Sachverhalt:
1.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 15.04.2020 bis zum 12.05.2020 1 entscheidungsreifer Antrag im Verwaltungshaushalt und 1 entscheidungsreifer Antrag im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Stadtrates fällt (Anlagen 1 - 2).
Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 525.000,00 € sowie Vermögenshaushalt insgesamt: 320.000,00 € und Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt: 0,00 €.
2.) Von Direktorium 1 wurde in der Zeit vom 15.04.2020 bis zum 12.05.2020 im Wege der Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO 1 Mittelbereitstellung verfügt, die hiermit dem Stadtrat zur Kenntnis gebracht wird (Anlage 3).
Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 100.000,00 € sowie Vermögenshaushalt insgesamt: 0,00 € und Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt: 0,00 €.
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat entscheidet,
für die in den Anlagen 1 bis 2 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im
Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt 525.000,00 €
sowie im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 320.000,00 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch die Deckungsreserve und durch Minderausgaben sowie durch die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage.
2. Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der in Anlage 3 beschriebenen Dringlichen Anordnung i. H. v. insgesamt 100.000,00 €.
Anlagen: …
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