Vorlage - VO/20/16656/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2020

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.05.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

 

Sachverhalt:

 

 

1.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 15.04.2020 bis zum 12.05.2020  1 entscheidungsreifer Antrag im Verwaltungshaushalt und 1 entscheidungsreifer Antrag im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Stadtrates fällt (Anlagen 1 - 2).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              525.000,00 €

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt:              320.000,00 €

und

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt:              0,00 €.

 

 

2.)   Von Direktorium 1 wurde in der Zeit vom 15.04.2020 bis zum 12.05.2020 im Wege der Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO  1 Mittelbereitstellung verfügt, die hiermit dem Stadtrat zur Kenntnis gebracht wird (Anlage 3).

 

Es entfallen auf den

Verwaltungshaushalt insgesamt:              100.000,00 €

sowie

Vermögenshaushalt insgesamt:              0,00 €

und

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt:              0,00 €.

 

 

 

Anlagen: 3

 

 

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1. Der Stadtrat entscheidet,

 

für die in den Anlagen 1 bis 2 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im

 

Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt              525.000,00 €

 

sowie im

 

Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt              320.000,00 €

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt durch die Deckungsreserve und durch Minderausgaben sowie durch die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage.

 

 

2. Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der in Anlage 3 beschriebenen Dringlichen Anordnung i. H. v. insgesamt 100.000,00 €.

 

 

Anlage:

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_0_0601_6327_SR_05-2020_Anlage-1 (30 KB)    
Anlage 2 2 MB_1_0601_93595_SR_05-2020_Anlage-2 (30 KB)    
Anlage 3 3 Dringliche-AO_MB_0_0851_5910_Anlage-3 (331 KB)