Vorlage - VO/20/16487/20  

 
 
Betreff: Haushaltsrestebildung 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
19.03.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen - abgesagt aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Ausbreitung des Coronavirus      
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
26.03.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen - abgesagt aufgrund der sich immer weiter verschärfenden Situation hinsichtlich der rasanten Ausbreitung des Coronavirus      
Ferienausschuss Entscheidung
02.04.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ferienausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

Sachverhalt:

 

 

Die Haushaltseinnahmereste (HER) des Vermögenshaushalts bzw. die Haushaltsausgabereste (HAR) des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts, die sich rechnerisch und rechtlich ergeben, werden entsprechend §§ 19 und 79 Abs. 2 der Kommunalen Haushaltsverordnung - Kameralistik (KommHV-Kameralistik) nur dann zur Übertragung in das nächste Haushaltsjahr vorgeschlagen, wenn der Eingang der Zuwendungen und Kredite oder der Abfluss der Mittel gesichert bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten (HER) des Verwaltungshaushaltes ist nicht zulässig.

 

 

 

I. Haushaltsausgaberestebildung im Verwaltungshaushalt des Jahres 2019

 

Die Ausgabeansätze des Verwaltungshaushaltes sind grundsätzlich einmal übertragbar, wenn die jeweilige Haushaltsstelle im Haushaltsplan 2019 bzw. im Nachtragshaushaltsplan 2019 mit einem Übertragbarkeitsvermerk versehen ist.

 

Die Haushaltsausgabereste wurden ausschließlich dann gebildet, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben im Haushaltsjahr 2020 zwingend und dringend erforderlich ist.

 

 

Die Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes liegen mit rd. 8,8 Mio. € um rd. 0,8 Mio. € unter dem Wert des Vorjahres (2018: 9,6 Mio. €), wie nachfolgende Aufstellungen zeigen.

Dieser Rückgang ist vor allem dem immobilienwirtschaftlichen Bereich zuzuordnen. Für den baulichen Unterhalt bzw. die Anmietung und die Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden (Gr. 50/51 bzw. 53/54) werden rd. 0,6 Mio. € bzw. 1,3 Mio. € weniger an Resten gebildet. Bei den laufenden Zuweisungen bzw. sonstigen Zuschüssen für laufende Zwecke (Gr. 71) werden hingegen rd. 0,9 Mio. € mehr übertragen.

 

 

 

2019

2018

rechnerisch mögliche Haushaltsausgabereste (HAR) im Verwaltungshaushalt (aus dem lfd. J.)

16.912.865,28 €

19.514.583,90 €

     davon bei ‚sonstigen HhSt.’

14.081.069,66 €

14.909.810,04 €

     davon bei ‚Budget-HhSt.’

2.831.795,62 €

4.604.773,86 €

./. insgesamt in Abgang gestellte

   Haushaltsausgabereste

8.100.755,80 €

9.876.084,01 €

47,90 %

50,61%

neu gebildete Haushaltsausgabereste

8.812.109,48 €

9.638.499,89 €

     davon bei ‚sonstigen HhSt.’

7.435.300,67 €

8.475.911,38 €

     davon bei ‚Budget-HhSt.’

1.376.808,81 €

1.162.588,51 €

 

Des Weiteren „verfielen“ Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr, die nicht angeordnet wurden, kraft Gesetzes i.H.v. 3,1 Mio. €.

 

 


Übersicht ‚Haushaltsausgabereste’ nach Gruppierung

Art der Ausgabe

- Gruppierung -

Haushaltsausgabereste 2019

Haushaltsausgabereste 2018

Veränderung

 

 

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

absolut bzw. relativ

 

 

 

 

 

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

5 / 6

6.906.422,68 €

78,37%

8.637.069,99 €

89,61%

-1.730.647,31 €

-25,06%

davon

 

 

 

 

 

 

 

 

5

2.194.346,55 €

24,90%

3.810.559,32 €

39,53%

-1.616.212,77 €

-42,41%

 

6

4.712.076,13 €

53,47%

4.826.510,67 €

50,08%

-114.434,54 €

-2,37%

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse

7

1.280.686,80 €

14,53%

476.429,90 €

4,94%

804.256,90 €

168,81%

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Finanzausgaben

8

625.000,00 €

7,09%

525.000,00 €

5,45%

100.000,00 €

19,05%

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

8.812.109,48 €

100,00%

9.638.499,89 €

100,00%

-826.390,41 €

-8,57%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf die Einzelaufstellung - Anlage I.1. - wird verwiesen.

 

=> Aufgrund der Vielzahl der Haushaltsstellen werden in der Einzelaufstellung die HhSt. je Budget kumuliert und nur die sonstigen HhSt. einzeln aufgeführt!

 - Zudem werden in Anlage II.1. die Haushaltsausgabereste mit einem Gesamtbetrag ab 250.000,00 € aufgeführt und erläutert. -

 

Von den rechnerisch möglichen Haushaltsausgaberesten bei insgesamt 1.252 (2018: 1.745) Haushaltsstellen wurden lediglich bei insgesamt 182 (2018: 175) Haushaltsausgabereste gebildet und in das nächste Haushaltsjahr vorgetragen.

 

Ursächlich für die geringe Zahl der Haushaltsstellen, bei denen Haushaltsausgabereste gebildet wurden, ist im Wesentlichen, dass Kleinreste (insbesondere < 1.000 €) bei budgetierten Haushaltsstellen weitestgehend nicht übertragen wurden, da die Ansätze für das Jahr 2020 als ausreichend erachtet wurden.

 

 

nachrichtlich Übersicht über die Gebundenheit der HAR

Art der Ausgabe

- Gruppierung -

Haushaltsausgabereste 2019

davon

gebunden

davon

nicht gebunden

 

 

Betrag

Anteil am Gesamtbetrag

Betrag

Anteil am HAR

Betrag

Anteil am HAR

 

 

 

 

 

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

5 / 6

6.906.422,68 €

78,37%

5.218.443,78 €

75,56%

1.687.978,90 €

24,44%

davon

 

 

 

 

 

 

 

 

5

2.194.346,55 €

24,90%

1.475.999,31 €

67,26%

718.347,24 €

32,74%

 

6

4.712.076,13 €

53,47%

3.742.444,47 €

79,42%

969.631,66 €

20,58%

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse

7

1.280.686,80 €

14,53%

1.276.862,50 €

99,70%

3.824,30 €

0,30%

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Finanzausgaben

8

625.000,00 €

7,09%

22.718,90 €

3,64%

602.281,10 €

96,36%

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

8.812.109,48 €

100,00%

6.518.025,18 €

73,97%

2.294.084,30 €

26,03%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die maßgeblichen HAR befinden sich im Sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (HGr. 5 / 6). Der Grad der Gebundenheit der HAR insgesamt liegt bei 75,6 % (2018: 80,0 %).

 

Die HAR belaufen sich beim Sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (HGr. 5 / 6) auf insgesamt rd. 6,9 Mio. €, wobei größere (Einzel-)Reste bei folgenden Haushaltsstellen anfallen:

 

Bei den IT-Kosten an Dritte (HhSt. 0.#.632#) werden rd. 2,4 Mio. € vorgetragen und umfassen mehrere Softwareprojekte, die sich in verschiedenen Durchführungsphasen befinden.

Aufgrund von (Umsatzsteuer-) Erstattungen im Zusammenhang mit der Arena Regensburg (HhSt. 0.5511.6411) wird ein HAR i.H.v. 0,3 Mio. € gebildet.

Für den Unterhalt (Gr. 50/51) von Straßen und Brücken (UA 6300/6488) bzw. von Kanälen und im Klärwerk (UA 700#) sind HAR i.H.v. 0,5 Mio. € bzw. 0,7 Mio. € erforderlich.

 

Bei den Zuweisungen und Zuschüssen (HGr. 7) wird nur ein größerer HAR bei der HhSt. 0.4641.7187 (interne Verrechnung zum Ausgleich von Gebührenmindereinnahmen i.Z.m. dem neuen Elternbeitragszuschuss nach Art. 23 BayKiBiG „100 € pro Monat pro Kind“) mit rd. 1,3 Mio. € gebildet.

 

Bei den Sonstigen Finanzausgaben (HGr. 8) mit HAR i.H.v. insgesamt 0,6 Mio. € werden lediglich größere Reste bei den „Bodenordnungsverfahren - Umlegung“ (HhSt. 0.6141.8414 mit 0,6 Mio. € vorgetragen.

 

 

 

II. Haushaltseinnahmerestebildung im Vermögenshaushalt des Jahres 2019

 

 

Die einmalige Bildung von Haushaltseinnahmeresten im Vermögenshaushalt ist ausschließlich für

  • Beiträge und ähnliche Entgelte,
  • Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

sowie

  • Einnahmen aus Krediten und Inneren Darlehen

zulässig.

 

Bei der Bildung dieser Reste ist besonders darauf zu achten, dass die Einnahmen in einem engen Zusammenhang zu den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen stehen und der Eingang im Folgejahr zu erwarten ist.

 

 

Die Haushaltseinnahmereste des Vermögenshaushaltes, die zur Finanzierung der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes gebildet wurden, liegen mit rd. 6,9 Mio. € um rd. 1,9 Mio. € über den Werten des Vorjahres (2018: 5,0 Mio. €), wie nachfolgende Aufstellungen zeigen.

 

 

2019

2018

rechnerisch mögliche Haushaltseinnahmereste (HER) im Vermögenshaushalt (aus dem lfd. J.)

12.871.831,10 €

27.797.897,72 €

./. insgesamt in Abgang gestellte

   Haushaltseinnahmereste

6.017.304,15 €

22.842.235,72 €

46,75%

82,17%

neu gebildete Haushaltseinnahmereste

6.854.526,95 €

4.955.752,00 €

 

Des Weiteren „verfielen“ Haushaltseinnahmereste aus dem Vorjahr, die nicht angeordnet wurden, kraft Gesetzes i.H.v. 2,2 Mio. €.

 

Die in Abgang gestellten HER i.H.v. 6,0 Mio. € (- 16,8 Mio. € ggü. Vorjahr) sind niedriger als im Vorjahr, da im Jahr 2018 rechnerisch mögliche HER für Umschuldungen i.H.v. 18,6 Mio. € nicht übertragen wurden.

 

Übersicht ‚Haushaltseinnahmereste’ nach Gruppierung

Art der Einnahme

- Gruppierung -

Haushaltseinnahmereste 2019

Haushaltseinnahmereste 2018

Veränderung

 

 

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

absolut bzw. relativ

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

36

6.839.526,95 €

99,78%

4.955.752,00 €

100,00%

1.883.774,95 €

38,01%

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen aus Krediten und Inneren Darlehen

37

15.000,00 €

0,22%

0,00 €

0,00%

15.000,00 €

----

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

6.854.526,95

100,0%

4.955.752,00  

100,0%

1.898.774,95 €

38,31%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf die Einzelaufstellung - Anlage I.2 - wird verwiesen.

 - Zudem werden in Anlage II.2. die Haushaltseinnahmereste mit einem Gesamtbetrag ab 250.000,00 € aufgeführt und erläutert. -

 

Haushaltseinnahmereste werden nur bei den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 36) vorgetragen. Diese betragen rd. 6,8 Mio. €.

Größere (Einzel-)Reste werden nur beim „Neubau ‘Hauptfeuerwache‘ - Zuweisungen (HhSt. 1.1313.3610 mit 0,5 Mio. €)“, bei der „‘Integrierten Leitstelle‘ - Erneuerung EDV-Ausstattung - Zuschüsse (HhSt. 1.1600.36# mit 0,4 Mio. €)“, bei der „Erweiterung und Generalsanierung ‘Schule für Vielfalt und Toleranz’ - Zuweisungen (HhSt. 1.21501.3610 mit 0,4 Mio. €)“, bei der „Umgestaltung ‘document Keplerhaus’ – Zuschüsse (HhSt. 1.3102.3610 mit 0,3 Mio. €)“, beim „Neubau ‚Museum der Bayerischen Geschichte’ – Zuweisungen (HhSt. 1.3108.3610 mit 0,6 Mio. €)“, beim „Umbau ‚Kreuzgasse 8‘ zur ‚Akademie für darstellende Kunst’ – Zuschüsse (HhSt. 1.3129.3610 mit 0,4 Mio. €)“, beim „Neubau ‘Begegnungszentrum Guerickestraße’ - Zuweisungen (HhSt. 1.4608.3619 mit 0,8 Mio. €)“, bei „‘Kindertagesstätten’ - Zuschüsse (HhSt. 1.464#.3610 mit 0,6 Mio. €)“, bei „‘Rad- und Gehwegen‘ – Zuweisungen (HhSt. 1.6368.36# mit 0,3 Mio. €)“ und bei der „denkmalgerechten Instandsetzung ‚Steinerne Brücke‘ - Zuschüsse (HhSt. 1.6406.36# mit 0,5 Mio. €)“ gebildet.

 

HER bei den Beiträgen und ähnlichen Entgelten (Gr. 35)  wurden – wie in den Vorjahren - nicht gebildet.

 

Bei den Einnahmen aus Krediten und Inneren Darlehen (Gr. 37) wurde ein HER i.H.v. 15,0 T€ für die Restrate des zweckgebundenen (zinslosen) Darlehens aus dem ‚Entschädigungsfonds’ für die ‚grundlegende und denkmalgerechte Instandsetzung der ‚Steinernen Brücke’’, die voraussichtlich mit Abrechnung des Vorhabens im Jahr 2020 ausbezahlt werden wird, gebildet.

 

 - Im Übrigen darf hierzu auch auf die Vorlage zum vorläufigen Rechnungsabschluss ‚Einnahmen aus Krediten (Gr. 37)’ in der Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen am 19.03.2020 verwiesen werden. -

 

 

 

III. Haushaltsausgaberestebildung im Vermögenshaushalt des Jahres 2019

 

 

Die Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt sind grundsätzlich mehrmals kraft Gesetzes übertragbar.

 

Die Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes liegen mit rd. 124,1 Mio. € um rd. 15,9 Mio. € über den Werten des Vorjahres (2018: 108,3 Mio. €) und betragen damit etwa 47,62 % (2018: 46,25 %) der sog. ‚Investitionsgesamtermächtigung’, wie nachfolgende Aufstellungen zeigen.

Ursächlich für den Anstieg ist im Wesentlichen, dass in diesem Jahr beim „Hochbau“ um insgesamt rd. 8,9 Mio. € höhere HAR als im Vorjahr gebildet worden sind.

 

 

2019

2018

rechnerisch mögliche Haushaltsausgabereste (HAR) im Vermögenshaushalt

132.283.809,70 €

123.760.080,29 €

     davon aus dem lfd. J.

79.866.321,21 €

70.203.047,22 €

     davon aus V.J.

52.417.488,51 €

53.557.033,07 €

./. insgesamt in Abgang gestellte

   Haushaltsausgabereste (aus dem lfd. J. und aus V.J.)

8.151.879,22 €

15.480.918,81 €

6,16 %

12,51 %

neu gebildete Haushaltsausgabereste

124.131.930,54 €

108.279.161,48 €

     davon aus dem lfd. J.

77.568.238,58 €

63.350.990,93 €

     davon aus V.J.

46.563.691,96 €

44.928.170,55 €

 

 

 

Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen - insgesamt
- Haushaltsansätze lfd. J. zzgl. Haushaltsausgabereste aus V.J. -
- sog. ‚Investitionsgesamtermächtigung’ -

260.674.711,48 €

234.113.257,54 €

Anteil der neu zu übertragenen Haushaltsausgabereste an der Gesamtermächtigung für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

47,62%

46,25%

 

Übersicht ‚Haushaltsausgabereste’ nach Gruppierung

Art der Ausgabe

- Gruppierung -

Haushaltsausgabereste 2019

Haushaltsausgabereste 2018

Veränderung

 

 

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

Absolutbetrag bzw.

Anteil am Gesamtbetrag

absolut bzw. relativ

 

 

 

 

 

Gewährung von Darlehen

92

612.000,00 €

0,49%

150.000,00 €

0,14%

462.000,00 €

308,00%

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögenserwerb

93

29.802.438,31 €

24,01%

26.625.540,14 €

24,59%

3.176.898,17 €

11,93%

davon

 

 

 

 

 

 

 

Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen

936

6.162.000,00 €

4,96%

5.722.000,00 €

5,28%

440.000,00 €

7,69%

Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen

932

11.438.913,69 €

9,22%

10.105.170,33 €

9,33%

1.333.743,36 €

13,20%

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

930,

934,

935

12.201.524,62 €

9,83%

10.798.369,81 €

9,98%

1.403.154,81 €

12,99%

 

 

 

 

 

 

 

 

Baumaßnahmen

94 – 96

82.669.551,69 €

66,59%

73.145.920,41 €

67,55%

9.523.631,28 €

13,02%

davon

 

 

 

 

 

 

 

Hochbau-maßnahmen

94

37.828.194,51 €

30,47%

28.896.253,56 €

26,69%

8.931.940,95 €

30,9%

Tiefbau-maßnahmen

95

37.548.685,70 €

30,25%

36.873.421,34 €

34,05%

675.264,36 €

1,83%

Betriebsanlagen

96

7.292.671,48 €

5,87%

7.376.245,51 €

6,81%

-83.574,03 €

-1,13%

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

98

11.047.940,54 €

8,90%

8.357.700,93 €

7,72%

2.690.239,61 €

32,19%

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

124.131.930,54 €

100,00%

108.279.161,48 €

100,00%

15.852.769,06 €

14,64%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf die Einzelaufstellung - Anlage I.3. - wird verwiesen.

 - Zudem werden in Anlage II.3. die Haushaltsausgabereste mit einem Gesamtbetrag ab 250.000,00 € aufgeführt und erläutert. -

 

 

nachrichtlich  Übersicht über die Gebundenheit der HAR

Art der Ausgabe

- Gruppierung -

Haushaltsausgabereste 2019

davon

gebunden

davon

nicht gebunden

 

 

Betrag

Anteil am Gesamtbetrag

Betrag

Anteil am HAR

Betrag

Anteil am HAR

 

 

 

 

 

Gewährung von Darlehen

92

612.000,00 €

0,49%

612.000,00

100,00%

0,00 €

0,00%

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögenserwerb

93

29.802.438,31 €

24,01%

19.701.639,87€

66,11%

10.100.798,44 €

33,89%

davon

 

 

 

 

 

 

 

Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen

936

6.162.000,00 €

4,96%

6.161.000,00 €

99,98%

1.000,00 €

0,02%

Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen

932

11.438.913,69 €

9,22%

8.149.603,13 €

71,24%

3.289.310,56 €

28,76%

Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

930,

934,

935

12.201.524,62 €

9,83%

5.391.036,74 €

44,18%

6.810.487,88 €

55,82%

 

 

 

 

 

 

 

 

Baumaßnahmen

94 – 96

82.669.551,69 €

66,59%

50.527.756,47 €

61,12%

32.141.795,22 €

38,88%

davon

 

 

 

 

 

 

 

Hochbau-maßnahmen

94

37.828.194,51 €

30,47%

24.612.186,90 €

65,06%

13.216.007,61 €

34,94%

Tiefbau-maßnahmen

95

37.548.685,70 €

30,25%

21.209.260,55 €

56,48%

16.339.425,15 €

43,52%

Betriebsanlagen

96

7.292.671,48 €

5,87%

4.706.309,02 €

64,53%

2.586.362,46 €

35,47%

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

98

11.047.940,54 €

8,90%

8.822.199,67 €

79,85%

2.225.740,87 €

20,15%

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

124.131.930,54 €

100,00%

79.663.596,01 €

64,18%

44.468.334,53 €

35,82%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Schwerpunkt der HAR des Vermögenshaushalts liegt, wie auch in der Vergangenheit, bei den Baumaßnahmen (Gr. 94 - 96) mit einem aktuellen Anteil von über 60 %.

 

Von der sog. ‚Investitionsgesamtermächtigung’ mit 260,7 Mio. € (2018: 234,1 Mio. € sowie 2013 – 2018: Ø 231,0 Mio. €) wurden insgesamt etwa 47,6 % (2018: 46,3 % sowie 2013 – 2018: Ø 39,3 %) als HAR übertragen.

 

Dies bedeutet im Ergebnis, dass bei einer deutlich höheren Investitionsgesamtermächtigung zum Einen zwar etwas mehr umgesetzt werden konnte, zum anderen aber auch höhere Haushaltsausgabereste entstanden sind und in das Folgejahr vorgetragen werden mussten!

 

Zudem sind auch die absoluten Werte weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Dies zeigt sich u.a. auch im Baubereich - wie weiter unten auch erläutert - bei dem trotz hoher tatsächlicher Ausgaben (rd. 74,3 Mio. €) auch wiederum hohe Reste entstanden sind.

 

Der Grad der Gebundenheit der HAR insgesamt liegt mit 64,2 % (2018: 61,2 %) über dem Durchschnittswert (2013 - 2018: Ø 61,0 %); der Bindungsgrad bei den größeren Haushaltsausgaberesten (ab 250.000 €), deren Anteil am Gesamtvolumen sich auf rund 68,3 % beläuft, beträgt 72,8 % (2018: 68,2 %).

 

Ursächlich für den leichten Anstieg gegenüber 2018 ist insbesondere der im Vergleich zum Vorjahr höhere Bindungsgrad beim Vermögenserwerb (Gr. 93).

 

 

Bei der Gewährung von Darlehen sowie bei den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 92 / 98) überschreiten die HAR mit einer Höhe von 11,7 Mio. € (2018: 8,5 Mio. €) den Durchschnittswert (2013 - 2018: Ø 10,6 Mio. €) um rund 9,6 %, wobei nennenswerte Einzel-Reste bei der „Errichtung des ‚Museums der Bayerischen Geschichte’ - Kostenbeteiligung der Stadt“ (HhSt. 1.3108.9811 mit 1,1 Mio. €), für die „Umnutzung des ‘ehem. Bürgerstifts St. Michael‘ in ‚Menschen in Not – Schutzhaus‘ – Kostenerstattung der Stadt“ (HhSt. 1.4390.9880 mit 0,8 Mio. €), bei den „‘Kinderbetreuungseinrichtungen’ - Investitionszuschüsse der Stadt an die Träger“ (HhSt. 1.4648.9880 mit insgesamt 3,1 Mio. €), bei der „Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Sportvereine“ (HhSt. 1.5531.928#/988# mit zusammen 1,7 Mio. €), bei der „Errichtung von Rad- und Gehwegeverbindungen über die ‚Sinzinger Eisenbahnbrücke’ und beim ‚Haltepunkt Prüfening‘ - Kostenbeteiligung der Stadt“ (HhSt. 1.6368.98# mit insgesamt 0,5 Mio. €), beim „Förderprogramm ‘Regensburg effizient’ - Zuschüsse Stadt“ (HhSt. 1.7916.98# mit zusammen 0,6 Mio. €) und beim „‘Bebauten Grundbesitz’ - Kostenerstattungen“ (HhSt. 1.8809.9889 mit 0,9 Mio. €) vorgetragen werden.

 

Bei der Investitionsförderung von Dritten, die überwiegend im Rahmen von Förderprogrammen oder vertraglichen Regelungen abzuwickeln sind, werden zur kontinuierlichen Fortführung der Programme die erforderlichen Haushaltsreste gebildet und übertragen.

 

 

Die HAR beim Vermögenserwerb (Gr. 93) liegen mit einer Höhe von 29,8 Mio. € (2018: 26,6 Mio. €) deutlich über dem Mittelwert (2013 - 2018: Ø 20,1 Mio. €).

 

Beim Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen (UGr. 936) sind als nennenswerte HAR die „Kapitaleinlage an das ‘Theater Regensburg’ zum Ausgleich des laufenden Defizits“ (HhSt. 1.3311.9360 mit 2,9 Mio. €), die „Kapitaleinlage an die ‘RSG gGmbH’ zum Ausgleich des laufenden Defizits“ (HhSt. 1.4321.9360 mit 1,2 Mio. €) und die „Kapitaleinlagen zur Finanzierung der Errichtung ‘diverser Parkierungsanlagen’“ (HhSt. 1.6815.9360 mit insgesamt 1,4 Mio. €) aufzuführen.

 

Beim Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 932) sind als größere HAR der „Grunderwerb für die Erweiterung der ‚Sportanlagen Burgweinting’ - interne Verrechnung mit ‚Entwicklungsmaßnahme Burgweinting’“ (HhSt. 1.5601.9329 i.H.v. 1,9 Mio. €), der „Grunderwerb für den Ausbau der ‚Nordgaustraße’“ (HhSt. 1.6482.9320 i.H.v. 0,7 Mio. €), der „Grunderwerb im Rahmen des ‚Hochwasserschutzes’“ (HhSt. 1.6900.9323 i.H.v. 0,5 Mio. €), der „Grunderwerb von ‚Gewerbeflächen‘“ (HhSt. 1.7911.9320 i.H.v. 0,6 Mio. €), das „Erbbaurecht für das ‚Kepler-Areal‘ am ‚Ernst-Reuter-Platz‘“ (HhSt. 1.8413.9323 i.H.v. 4,0 Mio. €) und der „Grunderwerb von ‚bebauten und unbebauten Flächen’“ (HhSt. 1.8809/8819.932# i.H.v. zusammen 1,9 Mio. €) zu erwähnen.

 

Bei Grundstücksgeschäften ist es kaum absehbar, ob Vertragsverhandlungen im vorgesehenen Zeitraum abgeschlossen und abgewickelt werden können; oft muss jedoch auch kurzfristig reagiert werden.

 

Beim Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (UGr. 930, 934, 935) sind als nennenswerte HAR die „(Ersatz-)Beschaffungen von ‚IuK-Technik’ für die ‚Verwaltung’“ (HhSt. 1.0601.934#/935# i.H.v. zusammen 0,6 Mio. €), die „(Ersatz-)Beschaffungen für die ‚Berufsfeuerwehr‘“ (HhSt. 1.1301.934#/935# mit insgesamt 0,7 Mio. €), der „(Ersatz-)Erwerb für die ‚Integrierte Leitstelle‘ ‚ILS‘“ (HhSt. 1.1600.93495 i.H.v. 1,3 Mio. €), die „Grundschule ‘Kreuzschule’ - Ausstattung i.R. Neubau“ (HhSt. 1.21106.9356 mit 0,7 Mio. €), die „(Ersatz-)Beschaffungen für die ‘Städtische Berufsschule I’“ (HhSt. 1.2401.934#/935# i.H.v. zusammen 0,5 Mio. €), die „‘Berufliche Oberschule’ - Ausstattung i.R. Neubau“ (HhSt. 1.2651.9351 mit 0,5 Mio. €), der „Erwerb für das ‚document ‚Keplerhaus‘‘“(HhSt. 1.3102.93501 i.H.v. 1,0 Mio. €), die „Ausstattung für ‘Kinderbetreuungseinrichtungen’“ (HhSt. 1.464#.934#/935# mit insgesamt 1,4 Mio.), die „(Ersatz-)Beschaffungen für das ‚Gartenamt’“ (HhSt. 1.5821.934#/935# i.H.v. zusammen 0,6 Mio. €) und die „(Ersatz-)Beschaffungen für den ‚Fuhrpark’“ (HhSt. 1.7701.934#/935# mit insgesamt 1,1 Mio. €) aufzuführen.

 

Der Grad der Gebundenheit liegt bei dieser Untergruppe mit 44,2 % (2018: 59,7 %) unter dem Vorjahres-, aber über dem Mittelwert (2013 - 2018: Ø 41,4 %).

 

 

Bei den Baumaßnahmen (Gr. 94 - 96) liegen die HAR mit 82,7 Mio. € (2018: 73,1 Mio. €) im Vergleich etwa 37,9 % über dem Mittelwert (2013 - 2018: Ø 59,9 Mio. €). Hier ist bei den Hochbaumaßnahmen (Gr. 94) mit 37,8 Mio. € (2018: 28,9 Mio. € - Ø 21,6 Mio. €) und den Tiefbaumaßnahmen (Gr. 95) mit 37,5 Mio. € (2018: 36,9 Mio. € - Ø 33,1 Mio. €) jeweils eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Bei den betriebstechnischen Maßnahmen (Gr. 96) mit 7,3 Mio. € (2018: 7,4 Mio. € - Ø 5,3 Mio. €) ist dagegen ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr zu notieren. In allen drei Bereichen wird der Durchschnittswert deutlich überschritten.

 

Als größere Einzel-Reste sind zu erwähnen die „‘Hauptfeuerwache’ - Neubau“ (HhSt. 1.1313.94#/95# mit insgesamt 1,0 Mio. €), die „‘Grundschule Königswiesen’ – Aufstockung und Sanierung“ (HhSt. 1.21105.94#/95# mit zusammen 4,2 Mio. €), die „‘Grundschule Kreuzschule’ – Neubau“ (HhSt. 1.21106.94#/95#/96# mit insgesamt 1,4 Mio. €), die „‘Mittelschule Clermont-Ferrand‘ - Erweiterung und Umbau“ (HhSt. 1.21302.94#/95# mit zusammen 1,6 Mio. €), das „‘Albrecht-Altdorfer Gymnasium‘ - Sanierung“ (HhSt. 1.2353.94#/95#/96# mit insgesamt 1,8 Mio. €), die „‘Städtische Berufsschule II’ – Erweiterung“ (HhSt. 1.2402.94#/95#/96# mit zusammen 1,5 Mio. €), die „‘Berufliche Oberschule’ - Neubau“ (HhSt. 1.2651.94#/95# mit insgesamt 1,9 Mio. €), die „‘Jakob-Muth-Schule Harzstraße‘ – Ersatzneubau“ (HhSt. 1.2705.94#/95# mit zusammen 1,1 Mio. €), das „‘Zentraldepot und Archiv‘ - Neubau“ (HhSt. 1.3102.94#/96# mit insgesamt 2,8 Mio. €), das „‘Museum der Bayerischen Geschichte’ - Kostenanteil ‚Stadt’“ (HhSt. 1.3108.94#/95#/96# mit zusammen 1,1 Mio. €), das „‘Begegnungszentrum Guerickestraße’ - Neubau“ (HhSt. 1.4608.94#/95#/96# mit insgesamt 1,5 Mio.), die „‘städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen’ – Sanierung / Neuerrichtung“ (HhSt. 1.464#.94#/95#/96# mit zusammen 5,6 Mio. €), die „‘Entwicklungsmaßnahme Burgweinting’“ (HhSt. 1.6157.94#/95# mit insgesamt 2,8 Mio. €), die „Schaffung von Wohnraum im Rahmen der ‚Wohnungsbauoffensive’“ (HhSt. 1.6200.94# mit zusammen 1,1 Mio. €), die „Erschließungsstraßenaus- und -neubaumaßnahmen“ (HhSt. 1.63#.95# mit insgesamt 5,5 Mio. €), die „Rad- und Gehwegmaßnahmen“ (HhSt. 1.6368.95# mit zusammen 1,6 Mio. €), das „‘Donaumarktareal’ - Neugestaltung bzw. Neuordnung“ (HhSt. 1.6417.95# mit insgesamt 1,3 Mio. €), die „‘Ostumgehung’ - Neubau“ (HhSt. 1.6474.95# mit zusammen 1,0 Mio. €), die „Kanalerneuerungs- und -neubaumaßnahmen“ (HhSt. 1.70#.95# mit insgesamt 8,3 Mio. €), das „Klärwerk“ (HhSt. 1.7103.94#/95#/96# mit zusammen 1,9 Mio. €), das „‘Energiebildungszentrum‘ ‚EBZ‘ mit ‚MINT-Haus‘ – Neubau“ (HhSt. 1.7690/7918.94#/96# mit insgesamt 2,6 Mio. €), das „Anwesen ‚Maximilianstr. 26’ - Ertüchtigung und Schadstoffbeseitigung“ (HhSt. 1.8809.9459 mit 2,0 Mio. €), die „ehem. ‚Nibelungenkaserne’ - Erschließung und Entwicklung“ (HhSt. 1.4601/5805/6325/6815/ 7025/8809.94#/95# (ZBR 8880) mit zusammen 1,7 Mio. €) sowie die „ehem. ‚Prinz-Leopold-Kaserne mit neuem Technischen Bereich’ - Erschließung und Entwicklung“ (HhSt. 1.4601/5805/6325/6815/7025/8809.94#/95# (ZBR 8888) mit insgesamt 2,6 Mio. €).

 

Der Grad der Mittelbindung liegt bei diesen Gruppen im Vergleich zum Vorjahr und zum Mittelwert mit 61,1 % (2018: 60,3 % bzw. 2013 - 2018: Ø 60,3 %) auf einem leicht ‚höheren Niveau`.

Dabei ist festzustellen, dass bei den Hochbaumaßnahmen mit 65,1 % (2018: 59,0 % bzw. Ø 68,8 %) der Vorjahreswert überschritten, allerdings der Durchschnittswert unterschritten wird. Bei den Tiefbaumaßnahmen mit 56,5 % (2018: 61,4 % bzw. Ø 56,8 %) werden sowohl der Vorjahres- als auch der Mittelwert unterschritten und bei den betriebstechnischen Maßnahmen mit 64,5 % (2018: 59,8 % bzw. Ø 48,6 %) werden der Vorjahres- und der Mittelwert überschritten.

 

Die Gründe für diese Entwicklung bei den Baumaßnahmen sind äußerst vielschichtig und in der Regel stark vom Einzelfall abhängig.

Deshalb sind die jeweiligen Einzelbegründungen in der Anlage am geeignetsten, die Entstehung der Haushaltsreste zu erläutern.

 

 

 

IV. Zusammenfassung

 

 

Summarisch betrachtet entstanden – wie in den Vorjahren – sowohl im Vermögenshaushalt als auch im Verwaltungshaushalt erneut hohe bzw. sehr hohe Haushaltsausgabereste.

 

Diesem Trend ist durch Überprüfung der Haushaltsansätze auf Angemessenheit und Kassenwirksamkeit - gem. § 7 Abs. 1 KommHV-Kameralistik - im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes 2020 sowie des Haushaltsplanes 2021 bzw. der Investitions- und Finanzplanung 2020 bis 2024 entgegenzuwirken, um so nicht erforderliche Bindungen von Finanzierungsmitteln zu vermeiden.

 

Dabei ist neben der Finanzierbarkeit insbesondere die Umsetzbarkeit der Maßnahmen zu berücksichtigen.

 

In diesem Rahmen ist kritisch zu hinterfragen, welche Projekte überhaupt bzw. in welchem Umfang im Zuge der Prioritätensetzung in diesem Zeitraum realisiert werden können und wie hoch der Finanzbedarf tatsächlich ist; hierbei ist im Gegensatz zu den Vorjahren ein strengerer Maßstab anzulegen.

Die verfügbaren Haushaltsmittel sind nach dem wirklichen Bedarf zu veranschlagen; dieser ist sowohl in der Gesamthöhe als auch in der zeitlichen Aufteilung ‚knapper‘ zu kalkulieren.

Haushälterisch ist u.a. mit den ‚Instrumentarien’, wie ‚Saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen’, Deckungsvermerke’, …, ausreichende Flexibilität gewährleistet, um einzelne höhere Mittelbedarfe abfangen zu können.

 

Das Investitionsprogramm muss unter Berücksichtigung der personellen und sachlichen Ressourcen, als auch des Rückgangs bei der Gewerbesteuer auf ein umsetzbares und finanzierbares, d.h. realistisches, Volumen angepasst werden.

 

Im Übrigen soll die Verwaltung, wie in den Vorjahren, ermächtigt werden, falls dies zur kontinuierlichen Abwicklung von Maßnahmen erforderlich ist, eingezogene bzw. verfallene Haushaltsreste ganz oder teilweise wieder bereit zu stellen.

 

Die Ergebnisse der Haushaltsrestebildung 2019 werden im Bericht über den Vollzug des Haushaltsplanes 2019 zum Stand 31.12.2019 - ‚vorläufiger Rechnungsabschluss 2019’ - berücksichtigt.

 

 

 

  26.02.2019

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Der Ausschuss beschließt:

 

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

1. Im Haushaltsjahr 2019 werden im Verwaltungshaushalt Haushaltsausgabereste i.H.v. 8.812.109,48 € entsprechend der Anlage I.1. gebildet und in das Haushaltsjahr 2020 übertragen.
Die weiteren rechnerisch möglichen Haushaltsausgabereste werden nicht gebildet.

 

2. Im Haushaltsjahr 2019 werden im Vermögenshaushalt Haushaltseinnahmereste i.H.v. 6.854.526,95 € entsprechend der Anlage I.2. gebildet und in das Haushaltsjahr 2020 übertragen.
Die weiteren rechnerisch möglichen Haushaltseinnahmereste werden nicht gebildet.

 

3. Im Haushaltsjahr 2019 werden im Vermögenshaushalt Haushaltsausgabereste aus dem laufenden Jahr i.H.v. 77.568.238,58 € und aus dem Vorjahr i.H.v. 46.563.691,96 € entsprechend der Anlage I.3. gebildet. Es werden damit insgesamt Haushaltsausgabereste i.H.v. 124.131.930,54 € in das Haushaltsjahr 2020 übergetragen.
Die weiteren rechnerisch möglichen Haushaltsausgabereste werden nicht gebildet.

 

4. Die Anlagen I.1. bis I.3. bilden einen wesentlichen Bestandteil des Beschlusses.

 

5. Das Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen wird ermächtigt, bei unabweisbarem Bedarf Beträge bis zur Höhe der eingezogenen bzw. verfallenen Haushaltsreste 2019, höchstens jeweils bis zu 500.000,00 € je Haushaltsstelle, im Haushaltsjahr 2020 wieder bereitzustellen.

 

 

Anlagen:

 

 

Anlagen:

 

 

Einzelaufstellung der in das nächste Haushaltsjahr 2020 neu zu übertragenden Haushaltsreste 2019 einschl. der vollständig bzw. teilweise nicht zu übertragenden Haushaltsreste 2019

  • Anlage I.1. - I.3.

Einzelaufstellung mit Bezeichnung

 - Bezeichnung sofern der Betrag des rechnerischen Haushaltsrestes

   25.000,00 € übersteigt -

  • Anlage II.1. - II.3.

Einzelaufstellung mit Begründung

 - Gesamtbetrag des neu zu übertragenden Haushaltsrestes ab 250.000,00 € -

jeweils unterteilt in

Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes

sowie

Haushaltseinnahmereste des Vermögenshaushaltes

und

Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes

 

Diagramm und Aufstellung der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts der Jahre 2013 bis 2019

 - (Gesamt- bzw. Teil-)Beträge sowie Anteil an der sog. ‚Gesamtinvestitionsermächtigung’ -

 

 

  28.02.2019

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HhReste_Übertrag-2019_Anlage-I (6362 KB)    
Anlage 2 2 HhReste_Übertrag-2019_Anlage-II (493 KB)    
Anlage 3 3 HhReste_Übertrag-2019_Aufstellung (15 KB)    
Anlage 4 4 HhReste_Übertrag-2019_Diagramm (19 KB)