Sachverhalt:
1.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 30.01.2020 bis zum 03.03.2020 3 entscheidungsreife Anträge im Verwaltungshaushalt und 4 entscheidungsreife Anträge im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € bis 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen fällt (Anlagen 1 - 7).
Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 475.000,00 € sowie Vermögenshaushalt insgesamt: 819.000,00 € und Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt: 260.000,00 €.
2.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 30.01.2020 bis zum 03.03.2020 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 8).
Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 49.200,00 € sowie Vermögenshaushalt insgesamt: 50.000,00 € und Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt: 0,00 €.
3.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 30.01.2020 bis zum 03.03.2020 Wiederbereitstellungen von im Vorjahr nicht kassenwirksam gewordenen Mitteln genehmigt worden, die gemäß Nr. 7 des Stadtratsbeschlusses vom 21.11.2019 dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 9).
Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 0,00 € sowie Vermögenshaushalt insgesamt: 37.000,00 € und Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt: 0,00 €.
26.03.2020 1/2
1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet,
für die in den Anlagen 1 bis 7 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im
Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt 475.000,00 €
sowie im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 819.000,00 €
und im
Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – i. H. v. insgesamt 260.000,00 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt einerseits sowohl durch Mehreinnahmen als auch durch Minderausgaben sowie andererseits durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen.
2. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 8 beschriebenen Mittelbereitstellungen i. H. v. insgesamt 99.200,00 €.
3. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 9 beschriebenen Wiederbereitstellungen i. H. v. insgesamt 37.000,00 €.
Anlagen: 9 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||