwerk dürfen der nicht inhousefähigen REWAG ohne Ausschreibung keine Aufträge geben.

 

Der Betriebshof wird deshalb von je einer Person des Stadtwerks (Mitarbeiter aus dem Be­reich Länden- und Lagermanagement) und einer Person der REWAG (Bauteam aus dem Bereich Technik) betreut. Deren Arbeitsleistungen dürfen sich nicht vermischen. Beide Mit­arbeiter sind im Tarif TV-V angestellt und es werden Vertreterregelungen für Urlaub und Krankheit in beiden Gesellschaften isoliert aufgebaut. Die gemeinsame Nutzung der Gerät­schaften (z.B. Radlader) wird über Stundensätze zu marktkonformen Preisen verrechnet. Das Stadtwerk betreut ausschließlich den Bodenaushub der Stadt. Es muss durch ent­sprechende Vorkehrungen (u.a. Zäune und Buchführung) vermieden werden, dass sich die Bodenaushübe und die Arbeitsleistung von Stadtwerk und REWAG „vermischen“.

 

  1. Wirtschaftlichkeit

 

Wie anhand „…“ [einer dem Aufsichtsrat vorgelegten Wirtschaftlichkeitsberechnung] zu sehen ist, kann das Stadtwerk durch die Abwicklung des städtischen Bodenaushubs bereits im ersten Betriebsjahr einen kalkulatorischen Gewinn von ca. 170 T € pro Jahr generieren. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es sich hierbei um eine stark konservative Betrachtung handelt.

 

  1. Notwendige Satzungsänderungen

 

Da es sich bei der Umsetzung des Projektes um eine neue Geschäftstätigkeit vom Stadtwerk handelt, muss vorher der Unternehmensgegenstand im Gesellschaftsvertrag entsprechend angepasst werden. Das Stadtwerk schlägt der Gesellschafterin Stadt Regensburg, den Unternehmenszweck der Gesellschaft wie folgt zu ergänzen:

 

Gegenstand des Unternehmens ist im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung des Weiteren die Zwischenlagerung, die Beprobung und Reinigung von kontaminiertem Bodenaushub.“

 

…“

 

 

Der Aufsichtsrat des Stadtwerks hat am 21.10.2019 was folgt beschlossen:

 

Der Aufsichtsrat stimmt der Aufnahme des neuen Geschäfts „Zwischenlagerung und Beprobung von belastetem Bodenaushub“ und der geplanten Errichtung eines vom Stadtwerk und der REWAG genutzten Betriebshofs an der Kremser Straße in der Form, wie im Bericht dargestellt, zu. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Stadtrat entsprechende Beschlüsse fasst und die Kommunalaufsicht keine Einwendungen erhebt.

 


 

B.Stellungnahme der Verwaltung

 

Eine Beschlussfassung der Gemeinde zur Aufnahme neuer Aufgaben (Satzungsänderung) ist nach der Gemeindeordnung rechtzeitig, mindestens sechs Wochen vor Vollzug der Kommunalaufsicht anzuzeigen und das Stadtwerk darf mit der neuen Aufgabe erst beginnen, wenn der Gesellschaftsvertrag entsprechend geändert ist. Die Stadtverwaltung sieht in der beabsichtigten neuen Geschäftstätigkeit das Vorliegen eines öffentlichen Zwecks, wie ihn die Gemeindeordnung verlangt, als gegeben an.

 

Weil hier gewissermaßen Neuland betreten werden soll, hat die Stadtverwaltung im Vorfeld dieser Beschlussvorlage die Regierung der Oberpfalz vorberatend befasst. Diese hat der Stadt hierzu mitgeteilt, dass beim Stadtwerk gemäß Gesellschaftsvertrag u.a. der Betrieb von Bädern und Eissporthallen, von sonstigen Einrichtungen der öffentlichen Gesundheits­pflege, die Errichtung von Parkhäusern sowie der Betrieb beim Hafen angesiedelt seien. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben könne Erdaushub anfallen, der eine weitere „Behandlung“ erfordere. Sofern also ein Unternehmen im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung innerhalb des bestehenden Unternehmensgegenstandes notwendige Arbeitsschritte, die es bisher an private Firmen vergeben habe, nun selbst ausführe, dürfte dies, so die Regierung der Oberpfalz, nicht als wesentliche Erweiterung des Unternehmens im Sinne des Art. 87 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 der Gemeindeordnung anzusehen sein.

 

Wenn das Stadtwerk Aushubmaterial, das bei der Stadt Regensburg z.B. im Rahmen von Straßenbauarbeiten, bei Errichtung von öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen usw. anfällt, zur Zwischenlagerung etc. annehmen möchte, sei hingegen eine Erweiterung des Unternehmensgegenstandes erforderlich. Soweit das Stadtwerk als 100 % Tochter der Stadt Regensburg diese Aufgabe im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung für die Stadt übernehme, habe die Regierung der Oberpfalz keinen Zweifel am Vorliegen eines öffent­lichen Zwecks. Bei Aufgabenfeldern, die der kommunalen Daseinsvorsorge zuzurechnen seien, sei das Subsidiaritätsprinzip nicht zu prüfen.

 

Außerhalb dieses Bereichs dürfe der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen anderen erfüllt werden oder erfüllt werden können. Soweit, wie im Aufsichtsrat dargelegt, keine privaten Dienstleister zur Verfügung stünden bzw. überhöhte Preise angeboten würden oder die Auflagen zur rechtskonformen Entsorgung verschärft würden und diese von privaten Anbietern nicht eingehalten würden, könne diese Voraussetzung bejaht werden. Eine regel­mäßige Prüfung, ob die Voraussetzungen noch vorliegen, sei insoweit durchzuführen.

Die mit dem zusätzlichen Tätigkeitsfeld einhergehenden finanziellen Verpflichtungen müssten in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf stehen. Aufgrund der vorgelegten Aufsichtsratsunterlage könne davon ausgegangen werden, dass die Arbeiten im Vergleich zur Fremdvergabe kosten­nstiger erfüllt werden könnten, so dass die Leistungsfähigkeit der Stadt Regensburg insofern nicht beeinträchtigt sein dürfte.

 

Wie im Bericht beschrieben, geht es bei der angestrebten Aufgabe auch um die Sicher­stellung der Bedienung städtischer Bedarfe. Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat, die Aufgabenerweiterung für das Stadtwerk zu beschließen. Die Stellungnahme der Kommunal­aufsicht wird mit der Bitte um Beachtung der darin enthaltenen Maßgaben an das Stadtwerk weitergegeben.

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.Der Stadtrat stimmt der Übernahme der neuen Aufgabe „Zwischenlagerung, Beprobung und Reinigung von belastetem Bodenaushub“ durch das Stadtwerk Regensburg GmbH und der Errichtung eines Betriebshofs an der Kremser Straße in der Form, wie im Bericht dargestellt, zu. Die Maßgaben der Kommunalaufsicht sind zu beachten.

 

2.Der Unternehmensgegenstand im Gesellschaftsvertrag der das Stadtwerk Regensburg GmbH wird wie folgt erweitert:
„Gegenstand des Unternehmens sind im Rahmen kommunaler Aufgabenerfüllung des Weiteren die Zwischenlagerung, die Beprobung und Reinigung von kontaminiertem Bodenaushub.“