Sachverhalt:
Gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg beruft der Stadtrat für den Fall, dass die Oberbürgermeisterin und die weiteren Bürgermeister gleichzeitig verhindert sind, aus seiner Mitte weitere Stellvertreter der Oberbürgermeisterin und bestimmt auch die Reihenfolge der Stellvertretung.
Der Stadtrat beschließt:
Gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg werden aus der Mitte des Stadtrates als weitere Stellvertreter der Oberbürgermeisterin in folgender Reihenfolge bestimmt:
1. Herr Stadtrat Dr. Thomas Burger 2. Frau Stadträtin Gabriele Opitz 3. Frau Stadträtin Bernadette Dechant
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