Sachverhalt:
I. Mit E-Mail vom 28.11.2019 hat Herr Stadtrat Richard Spieß mitgeteilt, dass er die Stadtratsfraktion Die Linke zum Ende des Monats verlassen und dem Stadtrat ab 01.12.2019 als sog. Einzelstadtrat angehören wird. Dadurch hat Herr Stadtrat Richard Spieß in den Ausschüssen, in denen er bisher auf Vorschlag der Stadtratsfraktion Die Linke als Mitglied bzw. als stellvertretendes Mitglied berufen war, seinen Sitz verloren (Art. 33 Abs. 3 GO).
Nach § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg (GeschO) können sich Stadtratsmitglieder zur Erreichung gemeinsamer Ziele zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion muss mindestens zwei Mitglieder haben. Die Bildung und Bezeichnung der Fraktionen sowie deren Vorsitzende und ihre Stellvertretung sind dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin mitzuteilen; dieser/diese unterrichtet den Stadtrat. Der Stadtrat ist auch über die Auflösung einer Fraktion zu unterrichten.
Die Stadtratsfraktion Die Linke bestand bislang aus zwei Mitgliedern: Herrn Stadtrat Richard Spieß und Frau Stadträtin Irmgard Freihoffer. Durch den Austritt von Herrn Stadtrat Richard Spieß wird die Mindestmitgliederzahl nach § 5 Abs. 1 GeschO nicht mehr erfüllt und infolgedessen ist die Stadtratsfraktion aufgelöst. Somit verliert auch Frau Stadträtin Irmgard Freihoffer ihre Sitze in den Ausschüssen, in denen sie die Stadtratsfraktion Die Linke bislang vertreten hat.
II. Mit E-Mail vom 04.12.2019 hat Herr Stadtrat Richard Spieß mitgeteilt, dass er mit Herrn Stadtrat Norbert Hartl eine Ausschussgemeinschaft für die Ausschüsse mit 16 Mitgliedern bildet. Gleichzeitig hat er über die Besetzung der Ausschüsse informiert.
In § 5 Abs. 2 GeschO ist geregelt, dass sich einzelne Stadtratsmitglieder und kleine Gruppen, die aufgrund ihrer eigenen Stärke keine Vertretung in den Ausschüssen erreichen würden, zur Entsendung gemeinsamer Vertreter in die Ausschüsse zusammenschließen können (Ausschussgemeinschaft, Art. 33. Abs. 1 Satz 5 GO). Die Bildung einer Ausschussgemeinschaft ist nicht nur bis zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderats, sondern auch während der Wahlperiode jedenfalls dann zulässig, wenn sich das Stärkeverhältnis von Fraktionen und Gruppen im Gemeinderat verändert und dadurch die Ausschüsse neu besetzt werden müssen. Bei der Zulässigkeit der Bildung einer Ausschussgemeinschaft ist die bloße Möglichkeit, einen Ausschusssitz durch Losentscheid zu erhalten, unbeachtlich.
Eine Neuberechnung der Sitzverteilung, die aufgrund der Änderung des Stärkeverhältnisses der Parteien und Wählergruppen durchzuführen war, hat ergeben, dass die Ausschussgemeinschaft bestehend aus den Stadträten Hartl und Spieß in den Ausschüssen mit 16 Mitgliedern den Sitz erhält, der bislang auf die Stadtratsfraktion Die Linke entfallen ist.
Mit Beschluss vom 26.09.2019 wurde Herr Stadtrat Hartl auf Vorschlag der Stadtratsfraktion Brücke – Ideen verbinden Menschen als Mitglied im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen sowie als Mitglied im Grundstücksausschuss bestellt. Außerdem wurde er auf Vorschlag der Fraktion als stellvertretendes Mitglied in weiteren Stadtratsausschüssen bestellt. Da Herr Stadtrat Hartl nunmehr eine Ausschussgemeinschaft mit Herrn Stadtrat Spieß gebildet hat und für die Ausschussgemeinschaft als Mitglied in die beiden vorgenannten Ausschüsse sowie als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied in weitere Ausschüsse entsandt wird, ist die Entsendung im Namen der Stadtratsfraktion Brücke – Ideen verbinden Menschen gegenstandslos geworden. Mit E-Mail vom 04.12.2019 hat die Stadtratsfraktion Brücke – Ideen verbinden Menschen mitgeteilt, wie die Ausschussbesetzung künftig erfolgen soll. Der Stadtrat ist bei der Bestellung der Ausschussmitglieder an die Vorschläge der Fraktionen gebunden (Art. 33 Abs. 1 Satz 4 GO). Die Änderungen werden mit der Beschlussfassung wirksam.
Der Stadtrat beschließt:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen (16 Stadtratsmitglieder)
Personalausschuss (16 Stadtratsmitglieder)
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen (16 Stadtratsmitglieder)
Ausschuss für Wirtschaft (16 Stadtratsmitglieder)
Grundstücksausschuss (16 Stadtratsmitglieder)
Bau- und Vergabeausschuss (16 Stadtratsmitglieder)
Kulturausschuss (16 Stadtratsmitglieder)
Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit (16 Stadtratsmitglieder)
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz (16 Stadtratsmitglieder)
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten (16 Stadtratsmitglieder)
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