Sachverhalt:
I. Ausgangssituation Mit dem V. Bauabschnitt am Goethe-Gymnasium ist geplant, das mittlerweile aufgrund der langen Nutzungszeit stark in Anspruch genommene Gebäude St. Fidelis zu sanieren. Aufgrund fehlender Ressourcen kann die Gebäudesanierung derzeit nicht realisiert werden. Zwischenzeitlich befinden sich jedoch die bauzeitlichen Kasten- und Einfachfenster in einem so desolaten Zustand, dass diese unabhängig von einer Gesamtsanierung baldmöglichst saniert werden müssen. Aufgrund ihres Alters und der starken Abnutzung sind die Fenster undicht und bieten insbesondere keinen ausreichenden Wärmeschutz sowie auch unzureichenden Schallschutz. Auch die Heizkörpernischen unterhalb der Fenster weisen keine Wärmedämmung auf. Aus diesen Gründen ist der jährliche Heizenergiebedarf extrem hoch, was eine energetische Sanierung unumgänglich macht. Das Gebäude ist ein Einzeldenkmal, weshalb ein Austausch der Fenster aufgrund des Denkmalschutzes nicht möglich ist. Insoweit wird eine umfassende Sanierung der Kastenfenster erforderlich. Nicht denkmalgeschützte Nebentüren- und Kellerfenster werden ausgetauscht. Im Zuge der Fenstersanierung werden auch die darunter liegenden Heizkörpernischen gedämmt. Da die Heizkörper ebenfalls starke Abnutzungserscheinungen aufweisen und die aktuellen Unfallverhütungsvorschriften an Schulen nicht mehr erfüllen, werden die Radiatoren ebenfalls erneuert.
II. Art und Umfang der Maßnahme Bei vorliegender Maßnahme werden die alten Kasten-Holz-Fenster im Schulbereich umfassend saniert: Holzbauteile werden geschliffen und gestrichen, teils erneuert, die bestehende Verglasung durch Wärmeschutzglas ersetzt und Dichtungen erneuert. Metallbeschläge werden überholt, gewartet und gestrichen. Die Heizkörper werden abmontiert, die Nischen gedämmt, geputzt und gestrichen. Danach erfolgt die Montage neuer Heizkörper inklusive Anpassung der Anschlüsse an die Heizleitungen.
Aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Stellung eines Fassadengerüstes. Punktuelle Mängel des Fassadenanstriches werden bei dieser Gelegenheit beseitigt.
III. Zeitlicher Ablauf Um den geregelten Schulbetrieb weiterhin sicherstellen zu können, erfolgt die Sanierung der Fenster inklusive Heizkörpererneuerung und Nischendämmung ausschließlich im Ferienzeitraum (Sommerferien 2020-2024). Aus diesem Grund wird die Sanierung abschnittsweise jeweils in einem Fassadenbereich, verteilt auf fünf Jahre, durchgeführt.
IV. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Fenstersanierung einschließlich der Dämmung der Heizkörpernischen und des Austauschs der Heizkörper betragen nach der aktuellen Kostenberechnung 1.522.500,00 € (inklusive Baukostensteigerung von 5% laut Baupreisindex). Hier sind die Baunebenkosten (Honorare, Umzüge, Transporte und Montagen) mit 20.000,00 Euro bereits enthalten.
Aufteilung auf Kostengruppen: KG 300 Bauwerk – Baukonstruktion 1.244.000,00 € KG 400 Technische Anlagen – Heizkörper 258.500,00 € KG 700 Baunebenkosten (inkl. Umzüge, Transporte, (De-)Montagen) 20.000,00 € berechnete Gesamtkosten: 1.522.500,00 €
Im Investitionsprogramms 2019 – 2023 sind insgesamt 1.450.000,00 € (2020: 500.000 €; 2021: 500.000 €; 2022: 450.000 €) auf der HH-Stelle 1.2354.9451 dafür eingeplant. Nach abschließender Prüfung des Sachverhaltes, ist die Maßnahme dem Bauunterhalt zuzuordnen und somit im Verwaltungshaushalt auf der HH-Stelle 0.2354.5090 zu veranschlagen. Die für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Mittel müssten durch Umplanung der Haushaltsmittel für das Jahr 2020 vom Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt auf der Haushaltsstelle 0.2354.5090 überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Jahresrate für das Jahr 2020 wird mittels Mittelbereitstellung i. H. v. 300.000 € umgeschichtet. Die Mittelbereitstellung wird im Nachtragshaushaltsplan 2020 abgelöst.
Die Jahresraten der Folgejahre und die Erhöhung um 72.500 € werden im Rahmen der Fortschreibung der Haushalts- und Finanzplanung angepasst. Die Teilmaßnahme wird im IP 2020 – 2024 ausgeplant.
Der Ferienausschuss beschließt:
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