Vorlage - VO/20/16604/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2020
Entscheidungskompetenz Ferienausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ferienausschuss Entscheidung
29.04.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ferienausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Sachverhalt:

 

 

1.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 04.03.2020 bis zum 14.04.2020  1 entscheidungsreifer Antrag im Verwaltungshaushalt und 2 entscheidungsreife Anträge im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 50.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Ferienausschuss fällt (Anlagen 1 - 3).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              250.000,00 €

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt:              200.000,00 €

und

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt:              550.000,00 €.

 

 

2.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 04.03.2020 bis zum 14.04.2020 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ferienausschuss zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 4).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              72.250,00 €

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt:              0,00 €

und

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt:              0,00 €.

 

 

3.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 04.03.2020 bis zum 14.04.2020 Wiederbereitstellungen von im Vorjahr nicht kassenwirksam gewordenen Mitteln genehmigt worden, die gemäß Nr. 7 des Stadtratsbeschlusses vom 21.11.2019 dem Ferienausschuss zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 5).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              0,00 €

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt:              121.000,00 €

und

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt:              0,00 €.

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

 

1. Der Ferienausschuss entscheidet,

 

für die in den Anlagen 1 bis 3 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im

 

Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt              250.000,00 €

 

sowie im

 

Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt              200.000,00 €

 

und im

 

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen –

   i .H. v. insgesamt              550.000,00 €

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt einerseits sowohl durch die Deckungsreserve und die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage sowie andererseits durch Minder - Verpflichtungsermächtigungen.

 

 

2. Der Ferienausschuss nimmt Kenntnis von den in Anlage 4 beschriebenen Mittelbereitstellungen i. H. v. insgesamt 72.250,00 €.

 

 

3. Der Ferienausschuss nimmt Kenntnis von den in Anlage 5 beschriebenen Wiederbereitstellungen i. H. v. insgesamt 121.000,00 €.

 

 

 

Anlage:

Anlagen: 5

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_0_0601_6327_FA_04-2020_Anlage-1 (28 KB)    
Anlage 2 2 MB_1_0601_93595_FA_04-2020_Anlage-2 (29 KB)    
Anlage 3 3 MB_1_7929_9699_FA_04-2020_Anlage-3 (31 KB)    
Anlage 4 4 Bekanntgabe_Mittelbereitstellungen-2020_FA_04-2020_Anlage-4 (11 KB)    
Anlage 5 5 Bekanntgabe_Wiederbereitstellungen-2020_FA_04-2020_Anlage-5 (12 KB)