Vorlage - VO/20/16589/65  

 
 
Betreff: Graßer Weg zwischen BAB A 3 und Franz-Josef-Strauß-Allee: Oberbauerneuerung im Rahmen des Neubaus Brückenbauwerk 54 durch die ABD
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ferienausschuss Entscheidung
29.04.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ferienausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Allgemeines:

Die Autobahndirektion Südbayern (ABD), Dienststelle Regensburg, führt den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 zwischen dem Autobahnkreuz Regensburg und der Anschlussstelle Rosenhof durch. Es liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom 27.04.2017 der Regierung der Oberpfalz vor. Auch 16 Brückenbauwerke werden in diesem Bereich neu gebaut.

 

Bei Betriebs-km 492+879 kreuzt der Graßer Weg (Ortsstraße) die BAB A 3 als Unterführung. Im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 muss das bestehende Kreuzungsbauwerk BW 54 unter halbseitiger Sperrung neu errichtet werden. Am Graßer Weg sind hierzu Anpassungen auf einer Länge von rund 50 Metern durch die Autobahndirektion Südbayern vorzunehmen, die bestehenden Verkehrsräume am Graßer Weg werden dabei wiederhergestellt wie im Bestand.

Die Bauausführung ist durch die ABD von Anfang 2021 bis Ende 2022 vorgesehen; die Auftragsvergabe erfolgt jedoch bereits in 2020.

 

Im Nachgang des Neubaus vom BW 54 Graßer Weg schließt die Stadt an das Ende des Ausbaubereiches der ABD am Graßer Weg auf einer Länge von rund 50 m nördlich vom BW 54 und 35 m südlich vom BW 54 eine Oberbauerneuerung an der Fahrbahn bis zur Kreuzung mit der Franz-Josef-Strauß-Allee an.

Weiterhin werden die Asphaltdecken der Radwege am Kreuzungsbereich Graßer Weg mit der Franz-Josef-Strauß-Allee erneuert, sowie die Kabelzuganlage entlang der Ostseite Graßer Weg verlängert.

 

Über den Ersatzneubau des Brückenbauwerks BW 54 Graßer Weg, die Vorausrüstung einer Beleuchtungsanlage im Verlauf des Graßer Weges sowie die Oberbauerneuerung am Graßer Weg durch die ABD wird eine Kreuzungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland Bundesfernstraßenverwaltung und der Stadt Regensburg geschlossen.

 

Informativ:

Bereits 2019 wurden im Bereich vom BW 54 am Graßer Weg alle Sparten sowie der bestehende Straßenentwässerungskanal verlegt, um für den geplanten Brückenneubau ein freies Baufeld zu erhalten.

Die Stadt war an der Verlegung des Straßenentwässerungskanals kostenmäßig beteiligt, da sich die Verlegung außerhalb des Baubereiches der ABD aufgrund des Schadensbildes des vorhandenen Kanals fortsetzte. Die von der Stadt zu tragenden Kosten belaufen sich auf ca. 50.000 €, welche in 2020 kassenwirksam werden.

 

Städtische Ergänzungsmaßnahmen - Deckenerneuerung

Als Belastungsklasse der Fahrbahn Graßer Weg wurde gemäß RStO 12 die Belastungsklasse Bk 3,2 festgesetzt, hier Quartierstraße in Wohngebiet mit Linienbusverkehr. Es wird der gesamte Oberbau mit einem Gesamtaufbau von 60 cm erneuert.

Die Fahrbahn verläuft im Baubereich durchgängig im Dachprofil, die Entwässerungsrinnen werden beidseits entlang der Oberbauerneuerung ebenfalls erneuert, ebenso die Asphaltdecken der Radwegführungen am Kreuzungsbereich Graßer Weg mit der Franz-Josef-Strauß-Allee.

Im Anschlussbereich des Graßer Weges zur Franz-Josef-Strauß-Allee wird weiterhin ein Sinkkastenanschlusskanal erneuert, bereits aufgelassene Abschnitte des Straßenentwässerungskanals beidseits des Graßer Weges (nördlich vom BW 54) werden verfüllt.

Die bestehende Kabelzuganlage an der Südostseite des Bauwerkes 54 endet mit einem Schachtbauwerk am Kreuzungsbereich zur Franz-Josef-Strauß-Allee. Die Leerrohranlage wird auf Veranlassung der Stadt im Gehweg bis zum bestehenden Beleuchtungsmast an der Nordostseite des Brückenbauwerkes mittels 1 x DN 110 neu verlegt. Im Zuge dessen wird auch der Oberbau des Gehweges erneuert.

 

Diese genannten Maßnahmen erfolgen in einem Zug durch die Autobahndirektion Südbayern im Auftrag der Stadt Regensburg, die Bauabwicklung erfolgt im Gesamten durch die Autobahndirektion.

Der Baubeginn für die genannten städtischen straßenbaulichen Maßnahmen wird nach der Fertigstellung des Brückenbauwerkes 54 an der BAB A 3 durch die ABD - in der 2. Jahreshälfte 2022 festgelegt; wobei die Auftragserteilung zusammen mit dem Brückenbauwerk bereits in 2020 durch die Autobahndirektion erfolgen wird.

 

Kosten und Grunderwerb sowie Finanzierung:

Die Kosten für diese straßenbaulichen Ausbaumaßnahmen am Graßer Weg belaufen sich lt. Kostenberechnung hierfür auf insgesamt 285.000,- € brutto.

 

Im gültigen Investitionsprogramm 2019 - 2023 (einschl. Jahresrechnung 2019) sind im UA 6480/ 09 auf der Haushaltsstelle 1.6480.9508 bisher im Wesentlichen nur Mittel für die Kostenanteile der Stadt i.H.v. 85.000,-€ enthalten (davon in 2020: HhRest rd. 55 T€ zzgl. 25 T€ als Verpflichtungsermächtigung; davon allerdings nur rd. 25 T€ verfügbar), welche die Stadt im Ausbaubereich der Brückenbauwerke, die die ABD baut, zu tragen hat (Ertüchtigung der Straßenausstattungen, geringfügige Verbesserungen der Verkehrswege).

 

Um die Einleitung des Vergabeverfahrens bereits in 2020 zu ermöglichen, wären überplanmäßige Mittel als Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 260.000,- € bereitzustellen.

 

Die Deckung könnte im Haushaltsjahr 2020 durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung im UA 6368/02 auf der Haushaltsstelle 1.6368.9512 Neubau „Rad-/Gehweg 'Holzgartensteg'“ - erfolgen.

 

Diese Mittelbereitstellung wird im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogramms 2020 2024 (einschl. Nachtragshaushaltsplan 2020) innerhalb des angepassten Investitionsgesamtvolumens abgelöst.

 

Innerhalb des UA 6480/09 “Anpassung von Straßen und Brücken im Rahmen des 6-streifigen Ausbaus der BAB A3“nnen die Mittel weitestgehend durch Umschichtungen aufgefangen werden. Aufgrund der Aktualisierung der Kostenzusammenfassungen bzw. berechnungen erhöhen sich die Gesamt-Kosten von bisher 2,2 Mio. € auf nunmehr insgesamt rd. 2,4 Mio. €.

Dieser weitere Mehrbedarf kann durch Minderbedarf (u.a. günstigere Abrechnung dieser Maßnahme) bei UA 6408/06 HhSt. 1.6408.9506 „Neugestaltung - Fußngerzone“ ausgeglichen werden.

 

Grunderwerb ist nicht erforderlich.

 


Der Ferienausschuss beschließt:

 

1. Der Straßenoberbau am Graßer Weg wird im Zuge des Neubaus Brückenbauwerk 54 an der BAB A 3 durch die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg, nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erneuert.

 

2. Auf der Haushaltsstelle 1.6480.9508 „Anpassung von Straßen und Brücken im Rahmen des 6-streifigen Ausbaus der BAB A3 – Graßer Weg“ werden überplanmäßige Mittel als Verpflichtungsermächtigung gem. Art. 67 GO i.H.v. 260.000 € bereitgestellt; die Deckung erfolgt durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung bei der Haushaltsstelle 1.6368.9512

 


Anlagen:

Anlage 1: Übersichtskarte

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_20_16589_65_ÜbersichtsLP_GrasserWeg 5000 (2188 KB)