Vorlage - VO/20/16382/51  

 
 
Betreff: Anpassung des Nutzungskonzepts des Menschen-in-Not-Schutzhauses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
12.02.2020 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
20.02.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Kinder- und Jugendhilfe ist allgemein einem ständigen Wandel unterzogen und reagiert dabei häufig auf gesellschaftliche Veränderungen und veränderte Bedingungen des Aufwachsens. Diese Veränderungsprozesse wirken sich auch auf regionaler Ebene aus. Das hat zur Folge, dass sich konkrete lokale Angebote der Kinder- und Jugendhilfe immer wieder den gesellschaftlichen Verhältnissen anpassen müssen.

 

Im Bürgerstift St. Michael hatte man in der Folge der Flüchtlingswelle zunächst einige stationäre Gruppen für unbegleitete minderjährige und heranwachsende Flüchtlinge geplant. Nach Fertigstellung der Instandsetzung des Gebäudes war der Bedarf nicht mehr gegeben. Es musste ein neues Konzept erstellt werden, das am 27.09.2018 (VO/18/14409/51) vom Stadtrat beschlossen wurde.

 

Auf der Grundlage dieses Konzepts wurden die Angebote und Leistungen der Jugendhilfe im Bürgerstift St. Michael inzwischen realisiert. Nach einem gut halbjährigen Betrieb der Einrichtungen im Menschen-in-Not-Schutzhaus (Bürgerstift St. Michael) zeigt sich, dass während des laufenden Betriebs Konzeptanpassungen erforderlich sind und man dabei kurzfristig reagieren muss, um keine längeren Ausfallzeiten zu generieren.

 

Aktuell legt Amt 55 dem Jugendhilfeausschuss ein „Projekt der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit im Michlstift gemäß § 13 SGB VIII in Kooperation mit dem Amt für kommunale Jugendarbeit und dem Don Bosco Zentrum Regensburg (VO/20/16322/55) vor. Dieses Projekt soll den Ausfall des Konzepts  „Unterbringung ehemaliger unbegleiteter minderjähriger Ausländer“ kompensieren. Dieses Projekt wurde obsolet, weil der Bedarf hierfür nicht mehr gegeben war.

 

Um künftig unkompliziert und schnell auf derartige Situationen reagieren zu können erhält die Verwaltung den Auftrag, Konzeptänderungen im Menschen-im-Not-Schutzhaus im Rahmen ihres laufenden Geschäfts zu regeln.

 

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Konzeptänderungen im Menschen-im-Not-Schutzhaus im Rahmen ihres laufenden Geschäfts zu regeln.

 

 


Anlagen: