Sachverhalt:
1.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 04.03.2020 bis zum 14.04.2020 1 entscheidungsreifer Antrag im Verwaltungshaushalt und 2 entscheidungsreife Anträge im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ferienausschuss fällt (Anlagen 1 - 3).
Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 250.000,00 € sowie Vermögenshaushalt insgesamt: 200.000,00 € und Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt: 550.000,00 €.
2.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 04.03.2020 bis zum 14.04.2020 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ferienausschuss zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 4).
Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 72.250,00 € sowie Vermögenshaushalt insgesamt: 0,00 € und Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt: 0,00 €.
3.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 04.03.2020 bis zum 14.04.2020 Wiederbereitstellungen von im Vorjahr nicht kassenwirksam gewordenen Mitteln genehmigt worden, die gemäß Nr. 7 des Stadtratsbeschlusses vom 21.11.2019 dem Ferienausschuss zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 5).
Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 0,00 € sowie Vermögenshaushalt insgesamt: 121.000,00 € und Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt: 0,00 €.
1. Der Ferienausschuss entscheidet,
für die in den Anlagen 1 bis 3 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im
Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt 250.000,00 €
sowie im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 200.000,00 €
und im
Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – i .H. v. insgesamt 550.000,00 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt einerseits sowohl durch die Deckungsreserve und die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage sowie andererseits durch Minder - Verpflichtungsermächtigungen.
2. Der Ferienausschuss nimmt Kenntnis von den in Anlage 4 beschriebenen Mittelbereitstellungen i. H. v. insgesamt 72.250,00 €.
3. Der Ferienausschuss nimmt Kenntnis von den in Anlage 5 beschriebenen Wiederbereitstellungen i. H. v. insgesamt 121.000,00 €.
Anlagen: 5 |
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