Sachverhalt:
0. Allgemeines
0. Aufgaben und Pflichten der Stadt Regensburg als Baulastträger der Brücken im Stadtgebiet Der Art. 72 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bestimmt, dass seitens der Stadt Regensburg von den Bediensteten des Tiefbauamtes die Unterhaltung der Straßen und Brücken in Ausübung eines öffentlichen Amtes, also hoheitlich, wahrgenommen werden (Amtspflicht). Gleiches gilt für die Überwachung und Erhaltung der Verkehrssicherheit der Straßen und Brücken. Alle Straßen, Brücken und zugehörige Ingenieurbauwerke sind somit so zu prüfen und zu unterhalten, dass sie den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung genügen. Die Verletzung dieser Amtspflichten kann zur persönlichen Haftung des Bediensteten führen.
Für die Planung und Durchführung der Unterhaltungsarbeiten an den städtischen Brücken und den zugehörigen Ingenieurbauwerken sind folgende Maßnahmen vorgesehen und im Haushaltsplan 2020 eingestellt:
1. Laufender Unterhalt an Brücken, Stegen und Stützmauern und Lärmschutzwänden
Folgende wesentliche Leistungen sind zu erbringen: Reinigungsarbeiten: - Spülen von Entwässerungseinrichtungen wie Brückenabläufe, Längs-, Fall- und Grundleitungen einschließlich Revisionsschächte - Säubern von Brückenübergangskonstruktionen, Lagern und Auflagerbänken - Reinigen von Holzbelägen auf Stegen -Reinigen von schwerzugänglichen Kappenbereichen
Reparaturarbeiten: - Instandsetzung von beschädigten Beton- und Stahlbetonbauteilen - Korrosionsschutz von Stahlbauteilen und Geländern - Erneuerung von Fugenabdichtungen auf Brücken - Instandsetzen von Natursteinen in Stützmauern
- Schäden beseitigen, die bei Brückenkontrollen und -prüfungen festgestellt werden - Ergänzung von Brückenbeschilderungen
Beihilfe bei Brückenprüfungen wie Bereitstellung von Stand- und Hängegerüsten, Brückenuntersichtsgeräte und Hubsteiger und Verkehrssicherungen.
Teilerneuerung von Fahrbahn, Radweg- und Gehwegbelägen sowie Nachschneiden und Vergießen von Dehnungsfugen und Rissen auf Brücken einschließlich der erforderlichen Markierungsarbeiten.
Die dafür anfallenden Kosten betragen im Jahr 2020365.000,-- €
2. Austausch von Glasscheiben in Lärmschutzwänden Durch Vandalismus werden immer wieder Glasscheiben in den Lärmschutzwänden insbesondere auf der Nibelungenbrücke/Nordgaustraße und in Burgweinting an der Bahnstrecke beschädigt. Diese Scheiben müssen aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden.
Die dafür anfallenden Kosten betragen10.000,-- €
3. Taubenschutz ergänzen Die meisten Brücken der Stadt Regensburg sind mit einem Taubenschutz aus Edelstahlnetzen geschützt. Diese werden durch Vandalismus immer wieder beschädigt und sind zu erneuern.
Die veranschlagten Kosten hierfür betragen5.000,-- €
4. Beseitigen von Graffitischäden Immer wieder werden Brücken Stützmauern und Lärmschutzwände mit Graffiti beschmiert. Insbesondere Sprüche und Zeichen mit obszönen oder staatsfeindlichen Inhalt sind umgehend zu entfernen.
Die veranschlagten Kosten für die Beseitigung betragen5.000,-- €
3. Brückenprüfungen Für folgende Brücken sind im Jahr 2020 Brückenprüfungen durchzuführen, die an Ingenieurbüros vergeben werden:
Hauptprüfungen an Brücken - Frankenbrücke - Kumpfmühler-Brücke über die DB Gleise - Odessa Ring, Einhauser Brücke am Ostbahnhof - Burgweinting, Aubach Johannisbrücke - Brücke Osthafenstraße – Nord - Brücke Osthafenstraße – Mitte - Brücke Osthafenstraße - Süd
Einfache Brückenprüfungen - Safferlinger Steg über DB-Gleise
Hauptprüfungen an Lärmschutzwänden - LSW Candis - LSW Zuckerfabrik Gleisdreieck
Die veranschlagten Kosten für Brückenprüfungen betragen50.000,-- €
Zusammenstellung der Kosten 1. Allgemeine Brückenunterhaltsarbeiten365.000,-- € 2. Scheibenaustausch in den Lärmschutzwänden 10.000,-- € 3. Taubenschutz ergänzen 5.000,-- € 4. Beseitigen von Graffitischäden 5.000,-- € 5. Bauwerksprüfungen 50.000,-- € Gesamtkosten:435.000,-- €
Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan auf der Haushaltsstelle 0.6488.5141 veranschlagt. Die Summen können sich bei der Ausführung je nach Bedarf untereinander verschieben.
Der Ausschuss beschließt: Die im Bericht aufgeführten Unterhaltsarbeiten an Brücken, Stegen, Stützmauern und an Lärmschutzwänden im Stadtgebiet sind im Haushaltsjahr 2020 durchzuführen.
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