Vorlage - VO/20/16564/77  

 
 
Betreff: Niederlegung des Ehrenamtes als Mitglied des Integrationsbeirates
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Integration und Migration   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
23.07.2020 
Nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Frau Songül Sümen hat der Verwaltung am 26.02.2020 mitgeteilt, dass sie wegen Betreuungsverpflichtungen für ihre minderjährige Tochter ihr Ehrenamt als stimmberechtigtes Mitglied des Integrationsbeirates niederlegen möchte.

 

Nach Art. 19 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist die Niederlegung von gemeindlichen Ehrenämtern aus wichtigen Gründen möglich. Hierzu zählen insbesondere Alter, Berufs- oder Familienverhältnisse, Gesundheitszustand.

 

Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen kann davon ausgegangen werden, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine Beschlussfassung des Stadtrates erforderlich.

 

Nach Beschlussfassung des Stadtrates über die Anerkennung des wichtigen Grundes wird der/die Listennachfolger/in gemäß den Ergebnissen zur Wahl der Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat der Stadt Regensburg im Jahr 2014 informiert werden, dass er/sie als Nachfolger/in für das ausgeschiedene Mitglied neu in das Gremium des Integrationsbeirates nachrücken kann.

 


 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat erkennt den durch Frau Songül Sümen mitgeteilten Grund als wichtigen Grund für die Niederlegung ihres Ehrenamtes als Mitglied des Integrationsbeirates der Stadt Regensburg an.