Vorlage - VO/20/16360/65  

 
 
Betreff: Geh- und Radwegeverbindung im Bereich der Eisenbahnbrücke Sinzing
Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
11.02.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
13.02.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
20.02.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

vorangegangene Beschlüsse:

 

25.03.2014Grundsatzbeschluss, VO/14/9685/65

- die Geh- und Radwegeverbindung zwischen dem Stadtgebiet und der Gemeinde Sinzing soll verbessert werden

09.12.2014Planungsbeschluss, VO/14/10467/65

- auf Basis der Ergebnisse von Machbarkeitsuntersuchungen wird eine Planungsvereinbarung mit der Gemeinde Sinzing abgeschlossen; es soll eine Geh- und Radwegbrücke auf den bestehenden Pfeilern neben der Bahnbrücke weiterverfolgt werden

28.04.2015Vergabebeschluss, VO/15/10921/65

- nach Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens wird das Büro IGS Ingenieure GmbH & Co. KG mit den Planungsleistungen beauftragt

26.04.2016Beschluss: Variantenentscheidung, VO/16/11971/65

16.05.2017Beschluss: Durchführung des Genehmigungsverfahrens, VO/17/113048/65

13.03.2019Beschluss: Gestattungsvertrag mit der DB Netz AG, VO/19/15239/65

24.10.2019Beschluss: Vorvereinbarung über die Vorwegmaßnahmen beim Ausbau der Bahnhofsstraße in Sinzing, VO/19/15884/65

 

 

Allgemeines:

 

Die wesentlichen planerischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Maßnahme sind geschaffen.

Die Maßnahme wurde auf Grundlage der vorangegangenen und bereits vollzogenen Beschlüsse der Stadt Regensburg in enger Abstimmung mit der Gemeinde Sinzing schrittweise entsprechend den geltenden Planungsgrundsätzen entwickelt. Die bisher erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit soll im weiteren Projektverlauf aufrechterhalten werden.

 

 

Maßnahmenbeschreibung:

 

Gesamtkonzeptbersichtslageplan in Anlage 1):

Eine verkehrsgerechte Geh- und Radwegeverbindung über die Donau ist nur südlich der bestehenden Bahnbrücke möglich. Die kürzeste Wegeverbindung zwischen Regensburg und Sinzing gibt es in Verlängerung der Bahnhofsstraße zur Ortsmitte von Sinzing und über den Sinzinger Weg in Richtung Innenstadt. Außerdem treffen stark frequentierte Geh- und Radwegrouten auf diese interkommunale Wegeverbindung: der Donauradweg und die Radwege in Richtung Eilsbrunn und Kletterwald und in Richtung Kleinprüfening/Mariaort. Diese werden mit dem Vorhaben ebenfalls verkehrsgerecht angebunden.

 

Geh- und Radwegbrücke über die Donau auf den Pfeilern und Widerlagern der bestehenden Bahnbrücke (Anlagen 4 und 5):

Die Stahlbrücke besteht aus 3 Feldern mit einer Gesamtlänge von 240 m. Die Breite zwischen den Geländern beträgt 4 m. Die Konstruktion besteht aus einem Stahlträgerfachwerk. Sie ähnelt dem Aussehen der daneben liegenden Bahnbrücke; Die Geh- und Radwegbrücke ist jedoch mit 4,5 m nur knapp halb so hoch. Der Wegebelag besteht aus einer beschichteten Stahlplatte. Die Brücke entwässert über Regenrohre in die Donau. Über dem Flußpfeiler ist auf der Südseite eine kleine halbrunde (Radius ca. 2,5 m) Aussichtskanzel platziert, die einen besonderen Eindruck von Landschaft und Donau bietet.

Die Montage der Brücke ist eine große Herausforderung. Das westliche Brückenfeld auf dem Gemeindegebiet von Sinzing liegt weitestgehend außerhalb der Donau und überbrückt natürlich bewachsenes Vorland. Vormontierte Brückenteile können mittels eines Kranes an Ort und Stelle gehoben werden. Dafür wird die Fläche unter der Brücke vorübergehend als Zuwegung und Kranaufstellfläche befestigt. Die beiden anderen Brückenfelder befinden sich über der Donau. Die Brückenfertigteile und die Montagekräne müssen über das Wasser eingeschwommen und verankert werden. Die Beeinträchtigungen auf der Wasserstraße werden rechtzeitig mit der Wasserschifffahrtsverwaltung abgestimmt.

 

Geh- und Radwegeanschluss an die Bahnhofstraße in der Gemeinde Sinzing (Anlage 2):

Ab der Brücke verläuft der Geh- und Radweg mit einer mit Asphalt befestigten Breite von 4 m rund 350 m neben den Bahngleisen und schließt an den entlang der Bahnhofstraße neu hergestellten Geh- und Radweg an. Dadurch ist der Höhenverlauf sehr eben und barrierefrei. Da es jedoch in Richtung Kleinprüfening umwegiger wird, wird für Fußnger eine zusätzliche und etwa 15 % steile Wegerampe als Abkürzung angeboten. Durch die Nähe zum Bahngleis müssen vor dem Wegebau vorhandene Bahnleitungen verlegt werden. Der Wegeanschluss dient auch größeren Unterhalts- und Inspektionsfahrzeugen als Zufahrt zur Brücke. Der Weg entwässert breitflächig in das angrenzende Gelände

 

Geh- und Radweganschluss an den Sinzinger Weg auf dem Stadtgebiet (Anlagen 3 und 6):

Ab der Brücke wird der Geh- und Radweg mit einer mit Asphalt befestigten Breite von 4 m auf einer Länge von rund 150 m und einem mittleren Gefälle von 4,5 % zum Sinzinger Weg geführt. Der Bahndamm wird dafür verbreitert. Um der Barrierefreiheit gerecht zu werden, wird der Weg in leicht abgetreppter Form ausgeführt. Der Weg entwässert am Fuß des Bahndamms in ein neues Versickerbecken.

 

ckenschluss im Geh- und Radwegenetz in der Gemeinde Sinzing im Zusammenhang mit dem Ausbau der Bahnhofsstraße (Anlage 2):

Weil der neue Geh- und Radweg an anderer Stelle als bisher auf das Gemeindegebiet von Sinzing trifft, muss die entstandene Geh- und Radwegelücke in Richtung Kleinprüfening und in den westlichen Landkreis geschlossen werden. Dies kann nur entlang der Bahnhofstraße erfolgen, die, um einen ausreichenden Platz zu schaffen, auf einer Länge von rund 350 m verlegt werden muss. Der neue Geh- und Radweg wird unter der Bahnbrücke hindurchgehrt und bindet an den vorhandenen Geh- und Radweg in Richtung Eilsbrunn an. Mit dem Ausbau der Bahnhofsstraße wurde auch die Entwässerung neu geregelt und hergestellt.

 

Ausbau des Sinzinger Weges zwischen Mattinger Straße und Leichtlgasse (Anlagen 3 und 7):

Der vorhandene nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldweg wird auf einer Länge von rund 500 m zum beschränkt öffentlichen Geh- und Radweg ausgebaut, wobei weiterhin landwirtschaftliche Verkehre und Anlieger den Weg benutzen dürfen. Von der Mattinger Straße abzweigend wird der Sinzinger Weg wegen der Verbreiterung des Bahndammes auf einer Länge von 180 m verlegt und wegen vermehrter Anliegerverkehre zuerst auf 4,5 m Breite und im weiteren Verlauf auf 3,5 m Breite ausgebaut und asphaltiert. Auch die im Weg verlegten Versorgungsleitungen müssen den neuen Verhältnissen angepasst werden. Um während der Bauzeit die Anlieger- und Land- und forstwirtschaftlichen Verkehre aufrechtzuerhalten, werden ja nach Bedarf alternative Wege nach Erfordernis geschaffen bzw. ertüchtigt.

Die Wegeentwässerung erfolgt über eine Mulde und über einen bestehenden Graben und Durchlass in die Donau. Etwa ab dem Zusammentreffen mit der Brückenabfahrt in Richtung stadteinwärts wird der Weg bestandsorientiert auf einer Breite von 3 m asphaltiert. Die vorhandene und parallel verlaufende Baumreihe am Bahndammfuß soll erhalten bleiben. Um diese nicht auf Dauer zu beeinträchtigen, soll der Weg im Winterdienst nicht mit Salz gestreut werden, da der Weg weiterhin in die Grünfläche unter denumen entwässern muss. Ab dem Bauende kann der Radverkehr entweder über die bestehende Bahnüberführung in Richtung Leichtlgasse und Fährenweg oder in Richtung Prüfeninger Schlossstraße stadteinwärts führende Routen wählen.

 

Ausbau der Mattinger Straße im Bereich der Einmündung des Sinzinger Weges (Anlage 3):

Die Mattinger Straße wird im Einmündungsbereich des Sinzinger Weges der neuen Rad- und Gehwegverbindung angepasst und umgebaut. Der Einmündungsbereich und der Fahrbahnverlauf ist baulich schwer erkennbar. Da an dieser Stelle vermehrt querende Radfahrer und Fußnger auftreten, sollen eine übersichtliche Querungsmöglichkeit und Wegezuführungen geschaffen werden. Der vorhandene Durchlass zur Donau, der zur Ableitung von Oberflächenwasser dient, wird erneuert. Die Kurve nach der Unterführung unter der Bahnbrücke in Richtung Großprüfening kann nicht übersichtlicher gestaltet werden, da die Stadt nicht über die erforderlichen Grundstücke verfügt. Der Ausbau der Mattinger Straße beschränkt sich daher auf Strecke bis auf Höhe der Bahnbrücke.

 

Herstellung von Naherholungsstellplätzen (Anlage 3):

Bereits heute besteht eine Stellplatznachfrage von Erholungssuchenden, welche mit dem Kfz anreisen. Derzeit wird dafür überwiegend der überbreite Einmündungsbereich des Sinzinger Weges in die Mattinger Straße genutzt. Wegen der Verlegung des Sinzinger Weges und wegen der Umgestaltung der Einmündung steht dieser Platz nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung. Um ein Zuparken der Fahrbahnränder zu vermeiden und um die Übersichtlichkeit vor allem für Fußnger und Radfahrer zu sichern, werden am Sinzinger Weg etwa 50 m von der Mattinger Straße entfernt 19 Pkw-Stellplätze angelegt. Diese werden mit wasserdurchlässigem Pflaster befestigt. Die Fahrgassen werden asphaltiert.

 

Ausstattung:

Beleuchtung: Alle Wege und Straßen werden beleuchtet; es kommen LED-Mastenleuchten zum Einsatz, welche mit Leerrohren miteinander verbunden werden.

Auf der Brücke werden LED-Leuchtröhren an der Stahlkonstruktion angebracht.

 

Geländer, Zäune: Auf der Brücke und den Bereichen mit abfallender Böschung werden in der Regel 1,3 m hohe Geländer als Absturzsicherung angebracht. Um Personen von der Bahnlinie fern zu halten, wird ein nicht übersteigbarer rund 2,5 m hoher Stabgitterzaun entlang des Weges errichtet. Wegen der abschüssigen Wegerampe auf städtischer Seite von der Brücke zum Sinzinger Weg werden Radabweiser und Handläufe ergänzt.

 

Landschaftsplanung:

Insbesondere die betroffenen Bahndammböschungen müssen zu Baubeginn gerodet werden. Auf dem Gebiet der Gemeinde Sinzing wird zwischen der Bahnhofstraße und dem ersten Pfeiler am westlichen Ufer der Donau eine vorübergehende Kranaufstellfläche auf bewachsenem Bereich hergestellt. Nach Abschluss der Baumaßnahmen werden diese Flächen und sonstige in Anspruch genommene Freiflächen begrünt und mit Sträuchern und Bäumen bepflanzt. Es wird als Ausgleich für unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft auf dem Gebiet der Gemeinde Sinzing eine rd. 0,5 ha große Ausgleichsfläche angelegt.

 

 

rechtliche Voraussetzungen:

 

Das Vorhaben wurde am 14.03. und 04.04.2018 wasserrechtlich vom Landratsamt Regensburg verbeschieden. Die Oberflächenentwässerung der neu befestigten Flächen auf dem Stadtgebiet erfolgt erlaubnisfrei über kleinflächige Einleitungen (ortsnahe Versickerungen bzw. bestehende Einleitstelle in die Donau).

 

Der für die Maßnahme unbedingt erforderliche Grunderwerb ist getätigt.

 

Mit der DB Netz AG als Eigentümer der in Anspruch zu nehmenden Bahnflächen wurde am 02./09./17.04.2019 ein Gestattungsvertrag abgeschlossen. Der Vertrag hat grundsätzlich eine Mindestlaufzeit bis 31.12.2043 vor, jedoch ist die DB AG jeder Zeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt und kann u.a. aus verkehrlichen oder betrieblichen Belangen den unverzüglichen Rückbau der Geh- und Radwegeverbindung zu verlangen.

 

 

Kosten und Finanzierung:

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme auf Basis der Kostenberechnung zur Entwurfsplanung belaufen sich auf voraussichtlich

12,262 Mio. €

und setzen sich wie folgt zusammen:

 

Baukosten:

 

- Neubau der Geh- und Radwegbrücke:6,288 Mio. €

- Geh- und Radweganschluss im Bereich Sinzing:0,793 Mio. €

- Geh- und Radweganschluss im Bereich Regensburg:0,709 Mio. €

- Ausbau der Bahnhofstraße:1,500 Mio. €

- Ausbau des Sinzinger Weges:0,388 Mio. €

- Ausbau der Mattinger Straße:0,177 Mio. €

- Neubau der Naherholungsstellplätze:                   0,092 Mio. €

 

Summe der Baukosten:9,947 Mio. €

 

Planungs- und Baunebenkosten:

(insbesondere Ingenieurleistungen sowie Untersuchungen, Gutachten und Gebühren)

2,315 Mio. €

 

Zusätzlich kommen noch Grunderwerbskosten in geringfügigem Umfang hinzu, die von der Gemeinde Sinzing und der Stadt Regensburg jeweils selbst getragen werden.

 

Die Finanzierung erfolgt zum einen durch Zuweisungen des Freistaates Bayern gem. Art. 13 c FAG und gem. Art. 2 BayGFVG und zum anderen durch die Gemeinde Sinzing und die Stadt Regensburg.

Die grundsätzliche Förderfähigkeit des Gesamtprojektes ist mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmt.

Die Kostenteilung zwischen den beteiligten Kommunen sieht vor, dass die Gesamtkosten nach Abzug der v.g. Zuweisungen (d.h. der Eigenanteil = Netto-Gesamt-Kosten) 50 zu 50 geteilt werden.

 

Die Finanzierung stellt sich derzeit vorbehaltlich der abschließenden Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten und der Inaussichtstellung der Zuweisungssätze vorläufig wie folgt dar.

 

 

gesamt

in Mio. €

davon zuwendungsfähig

in Mio. €

 

 

 

Baukosten

9,947

 

Planungs- und Baunebenkosten

2,315

 

 

 

 

Gesamtkosten

12,262

~ 9,657

 

 

 

davon

 

 

 

Zuweisungen
gem. Art. 13 c FAG und Art. 2 BayGVFG

~ 6,574

 

 

 

 

Kostenanteil der Kommunen   je

~ 2,844

 

 

Die endgültige Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten und die Festlegung des Zuweisungssatzes erfolgt durch die Regierung der Oberpfalz.

 

r die vorläufige Finanzierungübersicht wurde für das Gesamtprojekt (ohne „Ausbau der Bahnhofstraße“) ein Fördersatz von mind. rd. 70 % der zuwendungsfähigen Kosten unterstellt.

r den Ausbau der Bahnhofstraße, der förderrechtlich bereits verbeschieden ist, beträgt der Fördersatz rd. 55 %.

 

Nach Beschlussfassung durch die kommunalen Gremien und der Fertigstellung der Unterlagen erfolgt die Einreichung des Zuwendungsantrages durch die federführende Gemeinde Sinzing in Abstimmung und unter Mitwirkung der Stadt Regensburg.

 

 

Anmerkung:

r den vorgezogenen Ausbau der Bahnhofstraße durch die Gemeinde Sinzing (voraussichtliche Abrechnungsgesamtsumme rd. 1,5 Mio. €) wurde auf Basis des Beschlusses des Stadtrates vom 17.12.2019 eine Vorvereinbarung mit der Gemeinde Sinzing geschlossen.

r die Stadt Regensburg ergibt sich daraus ein Kostenanteil von rd. 0,4 Mio. €.

Diese Vorvereinbarung ist mit der noch abzuschließenden Bau-, Finanzierungs- und Unterhaltsvereinbarung konform und geht in dieser auf.

 

 

Im gültigen Investitionsprogramm 2019 - 2023 sind bei UA 6368/06 ausgablich rd. 0,05 Mio. €r Grunderwerbskosten (HhSt. 1.6368.93206) und rd. 4,00 Mio. €r Bau- und Planungs- bzw. Baunebenkosten (HhSt. 1.6368.9506/9516/9826) sowie einnahmlich an Zuweisungen und Kostenbeteiligungen (HhSt. 1.6368.3610/3626) rd. 2,35 Mio. € veranschlagt.

Dies ergab bisher im Saldo eine finanzielle Belastung von rd. 1,7 Mio. €.

 

Diese bisherige Veranschlagung beruht zum einen auf einer Gesamtkostenbasis von rd. 8 Mio. € sowie zum anderen auf einer anderen Abwicklung der Projektes (u.a. teilweise Durchführung durch die Stadt selbst und direkte Zuschusszahlung an die Stadt).

 

Aufgrund des Entwurfes der Vereinbarung zahlt die Stadt Regensburg jetzt nur ihren Kostenanteil an die Gemeinde Sinzing; alles Weitere (einschl. sämtlicher finanziellen Transaktionen mit dem Zuschussgeber sowie den Planungsbüros bzw. den Baufirmen) obliegt der Gemeinde Sinzing.

 

 

Aufgrund der aktuellen Kostenermittlung mit Finanzierungsübersicht entfällt auf die Stadt Regensburg ein Kostenanteil von rd. 2,8 Mio. €, dies bedeutet eine zusätzliche Netto-Belastung von vorläufig rd. 1,1 Mio. €.

Diese Mehrbelastung muss gegenfinanziert werden, da eine Ausweitung des Investitionsprogramms weder aus Gründen der Umsetzbarkeit noch der Finanzierbarkeit möglich ist.

Als Kompensation ist vorgesehen, die bisher bis 2023 vorgesehenen Mittel für den Neubau des Holzgartensteges (UA 6368/02) zumindest in diesem Umfang auf die Jahre 2024 ff zu verschieben.

Aufgrund der zu erwartenden Zeiträume für Planungen und Genehmigungen sowie für Bauvorbereitung führt diese Reduzierung im Investitionszeitraum zu keinen Verzögerungen bei der angestrebten Umsetzung.

 

 

Diese entsprechenden Anpassungen unter Berücksichtigung des Mittelabflusses werden im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogrammes 2020 2024 einschl. Nachtragshaushaltsplan 2020 vollzogen.

 

 

 

 

Abschluss einer Bau-, Finanzierungs- und Unterhaltsvereinbarung:

 

Die wesentlichen Regelungen der Verwaltungsvereinbarung sind:

 

- Die Gemeinde Sinzing ist der Vorhabensträger der Gesamtmaßnahme. Die Stadt ist Kostenbeteiligte.

 

- Die Gemeinde Sinzing ist Auftraggeber für die erforderlichen Bau- und Dienstleistungsverträge; die förmlichen Vergabeverfahren werden von der Stadt durchgeführt.

 

- Die Planungs- und Baukosten abzüglich der Zuweisungen werden zwischen der Stadt und der Gemeinde im Verhältnis 50:50 geteilt.

 

- Soweit die Stadt den überwiegenden Teil der Maßnahme federführend abwickelt und fachlich betreut, wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 2,5 % der Planungs- und Ingenieurleistungen für den Umfang nach der Genehmigungsplanung.

 

-Soweit die Stadt bei der weiteren Abwicklung Planungs- und Ingenieurleistungen überwiegend in Eigenregie erbringt, wird eine vom Vorgenannten abweichende und angemessene Verwaltungskostenpauschale festgelegt.

 

- Die Planungs- und Ingenieurleistungen bis zur Genehmigungsplanung werden entsprechend der bestehenden Planungsvereinbarung vom 05./22.01.2015 zwischen der Stadt und der Gemeinde abgewickelt und abgerechnet.

 

- Grunderwerb und die zugehörige Kostentragung erfolgt von und durch Stadt und Gemeinde auf ihrem Gebiet jeweils selbst.

 

- r das neue Brückenbauwerk liegt die Bau- und Unterhaltslast und die Verkehrssicherungspflicht bei der Gemeinde Sinzing; die Kostentragung für die betriebliche Unterhaltung erfolgt durch die Gemeinde, für die bauliche Unterhaltung erfolgt eine hälftige Kostenverteilung.

 

- Wenn ein Rückbau der Anlagen erforderlich wird, teilen sich Stadt und Gemeinde wiederum die Kosten hälftig.

 

- Der Vertrag endet, sobald die DB Netz AG die Gestattung beendet. Ansonsten gilt der Vertrag bis zum 31.12.2043 und verlängert sich darüber hinaus, wenn keine der Parteien kündigt.

 

 

denkbarer grober Bauablauf:

 

2020:Detailplanung und vertiefende Untersuchungen

Ausschreibungsvorbereitungen

Bauvorbereitungsplanung mit der DB AG und der Wasserschifffahrtsverwaltung

 

2021:Rodungen des Bahndamms im Vorhabensbereich

Baufeldfreimachung und Errichtung von Baustraßen

Verbreiterung des Bahndamms

Anpassung und Verlegung von Bahnleitungen und anderen Sparten

 

2022:Ausführungsplanung und Werkstattplanung für die Stahlkonstruktionen

Produktion der Brückenstahlteile

Herrichten der Lagerungen auf Pfeilern und Widerlagern

 

2023:Fertigung und Antransport der Brückenteile; Montage der Brücke

Verkehrswegebau

Landschaftsbauarbeiten

 


Die Ausschüsse empfehlen / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Neubau der Geh- und Radwegeverbindung nach Sinzing über die Donau im Bereich der Bahnbrücke erfolgt entsprechend der Sachverhaltsdarstellung.

Zur Maßnahme gehören auch der Ausbau der Bahnhofsstraße auf dem Gebiet der Gemeinde Sinzing, der Ausbau des Sinzinger Weges zwischen der Mattinger Straße und der Leichtlgasse, der Ausbau der Mattinger Straße auf einer Länge von rund 80 m und die Errichtung von Naherholungsstellplätzen.

 

Der Vorhabensträger der Gesamtmaßnahme ist die Gemeinde Sinzing.

 

Die Stadt Regensburg beteiligt sich nach Maßgabe des Sachverhaltes und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel am kommunalen Eigenanteil des Gesamtvorhabens mit 50 %.

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinde Sinzing eine Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung und Finanzierung der Gesamtmaßnahme abzuschließen und Regelungen zum künftigen Unterhalt der neuen Verkehrsanlagen zu treffen.


Anlagen:

Nr. 1:Übersichtslageplan Maßstab 1:5.000 (DIN A3)

Nr. 2:Lageplan-Süd (Sinzing)unmaßstäblich (DIN A 3)

Nr. 3:Lageplan-Nord (Regensburg)unmaßstäblich (DIN A 3)

Nr. 4:Brückenansichtenunmaßstäblich (DIN A 3)

Nr. 5:Regelquerschnitt Brückeunmaßstäblich (DIN A 3)

Nr. 6:Regelquerschnitt Geh- und Radwegrampeunmaßstäblich (DIN A 3)

Nr. 7:Regelquerschnitt Sinzinger Wegunmaßstäblich (DIN A 3)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (7693 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 (147 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 (387 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 (268 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 (85 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 (89 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 7 (113 KB)