Vorlage - VO/19/16263/65  

 
 
Betreff: Erschließung der ehemaligen Nibelungenkaserne
östliche Stichstraße zum TechCampus
Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
14.01.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Bebauungsplan Nr. 102 „ehemalige Nibelungenkaserne“ zweigen zur Erschließung des TechCampus zwei Stichstraßen nach Norden von der Franz-Mayer-Straße ab. Nachdem die westliche Stichstraße bereits hergestellt ist, wird aufgrund des aktuellen Erschließungsbedarfes nun auch die östliche Stichstraße entsprechend der Darstellung im Bebauungsplan benötigt.

 

Die Stichstraße ist rund 110 m lang und 6 m breit und schließt mit einer Wendefläche ab.

Neben einem 3,5 m breiten begleitenden, baumbestandenen Grünstreifen wird ein 3 m breiter asphaltierter Gehweg angelegt. Dieser hat eine Verbindung zum vorhandenen Grünzug. Radfahrer können über die Wendefläche ebenfalls in den Grünzug gelangen. Um plangemäß einen bestehenden Einzelbaum erhalten zu können, wird die Fahrbahn der Stichstraße aus dem Wurzelbereich verschwenkt.

 

Das Oberflächenwasser auf der Fahrbahn wird über Straßenabläufe und über eine Entwässerungsleitung an die Mischwasserkanalisation angeschlossen. Niederschlagswasser auf dem Gehweg kann im Grünstreifen versickern. Straße und Gehweg erhalten eine öffentliche Beleuchtung.

 

Der Bau ist im Jahr 2020 vorgesehen.

 

 

 

Kosten und Finanzierung:

 

Die Planungs- und Baukosten für die östliche Stichstraße zum TechCampus betragen voraussichtlich insgesamt rund 360.000,- €.

 

r das Vorhaben werden von den Anliegern Erschließungsbeiträge auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. der städtischen Erschließungsbeitragssatzung erhoben. Diese werden jedoch nicht gesondert festgesetzt, sondern sind im Grundstückskaufpreis enthalten und damit abgegolten.

 

Im Entwurf des Investitionsprogramms 2019 bis 2023  werden die Mittel im UA 6325/80 auf der Haushaltsstelle 1.6325.95809  berücksichtigt.

 

 

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Zur Erschließung der ehemaligen Nibelungenkaserne wird die östliche Stichstraße zum TechCampus entsprechend der Berichtsvorlage und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel im Zuge der Gebietsentwicklung hergestellt.


Anlagen:

 

Nr. 1:DIN A 4Übersichtslageplan, unmaßstäblich

Nr. 2:DIN A 3Lageplan, unmaßstäblich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_A4_ÜLageplan_TechCampus_Ost_Beschlussvorlage (1441 KB)    
Anlage 2 2 Anlage_2_A3_Lageplan_TechCampus_Ost_Beschlussvorlage (937 KB)