Sachverhalt:
1. Allgemeine Bemerkungen zur Erhaltung kommunaler Straßen Die Stadt Regensburg ist Baulastträger eines Straßennetzes von ca. 450 km Länge.
Die zu erhaltenden Verkehrsflächen setzen sich wie folgt zusammen: Bundesstraßenca. 11 km Staatsstraßenca. 12 km Kreisstraßenca. 12 km Gemeindeverbindungsstraßenca. 29 km Ortsstraßenca. 362 km Beschränkt-Öffentliche Wegeca. 15 km Öffentliche Feld- und Waldwege (ausgebaut)ca. 9 km ____________ ca. 450 km
Städtische Industriestammgleiseca. 6,0 km Straßenentwässerungskanäleca. 51 km Straßenabläufeca. 17.000 Stück Anschlussleitungen von den Abläufen zum öffentlichen Kanalca. 150 km Kabelzugrohranlageca. 200 km Kabelschächteca. 8.000 Stück Grünflächenpflege (Böschungen, Straßengräben, Regenrückhaltebecken)ca. 600.000 m² Distanzschutzplankenca. 12 km Auf- und Abbau von mobilen Hochwasserelementenca. 2,1 km Öffentliche Feld- und Waldwege (nicht ausgebaut) 1)ca. 18 km Eigentümerwege 1)ca. 20 km 1) Diese Wege werden von den jeweiligen Anliegern / Beteiligten unterhalten. Dem Tiefbauamt obliegt die Aufsichtspflicht
Auch in Regensburg sind viele Straße überaltert und durch die vielfältigen Beanspruchungen (Verkehrsbelastung, Schwerverkehr, Witterung, Aufgrabungen) beschädigt. Ihr Erhaltungsbedarf steigt in Zukunft weiter an, wenn die Verkehrsinfrastruktur nicht kontinuierlich gepflegt bzw. erneuert wird. So fallen später bei einer Vernachlässigung der Substanzerhaltung für eine Erneuerung das 2-3 fache an Erhaltungskosten an. Werden nicht kontinuierlich Haushaltsmittel für die Unterhaltung und Erhaltung der Straßensubstanz zur Verfügung gestellt, baut sich nicht nur ein Überhang des Nachholbedarfes weiter auf, auch der später einzusetzende Finanzaufwand wächst überproportional.
Bei der Straßenerhaltung muss außerdem berücksichtigt werden:
Die Begriffsdefinition sowie die Begriffssystematik der Straßenerhaltung sind in den Maßnahmebeschlüssen vom 16.03.2010 und 15.03.2011 bereits ausführlich beschrieben worden.
2. Haushaltsansätze gemäß Haushaltsplan 2020 für die Straßenerhaltung in Regensburg 2.1 Verwaltungshaushalt Für die betriebliche Erhaltung, die Instandhaltung und die Instandsetzung stehen folgende Haushaltsansätze im Jahr 2020 zur Verfügung: Haushaltsstelle 0.6300.51311.045.000,00 €
Haushaltsstelle 0.6300.513976.000,00 €
Haushaltsstelle 0.6300.5150190.000,00 €
Haushaltsstelle 0.6300.510076.000,00 €
Haushaltsstelle 0.6300.543964.400,00 €
Diese Haushaltsansätze beinhalten die Kostenarten Sachkosten und Fremdleistungen.
2.2 Vermögenshaushalt Erneuerungsmaßnahmen Verkehrsflächen Haushaltsstelle 1.6350.95001.250.000,00 €
Erneuerungsmaßnahmen Straßenentwässerungsanlagen Haushaltsstelle 1.6350.9580750.000,00 €
Ergänzungsmaßnahmen Kabelzugrohranlagen Haushaltsstelle 1.6300.962950.000,00 €
Die bei der Haushaltsstelle 1.6350.9580 bereitgestellten Haushaltsmittel werden für Erneuerungsarbeiten an Straßenentwässerungskanälen und Straßenablaufleitungen benötigt. Hierbei werden die erneuerungsbedürftigen Straßenentwässerungsleitungen untersucht, bewertet und in der Regel wirtschaftlich im Zuge von Baumaßnahmen an öffentlichen Kanälen der Stadtentwässerung mit ausgeschrieben.
Bei der Haushaltsstelle 1.6300.9629 bereitgestellte Haushaltsmittel werden für notwendige Ergänzungen und für die Beseitigung von Unterbrechungen der Kabelzugrohranlage benötigt. Durch das Schließen von Lücken im Netz wird die Durchgängigkeit der Kabeltrassen sichergestellt.
Im Vermögenshaushalt werden neben den Sachkosten / Fremdleistungen auch die Personal- und Maschinenkosten abgerechnet.
3. Straßenerhaltungsprogramm 2020 Die nachstehend aufgeführten Straßenerhaltungsmaßnahmen sind im Haushaltsjahr 2020 zur Ausführung vorgesehen:
(Anmerkung: Die Durchführbarkeit der geplanten Maßnahmen hängt insbesondere auch von anderen städtischen Vorhaben sowie der privaten Bautätigkeit ab. Private Neubau- und Umbaumaßnahmen erfordern häufig flexibel die Zurückstellung von Maßnahmen. Ebenso erzwingen oft Arbeiten der Versorgungsträger Änderungen und Verschiebungen im Straßenerhaltungsprogramm. Durch den vorgesehenen sechsstreifigen Ausbau der BAB A3 seit Februar 2018 und den damit verbundenen Umleitungsstrecken durch das Stadtgebiet können sich die vorgesehenen Straßenerhaltungsmaßnahmen ebenfalls verschieben. )
3.1 Betriebliche Erhaltung (betrieblicher Unterhalt) Maßnahmen zur betrieblichen Erhaltung von Verkehrsflächen
Sie sind gegliedert in Kontrolle und Wartung
Die Maßnahmen werden nach den einschlägigen Vorschriften und nach Bedarf vom Straßenunterhalt durchgeführt.
Das Tiefbauamt ist als Straßenbaulastträger und Verantwortlicher für die Verkehrssicherungspflicht für die Beseitigung von durch Unfällen, etc. verursachten Ölspuren im Stadtgebiet verantwortlich.
Auftretende Winterschäden an den öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen können erst nach Ende der Frostperiode im Frühjahr 2020 festgestellt werden. Ob die Haushaltsmittel für die Beseitigung der Winterschäden ausreichend sind, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Hauptursache für die Schäden während der Winterzeit ist das in den Oberbau oder Pflaster- und Plattenbelag über Risse und Fugen eindringende Niederschlags- bzw. Schmelzwasser, das im häufigen Wechsel von Durchfrieren und Auftauen bei Nacht und Tag (sog. Frost-Tau-Wechsel) unter dem Einfluss des Verkehrs den Straßenbelag nachhaltig schädigt. Durch die Volumenvergrößerung beim Auftauen kommt es zu Ausbrüchen im Asphalt und zu Hebungen der Pflaster- und Plattenbeläge. Gehwegplatten liegen beispielsweise dann nicht mehr auf dem tragfähigen Untergrund auf und beginnen so zu wackeln. Diese stellenweise auftretenden Gefahrenstellen werden vom Tiefbauamt sofort abgesperrt oder mit Kaltasphaltmischgut provisorisch repariert. Besonders betroffen sind ältere und verbrauchte Straßen, die bereits vorgeschädigt sind. Die auftretenden Schäden müssen zusätzlich zum geplanten Straßenerhaltungsprogramm 2020 bei geeigneter Witterung aus Sicherheitsgründen beseitigt werden.
3.2 Bauliche Erhaltung – Instandhaltung (kleinflächig) Bauliche Maßnahmen kleineren Umfangs zur Substanzerhaltung von Verkehrsflächen
3.3 Bauliche Erhaltung – Instandsetzung (großflächig) Bauliche Maßnahmen zur Substanzerhaltung oder zur Verbesserung von Oberflächeneigenschaften (Gebrauchswert) von Verkehrsflächen.
3.3.1 Instandsetzung von Fahrbahndecken In den nachstehend aufgeführten Straßen werden die bautechnisch defekten und verbrauchten Verschleißdeckschichten ausgebaut (4 cm abgefräst) und die Straßenzüge mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen. Die bituminöse Tragschicht in Fahrbahnen wird, wenn nötig, in Teilbereichen erneuert (Tiefeinbau). Vorher werden die bestehenden Rand- und Rinnensteine – soweit erforderlich – ausgebessert und reguliert.
einschließlich Einbau einer Querungshilfe
2) Terminliche Abstimmung der Ausführung mit der Autobahndirektion Südbayern wegen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB A 3.
3.3.2 Instandsetzung von Platten- und Pflasterflächen Die vorhandenen, unebenen und lockeren Plattenbeläge und Pflasterflächen, mit zum Teil gebrochenen Platten, werden ausgebaut und entweder ungebunden auf Splitt oder gebunden in Mörtelbett neu verlegt. Es handelt sich überwiegend um kleinflächige Reparaturarbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
3.3.3 Instandsetzung von Bushaltestellen Im Bereich der bezeichneten Bushaltestellen sind durch den Busverkehr tiefe Spurrinnen und Unebenheiten entstanden, die insbesondere eine Gefahr für Zweiradfahrer darstellen und den Wasserabfluss behindern (Spritzwassergefahr für Fahrgäste).
einschließlich Bordsteinabsenkung bei Querungshilfe/Bushaltestelle
3) Wenn technisch möglich, werden die bestehenden Bordsteine durch sog. „Kassler Hochborde“ ersetzt und taktile Platten zur barrierefreien Ausgestaltung der Bushaltestellen für Rollstuhlfahrer und Sehbehinderte vorgesehen.
3.3.4 Instandsetzung von Radwegen In den nachstehend aufgeführten Fahrradwegen muss die vorhandene unebene Verschleißschicht ausgebaut (2 cm abgefräst) und durch eine neue Asphaltdeckschicht ersetzt werden, um die Ebenflächigkeit wieder herzustellen. Weiterhin werden zerstörte Randsteine im Bereich der Fahrradwege – soweit erforderlich – ausgebessert und reguliert. Bei dieser Gelegenheit wird die Oberfläche des Radweges so profiliert, dass der oft noch vorhandene Höhensprung des Bordes zwischen Radweg und Gehweg, wegen der Sturzgefahr, von 3 cm auf ein Minimum reduziert wird.
Umgestaltung des Geh – und Radweges wegen erheblicher Wurzeleinwüchse
Umbau der Straßenquerschnittsbestandteile Grünstreifen, Gehweg und Radweg auf der Ostseite entlang der Universitätsstraße zwischen Am Biopark und Albertus-Magnus-Straße. Grund für die Baumaßnahme sind die Schädigungen der Bausubstanz des Radweges und des Gehweges durch Wurzeln der im angrenzenden Grünstreifen befindlichen Straßenbäume (Hebungen der Oberfläche, siehe beiliegende Fotodokumentation). Zur Stärkung der Straßenbäume, aber auch um eine erneute Beeinträchtigung der sanierten Verkehrsflächen durch Wurzeleinwuchs zu vermeiden, ist vorgesehen den 2,0 Meter breiten Radweg und den 2,8 Meter breiten Gehweg zu einem 3,5 Meter breiten gemeinsamen Geh- und Radweg in Asphaltbauweise zusammenzulegen. Dadurch erreicht man nicht nur eine Vergrößerung der Grünfläche um 1,3 Meter und schafft notwendiges Wurzelvolumen, sondern reduziert aufgrund der Verringerung der befestigten Fläche den Unterhaltsaufwand und somit Unterhaltskosten. Die Baukosten für die Fremdleistungen in Höhe von 125.000,- € werden über die Haushaltsstelle 1.6368.9500 finanziert.
3.3.5 Instandsetzung von Gehwegen In den nachfolgenden aufgeführten Gehwegabschnitten sind erhebliche Schäden wie lockere, abgeplatzte, zertrümmerte Platten, Unebenheiten (Wasserpfützen) und Stufenbildung vorhanden. Diese stellen für die Fußgänger und dabei insbesondere für ältere Menschen eine nicht unerhebliche Unfallgefahr dar. Die vorhandenen Gehwegplatten werden ausgebaut und auf Splitt oder in Mörtelbett neu verlegt. Weiterhin werden defekte Randsteine – soweit erforderlich – ausgebessert und reguliert.
3.3.6 Instandsetzung von Parkplatzanlagen Die aufgeführte Parkplatzanlage weist erhebliche Schäden wie lockere, abgeplatzte, zertrümmerte Platten, Unebenheiten (Wasserpfützen) und Stufenbildung auf. Die Schäden stellen für die Parkplatznutzer eine nicht unerhebliche Unfallgefahr dar. Das vorhandene Pflaster wird ausgebaut und neu verlegt. Weiterhin werden defekte Randsteine – soweit erforderlich – ausgebessert und reguliert.
3.3.7 Instandsetzung von Fahrbahnen im Zuge von Kanalbaumaßnahmen Gemäß Bayerischem Wassergesetz (BayWG) und der Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (Eigenüberwachungsverordnung-EÜV) sowie der per Bescheid vom 08.06.2005 erteilten Ausnahmegenehmigung der Stadt Regensburg, sind bis spätestens zum Jahr 2027 alle Schäden der Kanäle mit Schadensklassen 1 und 2 zu sanieren. Kanäle in den Wasserschutzgebieten und den Karstgebieten im Bereich von Ober- und Niederwinzer sowie grundwassergefährdende Kanalschäden sind unverzüglich zu sanieren. Im Stadtgebiet Regensburg besteht erheblicher Sanierungsbedarf der Abwasserkanäle und jährlich werden viele Kilometer davon saniert und erneuert, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Es ist vorgesehen, beim Straßenerhaltungsprogramm künftig verstärkt an Kanalsanierungstrassen angrenzende, schadhafte Straßen- und Gehwegbereiche im gleichen Zuge und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel mit zu sanieren.
3.3.8 Instandsetzung von Gehwegen im Zuge von Spartenverlegungsarbeiten durch die Versorgungsträger Analog zur Vorgehensweise bei den städtischen Kanalsanierungsmaßnahmen, ist geplant, bei Sanierungs-/Umbauarbeiten der Spartenträger REWAG KG, Telekom, Vodafone, etc. die jeweils angrenzenden, schadhaften Straßen- und Gehwegbereiche bei den durch die Spartenträger beauftragten Arbeiten, gleich mit zu erneuern, sofern sich hierbei Synergieeffekte erzielen lassen und die anfallenden Kosten eine haushaltsrechtlich vertretbare Höhe nicht überschreiten.
3.3.8.1 Telekommunikationslinien Das Unterhaltsprogramm des Versorgungsunternehmers REWAG KG sieht auch im Haushaltsjahr 2020 verstärkt den Einbau von Glasfaserleitungen vor. So sollen zwischen 4.000 und 5.000 Wohnungen jährlich neu an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Außerdem wird durch die Telekommunikationsliniennetzbetreiber Telekom und Vodafone Kabel Deutschland die Neuverlegung von Glasfaserleitungen im Stadtgebiet weiter forciert.
3.3.8.2 Ladestationen für die Elektromobilität Die REWAG KG hat dem Tiefbauamt mitgeteilt, dass im Jahr 2020 der Aufbau eines engmaschigen Versorgungsnetzes mit Ladestationen für die Elektromobilität vorgesehen ist. Für die einzelnen Standorte auf den öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen ist jeweils eine Sondernutzungserlaubnis über die Stadtkämmerei zu erwirken. Der Aufbau der Stationen greift in die Straßenkonstruktion ein, da die Ladevorrichtungen sowie die Stromkabel in den Untergrund eingebracht werden.
3.3.8.3 Mittelspannungsnetz Aufgrund des Alters, aber auch aufgrund des Mehrbedarfs an Verteilungskapazitäten für die elektrischer Energie wird die Strommittelspannungsversorgung der REWAG KG im Stadtgebiet in den nächsten Jahren sukzessive erneuert werden.
3.4 Bauliche Erhaltung – Erneuerung
Nach entsprechender Prüfung und Bewertung der Straßen und Gehwege durch das Tiefbauamt hat sich gezeigt, dass bei allen vorgesehenen Maßnahmen die Randsteine, teilweise die Rinnensteine sowie der Gehwegbelag bautechnisch erneuerungsbedürftig sind. Eine stellenweise Reparatur kann die Lebensdauer bzw. Benutzungsdauer nicht länger sichern und wäre daher unwirtschaftlich. In allen Gehwegabschnitten sind erhebliche Schäden wie lockere, abgeplatzte, zertrümmerte Platten, Setzungen, Unebenheiten (Wasserpfützen), offene Fugen und Stufenbildungen vorhanden. Diese stellen für die Fußgänger und dabei insbesondere für ältere Menschen eine nicht unerhebliche Unfallgefahr dar. Nur eine Erneuerung ist wirtschaftlich im Sinne der Erhaltung des Anlagevermögens. Instandsetzungsmaßnahmen reichen hier nicht mehr aus. Die Erneuerung umfasst die Wiederherstellung der vorhandenen Gehwege mit neuen, stärkeren Betonsteinplatten auf frostsicherem Unterbau mit Einbau einer hydraulisch gebundenen Tragschicht. Die vorhandenen Randsteine und Entwässerungsrinnen werden bei Bedarf ausgebaut und auf Betonfundamente neu verlegt. Soweit Randsteine und Rinnensteine beschädigt sind, werden sie durch Neumaterialien ersetzt. Die Gehwegquerschnitte bleiben in der Regel unverändert. Die vorhandene Beleuchtung wird, wenn notwendig, technisch hinsichtlich der Energieeffizienz erneuert, ergänzt und verbessert. Die örtlichen Versorgungsträger werden ebenfalls bei Bedarf Versorgungsleitungen im Querschnitt der zu erneuernden Gehwege mit verlegen.
Nachfolgend aufgeführte Gehwegabschnitte sollen erneuert werden:
4. Unterhalt Kabelzugrohranlage Die Rohranlagen dienen nicht nur zur Aufnahme eigener Leitungen für Lichtsignalanlagen, Straßenbeleuchtungen und Telekommunikationsleitungen, sondern auch der Vermietung an externe Leitungsträger, wie beispielsweise die REWAG, Universität Regensburg, Telekom und Vodafone. Sowohl die Nutzung der Kabelzugrohranlage durch die externen Leitungsträger, die eine flächendeckende Erschließung mit hochleistungsfähigen Breitbandnetzen für den modernen Wirtschaftsstandort Regensburg intensiv vorantreiben, bedingen eine notwendige bauliche Unterhaltung des zum Teil bereits sehr alten Rohrnetzes bzw. dessen Ergänzung durch die Herstellung von Lückenschlüssen, als auch die Nutzung durch die o.g. eigenen städtischen Leitungen. Wegen des stellenweise sehr hohen Alters – fünf Jahrzehnte und älter – aber auch aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsrückständen ist der Zustand der Rohranlagen erneuerungsbedürftig. Aufgrund des Zustandes der Rohranlage und der darin befindlichen Kabel sind Aufgrabungen, Auswechselungen und Ergänzungen erforderlich. Andernfalls kann es stellenweise zu Ausfällen von Rohrverbindungen und zu Gefahrenstellen durch schadhafte Kabelschächte kommen. Mit einem Rahmenvertrag wird eine entsprechende Fachfirma beauftragt, auftretende Schäden zu beheben. Des Weiteren sind Reparaturen, zum Beispiel wenn ein Rohrabschnitt nicht mehr durchgängig ist, durchzuführen. Lückenschlüsse im Rohrnetz sind zu ergänzen. Die Arbeiten fallen im gesamten Stadtgebiet nach Bedarf an.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Dem im Bericht der Verwaltung dargestellten Straßenerhaltungsprogramm 2020 wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zugestimmt.
Anlagen: 1 Fotodokumentation
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