Vorlage - VO/20/16590/65  

 
 
Betreff: Landshuter Straße zwischen den Anschlussstellenästen der BAB A 3 AS Regensburg - Burgweinting: Erneuerung Geh- und Radwegführung entlang der Landshuter Straße im Rahmen des Neubaus Brückenbauwerk 58 an der BAB A 3 durch die ABD;
Deckenerneuerung Landshuter Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ferienausschuss Entscheidung
29.04.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ferienausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Allgemeines:

Die Autobahndirektion Südbayern (ABD), Dienststelle Regensburg, führt den 6-streifigen Ausbau der BAB A 3 zwischen dem Autobahnkreuz Regensburg und der Anschlussstelle Rosenhof durch. Es liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom 27.04.2017 der Regierung der Oberpfalz vor. Auch 16 Brückenbauwerke werden in diesem Bereich neu gebaut.

 

Bei Betriebs-km 497+075 kreuzt die Landshuter Straße (Bundesstraße 15) die BAB A 3 als Unterführung. Im Zuge des 6-streifigen Ausbaus der BAB A 3 muss das bestehende Kreuzungsbauwerk BW 58 neu errichtet werden. Hierzu wird das Brückenbauwerk im Gesamten um ca. 2,0 m nach Osten verschoben. Aufgrund dessen sind an der Landshuter Straße Anpassungen an den Geh- bzw. Radwegen auf einer Länge von rund 200 Metern durch die Autobahndirektion Südbayern bzw. die Stadt Regensburg vorzunehmen.

 

Weiterhin wird der Oberbau (Deckschicht und Binderschicht) der Landshuter Straße im Bereich vom Brückenbauwerk 58 erneuert.

 

Die Bauausführung für den Neubau Brückenbauwerk erfolgt durch die ABD von Anfang 2019 bis Ende 2020; die Erneuerungsarbeiten an den Geh- und Radwegen und an der Landshuter Straße sind für Ende 2020 geplant.

 

Über den Ersatzneubau des Brückenbauwerks BW 58 Landshuter Straße, die Vorausrüstung einer Beleuchtungsanlage im Verlauf der Landshuter Straße sowie die Deckenerneuerung an der Landshuter Straße durch die ABD wurde bereits eine Kreuzungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland Bundesfernstraßenverwaltung und der Stadt Regensburg geschlossen. Die hierin enthaltene Abrechnungsgrenze legt den Ausbaubereich fest für welchen die Stadt die Kosten zu tragen hat.

 

Informativ:

Bereits 2018 wurden im Bereich vom BW 58 Landshuter Straße durch die ABD diverse Sparten und der westliche Straßenentwässerungskanal verlegt, um für den geplanten Brückenneubau ein freies Baufeld zu erhalten. Hierbei war die Stadt an den Kosten nicht beteiligt.

 

städtische Ergänzungsmaßnahmen am Brückenbauwerk 58

Das Brückenbauwerk 58 wird um ca. 2 m nach Osten verrückt, d. h. beide Widerlagerseiten werden um ca. 2 m nach Osten verschoben.

Entlang der Westseite der Landshuter Straße verläuft hier im Bestand ein Einrichtungsradweg (Breite 1,50 m). Dieser wird an die neue Lage des Brückenbauwerkes mit einer Breite von 1,60 m zzgl. Sicherheitsstreifen auf einer Länge von ca. 200 m angepasst, so dass die Radwegführung auch künftig durchgängig ohne Verschwenkung entlang der Landshuter Straße verläuft. Der Radweg wird mittels Hochbord und Sicherheitstrennstreifen von der Fahrbahn der Landshuter Straße abgetrennt.

Entlang der Ostseite der Landshuter Straße erhält der Zweirichtungs - Geh-, Radweg im Bauwerksbereich aufgrund dessen Verschiebung künftig eine Breite von 4,50 m.

Hierbei trägt die Stadt die Kosten für den Neubau des Radweges (Westseite) und des Geh- und Radweges (Ostseite) entsprechend der in der Kreuzungsvereinbarung festgelegten Abrechnungsgrenzen. D.h. die Stadt trägt die Neubaukosten für den Radweg auf einer Länge von rund 80 m nördlich vom BW 58 und 40 m südlich vom BW 58 und die Stadt trägt die Kosten für den Neubau Geh- und Radweg entlang der Ostseite auf einer Länge von rund 20 m nördlich vom BW 58 und 15 m südlich vom BW 58.

 

Weiterhin wird die Deck- und Binderschicht der Landshuter Straße im Bereich vom Brückenbauwerk 58 erneuert. Die Stadt trägt hier Neubaukosten für die Asphaltschichten auf einer Länge von rund 20 m nördlich vom BW 58 und 15 m südlich vom BW 58.

Die bestehende Kabelzuganlage quert die Landshuter Straße an der Nordseite des Bauwerkes 58, diese Querung ist durch die ABD zu erneuern.

 

Diese genannten städtischen Maßnahmen erfolgen in einem Zug durch die Autobahndirektion Südbayern im Auftrag der Stadt Regensburg, die Bauabwicklung erfolgt im Gesamten durch die Autobahndirektion.

Der Baubeginn für die genannten städtischen straßenbaulichen Maßnahmen wird nach der Fertigstellung des Brückenbauwerkes 58 an der BAB A 3 durch die ABD - in der 2. Jahreshälfte 2020 festgelegt; wobei die Auftragserteilung zusammen mit dem Brückenbauwerk bereits in 2018 durch die Autobahndirektion erfolgte.

 

Kosten und Grunderwerb sowie Finanzierung:

Die Kosten für diese straßenbaulichen Ausbaumaßnahmen an der Landshuter Straße belaufen sich lt. Kostenberechnung hierfür auf insgesamt 175.000,- € brutto.

 

Im gültigen Investitionsprogramm 2019 - 2023 sind im UA 6480/ 09 auf der Haushaltsstelle 1.6480.9503 bisher im Wesentlichen nur Mittel für die Kostenanteile der Stadt i.H.v. 100.000,- € enthalten (davon in 2020: HhRest rd. 30 T€ zzgl. 25 T€ als Ansatz; davon allerdings nur rd. 0 T€ verfügbar), welche die Stadt im Ausbaubereich der Brückenbauwerke, die die ABD baut, zu tragen hat (Ertüchtigung der Straßenausstattungen, geringfügige Verbesserungen der Verkehrswege).

 

Um die Vergabe bereits in 2020 zu ermöglichen, wären überplanmäßige Mittel als Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 175.000,- € bereitzustellen.

 

Die Deckung könnte im Haushaltsjahr 2020 durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung im UA 6368/02 auf der Haushaltsstelle 1.6368.9512 Neubau „Rad-/Gehweg 'Holzgartensteg'“ - erfolgen.

 

Diese Mittelbereitstellung wird im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogramms 2020 2024 (einschl. Nachtragshaushaltsplan 2020) innerhalb des angepassten Investitionsgesamtvolumens abgelöst.

 

Innerhalb des UA 6480/09 “Anpassung von Straßen und Brücken im Rahmen des 6-streifigen Ausbaus der BAB A3“nnen die Mittel weitestgehend durch Umschichtungen aufgefangen werden. Aufgrund der Aktualisierung der Kostenzusammenfassungen bzw. berechnungen erhöhen sich die Gesamt-Kosten von bisher 2,2 Mio. € auf nunmehr insgesamt rd. 2,4 Mio. €.

Dieser weitere Mehrbedarf kann durch Minderbedarf (u.a. günstigere Abrechnung dieser Maßnahme) bei UA 6408/06 HhSt. 1.6408.9506 „Neugestaltung - Fußngerzone“ ausgeglichen werden.

 

Grunderwerb ist nicht erforderlich.

 


Der Ferienausschuss beschließt:

1. Der Radweg entlang der Westseite und der Geh- und Radweg entlang der Ostseite der Landshuter Straße wird im Zuge des Neubaus Brückenbauwerk 58 an der BAB A 3 durch die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg, nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel verlegt.

Die Landshuter Straße wird ebenfalls im Rahmen dieser Baumaßnahme im Bereich vom Brückenbauwerk 58 erneuert.

 

2. Auf der Haushaltsstelle 1.6480.9503 „Anpassung von Straßen und Brücken im Rahmen des 6-streifigen Ausbaus der BAB A3 – Landshuter Straße“ werden überplanmäßige Mittel als Verpflichtungsermächtigung gem. Art. 67 GO i.H.v. 175.000 € bereitgestellt; die Deckung erfolgt durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung bei der Haushaltsstelle 1.6368.9512.

 


Anlagen:

Anlage 1: Übersichtskarte

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_20_16590_65_ÜbersichtsplanLandshuterStraßekompremiert (1593 KB)