Vorlage - VO/20/16385/11  

 
 
Betreff: Änderung der Richtlinien für den Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten und für Einsätze im Bundesfreiwilligendienst sowie für die Ableistung eines freiwilligen sozialen ökologischen und kulturellen Jahres oder eines Freiwilligendienstes anderer Art bei der Stadt Regensburg (Praktikantenrichtlinien)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Personalamt   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Vorberatung
13.02.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
20.02.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Allgemein:

Bei der Stadt Regensburg besteht die Möglichkeit, studienbezogene Praktika, Schnupperpraktika sowie Freiwilligendienste (Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales, kulturelles oder ökologisches Jahr) zu absolvieren. Zudem bietet die Stadt Regensburg jedes Jahr im Rahmen der Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/
zum staatlich anerkannten Erzieher Praktikumsstellen für das sogenannte Sozialpädagogische Seminar und das nachfolgende Berufspraktikum an. Weiter bestehen vielfältige Einsatzmöglichkeiten für Praktika von Studentinnen und Studenten.

 

Der Einsatz von Praktikantinnen/Praktikanten kann in unterschiedlicher Form und auf Grundlage unterschiedlicher Rechtsvorschriften erfolgen. Für bestimmte Praktikumsverhältnisse gibt es einen Tarifvertrag (Tarifvertrag für Praktikantinnen/

Praktikanten des öffentlichen Dienstes TVPöD). Die Vorschriften dieses Tarifvertrages finden bei der Stadt Regensburg insbesondere auf die Praktikantinnen/Praktikanten Anwendung, die vor der staatlichen Anerkennung als Erzieher/in oder Kinderpfleger/in eine praktische Tätigkeit nachzuweisen haben.

 

r einen Teil der Praktikantinnen und Praktikanten, die nicht unter den TVPöD fallen, gelten die Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Diese Vorschriften unterscheiden zwischen Praktikumsverhältnissen, die unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG) fallen und solchen, auf die das BBiG nicht anwendbar ist.

 

r Praktika und Freiwilligendienste hat sich die Stadt Regensburg, in Ergänzung vorgenannter Vorschriften, durch Stadtratsbeschluss vom 17.12.2009, zuletzt geändert mit Beschluss vom 17.12.2019, Regeln gegeben und diese in den sogenannten „Praktikantenrichtlinien“ festgelegt.

 

Mit diesen Richtlinien werden zwei Ziele verfolgt. Zum einen sollen in einer Vorschrift alle bei der Stadt Regensburg vorhandenen Praktikumsverhältnisse und die hierfür einschlägigen Regelungen dargestellt werden. Zum anderen kann die Stadt Regensburg teilweise eigenständige Regelungen, z. B. bezüglich der Höhe der Vergütung und des Umfangs des Urlaubsanspruches, treffen.

 

 

 

Anlass für die vorgeschlagene Änderung:

Ausweitung der Praktikumsplätze für Berufspraktikantinnen/Berufspraktikanten im Erziehungsdienst nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)

 

Vor Abschluss der Ausbildung als Erzieherin/Erzieher muss im fünften und letzten Ausbildungsjahr ein einjähriges Berufspraktikum abgeleistet werden. Das Berufspraktikum bietet eine gute Möglichkeit, eine Bindung zur Stadt Regensburg als zukünftigem Arbeitgeber aufzubauen und sich so Fachkräfte zu sichern. Die Stadt Regensburg stellt für diese Ausbildung derzeit 15 Praktikumsplätze zur Verfügung. Im Berufsbereich der Erzieherinnen/Erzieher besteht ein Fachkräftemangel und gleichzeitig ein erhöhter Bedarf an Fachkräften, so dass sich die Personalgewinnung in diesem Bereich sehr schwierig gestaltet.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Praktikumsstellen für das Berufspraktikum von derzeit 15 auf 20 Plätze zu erhöhen.

 

Derzeit sind 8 der 15 Stellen besetzt. Aufgrund einer deutlich verbesserten Bewerberlage wurde von der Amtsleitung des Amtes für Tagesbetreuung von Kindern eine Erhöhung der Berufspraktikantenstellen beantragt, da bereits jetzt davon ausgegangen werden kann, dass die vorhandenen 15 Berufspraktikantenstellen nicht ausreichen werden, um die Nachfrage zu decken.

Folgende positive Entwicklungen rechtfertigen diese Annahme:

 

  • Bereits in der ersten Vorstellungsrunde im Dezember 2019 für das Kindergarten- und Hortjahr 2020/2021 konnten zehn Berufspraktikantinnen gefunden werden.
  • Im Februar 2020 wird das nächste Bewerberverfahren durchgeführt. Bewerbernachfragen liegen bereits mündlich vor.
  • Die Erfahrung zeigt, dass es einen kleinen Teil von „spätentschlossenen“ Bewerberinnen und Bewerbern gibt, daher ist eine weitere Vorstellungsrunde für Juni 2020 vorgesehen. Auch hier könnten noch Berufspraktikantinnen/Berufspraktikanten eingestellt werden.
  • Die Zusammenarbeit mit der Fachakademie Regensburg und weiteren Fachakademien konnte intensiviert werden.
  • Es gibt eine zentrale Ansprechpartnerin für die Praxisbetreuung der Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten im Erziehungsdienst in der Stadt Regensburg, Amt für Tagesbetreuung von Kindern; dies erhöht die Attraktivität der Stadt Regensburg als Trägerin von Kindertageseinrichtungen.
  • Es wurden neue Fachakademien eröffnet, mit denen das Amt für Tagesbetreuung von Kindern der Stadt Regensburg in Verbindung steht. Entsprechend ist künftig mit weiteren Bewerbungen der neuen Fachakademien aus dem Landkreis Regensburg und aus Furth im Wald zu rechnen.
  • Die Appartements im Michlstift sind seit dem Kindergarten- und Hortjahr 2019/2020 für Berufspraktikantinnen/Berufspraktikanten bezugsbereit. Aufgrund dessen wurden von Seiten des Amtes für Tagesbetreuung von Kindern alle Fachakademien Bayerns angeschrieben, um möglichst viele Bewerbungen zu erhalten. Die Resonanz auf die Ausbildungsappartements ist bislang positiv.
  • Durch die Eröffnung neuer Gruppen und Einrichtungen bieten sich mehr Ausbildungskapazitäten als bisher.
  • Das Ansehen der Stadt als gute Ausbildungsstelle mit weitreichenden Entwicklungsmöglichkeiten ist in den letzten Jahren stark angestiegen.
  • Ausreichende Stellen im Bereich der Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten sind ein weiterer Baustein für die Mitarbeitergewinnung auf dem nach wie vor prekären Arbeitsmarkt für Erzieherinnen und Erzieher. Die Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten werden bereits in ihrem letzten Ausbildungsjahr an die Stadt Regensburg herangeführt, erhalten eine Bindung zur Stadt Regensburg als Arbeitgeber und können nach Beendigung ihres Berufspraktikums ohne große Einarbeitungsphase als ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher beschäftigt werden, da sie bereits mit den örtlichen Gegebenheiten in den Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern vertraut sind.

 

Demzufolge ist eine Erhöhung von aktuell 15 auf 20 Berufspraktikantenstellen auch für die Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern für die Zukunft vorausschauend und hilfreich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Bei einer Ausweitung und Belegung der 20 Praktikumsplätze ab 01.09.2020 würden für 2020 Mehrkosten in Höhe von insgesamt ca. 41.200,00 € brutto (inkl. Sozialversicherungsbeiträge) und ab 2021 jährliche Mehrkosten in Höhe von insgesamt ca. 118.350,00 € brutto (inkl. Sozialversicherungsbeiträge) entstehen.

 

Beteiligung der Personalvertretung:

 

Ein Zustimmungserfordernis der Personalvertretung resultiert weder aus Art. 75 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 noch aus Art. 75 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 BayPVG. Die Lohngestaltung ist von der Änderung der Richtlinie nicht betroffen.

 

Nr. 6 ist ebenfalls nicht einschlägig, da sich die Änderung nicht auf die Durchführung einer Berufsausbildung bezieht.

 

Art. 76 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BayPVG ist zu bejahen und es wurde um die Mitwirkung der Personalvertretung gebeten.

 

Zuständigkeit:

 

Da durch den Beschluss die Praktikantenrichtlinie in der Fassung vom 01.05.2018, zuletzt geändert durch Stadtratsbeschluss vom 17.12.2019, geändert wird, liegt die Zuständigkeit nach der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg beim Stadtrat.

 

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Richtlinien für den Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten und für Einsätze im Bundesfreiwilligendienst sowie für die Ableistung eines freiwilligen sozialen, ökologischen und kulturellen Jahres oder eines Freiwilligendienstes anderer Art bei der Stadt Regensburg (Praktikantenrichtlinien) in der Fassung vom 01.05.2018, zuletzt geändert durch Stadtratsbeschluss vom 17.12.2019, werden wie folgt geändert:

 

  1. In Nr. 5 werden die jährlich zur Verfügung gestellten Plätze für Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten im Erziehungsdienst von 15 auf 20 erhöht.

 

  1. Die Änderung tritt ab 01.09.2020 in Kraft und gilt damit ab Beginn des Praktikums der Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten im Erziehungsdienst im Kindergarten- und Hortjahr 2020/2021 beim Amt für Tagesbetreuung von Kindern.

 

  1. Die Praktikantenrichtlinien sind unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen neu bekannt zu machen.