Vorlage - VO/20/16384/50  

 
 
Betreff: Haushaltsjahr 2020/2021
Finanzierung der Regensburger Frauenhäuser durch die Kommunen der Region 11 (Landkreise Cham, Kelheim, Neumarkt i. d. Opf., Regensburg und Stadt Regensburg)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
19.02.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
20.02.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1. Ausgangssituation

 

Im Jahr 1993 wurde vom damaligen Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit ein Gesamtkonzept für Frauenhäuser in Bayern erarbeitet, das „Richtlinien für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern“, sowie „Gemeinsame Empfehlungen zu Notwendigkeit, Bedarf und Finanzierung von Frauenhäusern in Bayern“ beinhaltete.

 

Auf der Grundlage der „Gemeinsamen Empfehlungen zu Notwendigkeit, Bedarf und Finanzierung von Frauenhäusern in Bayern“ haben sich die Kommunen der Region 11 (Landkreise Cham, Kelheim, Neumarkt i. d. Opf., Regensburg und Stadt Regensburg), die nach dem Gesamtkonzept für Frauenhäuser in Bayern den Regensburger Frauenhäusern zugeordnet sind, bereits im Jahr 1994 bereit erklärt, sich an der Finanzierung der Grundkosten der Frauenhäuser zu beteiligen und eine entsprechende Vereinbarung mit den Trägern der Regensburger Frauenhäuser (Frauen helfen Frauen e.V. Regensburg und Sozialdienst kath. Frauen e.V. Regensburg) geschlossen.

 

Nach den „Gemeinsamen Empfehlungen umfassen die Grundkosten

 

  • die Kosten des Fachpersonals unter Beachtung des Personalschlüssels der staatlichen Förderrichtlinien abzüglich des Staatszuschusses,
  • Sach- und Verwaltungskosten,
  • Miet- und Mietnebenkosten der Gemeinschafts- und Verwaltungsräume.

 

Die Region 11 hat insgesamt einen Bedarf an 19 Soll-Plätzen in den Frauenhäusern.

Die Kosten werden entsprechend den in den Gemeinsamen Empfehlungen festgelegten Soll-Plätzen anteilig auf die Kommunen der Region 11 verteilt.

 

Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres erfolgt zwischen den Kommunen der Region 11 eine Spitzabrechnung der verauslagten Kosten nach dem Verhältnis der tatsächlich aufgenommenen Frauen aus ihrem Gebiet.

 

Die beiden Regensburger Frauenhäuser verfügen aktuell über 18 Frauenplätze.

 

Über die Finanzierung der Grundkosten hinaus beteiligen sich die Kommunen der Region 11 an der Finanzierung einer 0,64 Stelle für die Interventionsstelle (pro-aktive Beratung), die dem Frauenhaus des Frauen helfen Frauen e.V. angegliedert ist. Außerdem werden freiwillig die Kosten für eine 0,36 Stelle für die Beratung bei häuslicher Gewalt übernommen.

 

Die Stadt Regensburg wendete für die Frauenhausfinanzierung im Haushaltsjahr 2018 188.212,50 € insgesamt auf.

 

 

2. Qualitativer und quantitativer Ausbau der Regensburger Frauenhäuser

 

Nach der „Bedarfsermittlungsstudie zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Bayern“ des Instituts für empirische Soziologie an der Universität Erlangen-Nürnberg vom 02. Februar 2016 besteht ein zusätzlicher Bedarf an Maßnahmen im Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder.

 

Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung am 28.04.2016 ebenfalls festgestellt, dass nach der o.g. Studie ein zusätzlicher Bedarf an Maßnahmen im Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder besteht.

 

Zur qualitativen und quantitativen Weiterentwicklung des Hilfesystems für von häuslicher Gewalt betroffener Frauen und ihrer Kinder in Bayern hat der Freistaat Bayern neue „Richtlinien für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen/Notrufe und angegliederten Interventionsstellen in Bayern“ und „Richtlinien zur Förderung zusätzlicher Frauenhausplätze sowie zur Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere Bedarfe“ erlassen, die seit dem 01.09.2019 gelten.

 

Diese Richtlinien sehen einen Ausbau des förderfähigen Personals, sowie eine Erweiterung der Frauenplätze bei gleichzeitiger Erhöhung der Förderung durch den Freistaat Bayern vor.

Nach den „Gemeinsamen Empfehlungen“ hat die Region 11 insgesamt einen Bedarf an 19 Soll-Plätzen. Die beiden Regensburger Frauenhäuser verfügen aktuell aber nur über 18 Frauenplätze.

 

Der Frauen helfen Frauen e.V. hat beantragt, die Erweiterung des Frauenhauses um zwei Plätze auf künftig 12 Plätze zu genehmigen. Dadurch würden der Region 11 künftig 20 Frauenplätze zur Verfügung stehen. Ein weiterer Ausbau ist von den bestehenden Trägern aktuell nicht vorgesehen.

 

Die Kosten des über den Soll-Bedarf von 19 Plätzen hinausgehenden 20. Frauenplatzes sollen von den Kommunen der Region 11 gemeinsam zu gleichen Teilen übernommen werden.

 

Um den Maßgaben des qualitativen Ausbaus nach den Förderrichtlinien zu entsprechen haben die Träger der Regensburger Frauenhäuser entsprechende Anträge gestellt.

 

Nach den neuen Richtlinien sind für das Frauenhaus des Frauen helfen Frauen e.V. nach der Erweiterung um zwei Plätze künftig 4,5 Fachkraftstellen (vorher: 3,25 Stellen) förderfähig und für das Frauenhaus des Sozialdienstes kath. Frauen sind künftig 3,05 Fachkraftstellen (vorher: 2,55 Stellen) förderfähig.

 

Ein qualitativer und quantitativer Ausbau der Frauenhäuser bedarf der Zustimmung aller Kommunen der Region 11.

 

Außerdem muss die bestehende Vereinbarung zur Finanzierung der Grundkosten der Regensburger Frauenhäuser überarbeitet werden.

 

Aus diesem Grund haben sich auf Verwaltungsebene Vertreter aller beteiligten Kommunen und der Träger zu gemeinsamen Gesprächen getroffen und folgende Vorschläge zur künftigen Finanzierung der Regensburger Frauenhäuser ausgearbeitet:

 

  • Der Eigenanteil der Träger beträgt künftig 5% der nach Abzug der staatlichen Förderung verbleibenden Gesamtkosten (Eigenanteil ohne Einbezug der Mieteinnahmen für die Räume der Frauen).
  • r Verwaltung- und Gebäudemanagement werden künftig Ausgaben in Höhe von max. 2.700,00 pro Platz und Jahr anerkannt. In dieser Position sind auch die Ausgaben für die Reinigung der Büroräume enthalten.
  • r die Bereitstellung der Rufbereitschaft können Kosten in Höhe von max. 6.000,00 hrlich anerkannt werden.
  • Ab dem Jahr 2020 fördern die Kommunen der Region 11 zutzlich zu den Grundkosten der Regensburger Frauenhäuser freiwillig zusätzliches Personal im Umfang von insgesamt einer 0,75 Stelle für die Beratung bei häuslicher Gewalt.

Die Verteilung der Stelle ist wie folgt:

0,5 Stelle beim Frauenhaus des Frauen helfen Frauen e.V.;

0,25 Stelle beim Frauenhaus des Sozialdienstes kath. Frauen.

  • Aufgrund der hohen Auslastung der Frauenhäuser wird einem Ausbau der Regensburger Frauenhäuser auf 20 Plätze zugestimmt. Jedoch erfolgt keine Beteiligung an den Investitionskosten, die über die staatliche Förderung hinausgehen, ebenso erfolgt keine Beteiligung am vom Freistaat Bayern geforderten Eigenanteil der Träger.
     

Entstehende Folgekosten (Personalkosten für zusätzlich erforderliches Fachpersonal und Sachkosten) werden von den Kommunen der Region 11 im Rahmen der Grundkostenfinanzierung der Frauenhäuser entsprechend des in der Fördervereinbarung festgelegten Verteilerschlüssels getragen.

 

Mit diesen Vorschlägen haben sich bereits die zuständigen Gremien der übrigen beteiligten Kommunen befasst und den Vorschlägen zugestimmt.

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

3.1 Finanzierung der Frauenhäuser

 

Nach den seit dem 01.09.2019 geltenden Förderrichtlinien ist eine Erhöhung der Förderung der Frauenhäuser durch den Freistaat Bayern vorgesehen.

 

Danach ergeben sich voraussichtlich folgende Förderbeträge für die Regensburger Frauen- häuser:

 

Frauenhaus des Frauen helfen Frauen e.V.: Max. 168.300,00;

Frauenhaus des Sozialdienstes kath. Frauen e.V.: Max. 115.100,00 €.

 

r beide Frauenhäuser gilt, dass nach Punkt 1.5.3.1 der Richtlinien die Förderung aber 50% der tatsächlichen Personal- und Sachausgaben nach Punkt 1.5.2 (Fachpersonal, Verwaltung- und Gebäudemanagement, Honorarkräfte und zugekaufte Dienstleistungen) nicht überschreiten darf.

 

Die Kosten für den qualitativen und quantitativen Ausbau der Frauenhäuser können weitgehend durch die erhöhte staatliche Förderung gedeckt werden.

 

Dennoch führt der Ausbau der Frauenhausfinanzierung durch den Freistaat Bayern zu bislang noch ungedeckten Mehrkosten, die von den Trägern der Frauenhäuser nicht erwirtschaftet werden können. Es handelt sich um einen Gesamtbetrag für alle Kommunen der Region 11 in Höhe von jährlich ca. 15.000,00 in den Jahren 2020/2021.

 

Der Anteil der Stadt Regensburg nach dem in der Fördervereinbarung festgelegten Verteilungsschlüssel beläuft sich auf ca. 3.500,00 pro Jahr.

 

3.2 Federführung

 

Die Stadt Regensburg hat seit dem Jahr 1994 die Federführung für den Aufgabenbereich „Abwicklung der Finanzierung der Regensburger Frauenhäuser“ übernommen.

 

Bei den auf Verwaltungsebene mit den Vertretern aller beteiligten Kommunen geführten gemeinsamen Gesprächen bestand Einigkeit darüber, dass sich diese Regelung bewährt hat und aufgrund des erforderlichen Fachwissens auch in Zukunft beibehalten werden sollte.

 

Aufgrund des immer größer werdenden Verwaltungsaufwandes und der dafür notwendigen Personalkapazitäten in diesem Bereich, ist es der Stadt Regensburg aber nicht mehr möglich, die Federführung auch weiterhin ohne finanziellen Ausgleich zu übernehmen.

r die Abrechnung von Leistungen, die die Stadt Regensburg für die Kommunen der Region 11 erbringt, können die vom Personalamt veröffentlichten Arbeitsplatzkosten (Verwaltungsanordnung Nr. 11.21) zugrunde gelegt werden, die auf Berechnungen des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes basieren.

 

Danach errechnen sich Verwaltungskosten in Höhe von ca. 23.000,00 pro Jahr.

 

Die Vertreter der Kommunen der Region 11 waren sich einig, dass diese Kosten nach dem in der Fördervereinbarung festgelegten Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Kommunen umgelegt werden sollten.

 

Weiter wurde vereinbart, dass zwischen den Kommunen der Region 11 eine Vereinbarung geschlossen wird, in der die Federführung und die Erhebung einer Verwaltungskostenumlage für die geleistete Verwaltungsarbeit für den Aufgabenbereich „Abwicklung der Finanzierung der Regensburger Frauenhäuser“ geregelt werden.

 

Mit diesen Vorschlägen haben sich die zuständigen Gremien der übrigen beteiligten Kommunen ebenfalls bereits befasst und den Vorschlägen zugestimmt.

 

Die Verwaltung schlägt vor,

 

  • dem qualitativen und quantitativen Ausbau der Regensburger Frauenhäuser, wie er in der Vorlage dargestellt wird,
  • der freiwilligen Finanzierung einer 0,75 Stelle für die Beratung bei häuslicher Gewalt, sowie
  • der Federführung und Erhebung einer Verwaltungskostenumlage

 

zuzustimmen.

 

Außerdem wird weiter vorgeschlagen, die Verwaltung zu ermächtigen,

 

  • mit den Kommunen der Region 11 und den Trägern der Regensburger Frauenhäuser eine Vereinbarung über die Finanzierung der Grundkosten der Regensburger Frauenhäuser und
  • mit den Kommunen der Region 11 eine Vereinbarung zur Beteiligung an den Verwaltungskosten für die Übernahme der Federführung durch die Stadt Regensburg

 

zu schließen.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Regensburg stimmt dem qualitativen und quantitativen Ausbau der Regensburger Frauenhäuser, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, zu und ist bereit, die durch die qualitative und quantitative Erweiterung entstehenden Mehrkosten (Personal- und Sachkosten), die sich nach dem gültigen Verteilungsschlüssel errechnen (prozentuale Beteiligung der Kommunen der Region 11 an den Kosten der Regensburger Frauenhäuser) zu übernehmen.

 

  1. Die Stadt Regensburg übernimmt außerdem anteilig ab dem Jahr 2020 neben dem nach den Richtlinien erforderlichen Fachpersonal die freiwillige Finanzierung von zusätzlichem Personal im Umfang einer 0,75 Stelle durch die Kommunen der Region 11 für die Beratung bei häuslicher Gewalt.

 

  1. Die Stadt Regensburg stimmt außerdem den Vorschlägen zur Übernahme der Federführung, sowie der Erhebung einer Verwaltungskostenumlage durch die Stadt Regensburg zu.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Kommunen der Region 11 und den Trägern der Regensburger Frauenhäuser eine Vereinbarung über die Finanzierung der Grundkosten der Regensburger Frauenhäuser zu schließen.

 

  1. Die Verwaltung wird außerdem ermächtigt, mit den Kommunen der Region 11 eine Vereinbarung zur Beteiligung an den Verwaltungskosten für die Übernahme der Federführung durch die Stadt Regensburg zu schließen.

 


Anlagen:

 

  1. „Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen/Notrufen und angegliederten Interventionsstellen in Bayern“ des Bayer. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 05. August 2019

 

  1. „Richtlinie zur Förderung zusätzlicher Frauenhausplätze sowie zur Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere Bedarfe“ des Bayer. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 05. August 2019

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Frauhaus_Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern.... ab 2019 09 01 (Qualitativer Ausbau) (1795 KB)    
Anlage 2 2 Anlage_2_Frauenhäuser_Richtlinie für die Förderung von zusätzlichen Frauenhausplätzen ab 2019 09 01 (Quantitativer Ausbau) (211 KB)