Vorlage - VO/20/16452/53  

 
 
Betreff: Änderung der Sportförderrichtlinien
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für Sport und Freizeit   
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
21.07.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
23.07.2020 
Nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Die im Sportentwicklungsplan der Stadt Regensburg 2019 - 2030 festgestellten Handlungsempfehlungen haben auch Auswirkungen auf die Sportförderungsrichtlinien der Stadt.

Neben einigen redaktionellen Änderungen werden die wichtigsten Änderungen wie folgt begründet:

 

Nr. 3.4 Überlassung städtischer Sportanlagen

Die Entgelttze für die Nutzung von Sporteinrichtungen der Stadt sind bewusst niedrig gehalten. Die eigentlich entstehenden Kosten werden nur in geringem Umfang weiter gegeben. Die Sätze sind seit 17 Jahren stabil. Nach dem Auslaufen des Optionszeitraums des § 2b UStG werden diese Entgelte steuerpflichtig. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sollen an die Nutzer weitergegeben werden.

 

Nr. 4 Förderung hauptamtlicher Verwaltungskräfte

Vorstandsmitglieder sind durch vielfältige administrative Aufgaben wie Mitgliederverwaltung, steuerrechtliche Aufgaben, Datenschutz und ähnliches stark zeitlich gebunden und inhaltlich oft überfordert. Eine mehrfach auftauchende Forderung im Sportentwicklungsplan ist deshalb die Unterstützung des Ehrenamts in den Vereinen. Ein Weg, das zu verwirklichen, ist, administrative Aufgaben im Verein auf hauptamtliche Mitarbeiter zu übertragen, damit sich ehrenamtliche Vorstände wieder verstärkt um die Entwicklung ihres Vereines kümmern können. Viele Vereine schrecken aufgrund der finanziellen Belastung davor zurück, andere Vorstände wollen sich nicht nachsagen lassen, nur Arbeit abgeben zu wollen. Mit dieser Anschub-Förderung soll der Weg frei gemacht werden, positive Erfahrungen mit dem Einsatz hauptamtlicher Kräfte zu machen um auch langfristig solche Kräfte zu beschäftigen.

 

Kosten: Alle Vereine wurden befragt, ob sie hauptamtliche Kräfte einstellen würden, wenn gefördert wird. Sechs Vereine haben positive Rückmeldung gegeben. Wir erwarten Mehrkosten von höchstens 30.000 /Jahr beginnend ab 2021.

 

Nr. 7 Zuschüsse für besondere Sportprojekte

Durch eine Aufzählung der möglichen Fördertatbestände soll die Bandbreite der Fördermöglichkeiten besser dargestellt werden.

 

Nr. 9.1 Förderung von Übungsleitern*innen

Zukünftig sollen neben den vom BLSV anerkannten Übungsleitern auch die Trainerinnen und Trainer in besonderen Sportarten wie z.B. Parkour, BMX, Skaten oder Billard gefördert werden können, soweit sie vergleichbare Aus- und Fortbildungen haben.

 

Kosten: Wir haben ca. 10 Übungsleiter*innen, die unter diesen Tatbestand fallen, identifiziert. Die zusätzlichen Kosten betragen ca. 2.000

 

Nr. 9.2 Ausbildung vom Vereinsmanager*innen

Die Ausbildung von Vereinsmanager*innen des BLSV wurde intensiviert und modular aufgebaut. Die Kosten erhöhen sich deshalb um mehrere hundert Euro. Mit der Erhöhung des Höchstbetrages des Zuschusses von bisher 300 auf 500 soll diesem Aufwand Rechnung getragen werden.

 

Kosten: Mehraufwand ca. 1.000 /Jahr

 

Nr. 10 Zuschuss und Darlehen zur Errichtung, Erweiterung, Verbesserung und Ausstattung von Sportanlagen

Einer der wichtigsten Erkenntnisse im Rahmen der Untersuchungen zum Sportentwicklungsplan war, dass es einen erheblichen Sanierungsbedarf an vereinseigenen Sportanlagen gibt. Einer der Gründe, dass diese nicht angegangen werden, sind die gestiegenen Kosten im Baubereich und die nicht ausreichende finanzielle Kapazität der Vereine. Trotz der zu erwartenden Einsparungen werden energetische Sanierungen hinten angestellt solange nicht ein erhöhter Fördersatz zu erwarten ist und damit die Amortisationszeit für die Investition kürzer wird.

Die Wirkung erhöhter Fördersätze kann gut am Beispiel der Umrüstung von Flutlichtanlagen auf LED beobachtet werden. Nach Auflage eines Sonderförderprogramm des Bundes wurde der Austausch interessant und bisher haben schon sieben Stadtvereine ihre Anlagen saniert.

 

Die Sportverwaltung möchte deshalb die Sätze für Sanierung und energetische Sanierung erhöhen um den Vereinen die Möglichkeit zur Zukunftssicherung der eigenen Sportanlagen zu geben. In Vergleichsstädten ist ein zunehmender Rückfall von Sportanlagen an Kommunen zu beobachten. Dies wollen wir in Regensburg verhindern, da dadurch erhebliche Mehrkosten zu erwarten sind.

 

Die zu erwartenden Kosten betragen je nach Antragsstellung durch die Vereine bis zu 200.000 € in 2021.

Diese Mehrungen sind in 2021 noch durch HH-Reste zu decken.

Alle Investitionsförderungen sind im Sportausschuss einzeln zu beschließen und stehen immer unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (siehe Nr. 13 „Bewilligung“).


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Richtlinien für die Vergabe der Sportfördermittel der Stadt Regensburg werden gemäß dem beigefügten Entwurf, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, geändert.

Die Änderungen treten am 01.08.2020 in Kraft.


Anlagen:

Sportförderungsrichtlinien mit Änderungen und Ergänzungen in Rot

Entwurf Sportförderungsrichtlinien

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sportförderungsrichtlinien mit Änderungen und Ergänzungen in Rot (157 KB)    
Anlage 2 2 Entwurf Sportförderungsrichtlinien (157 KB)