Vorlage - VO/20/16673/10  

 
 
Betreff: Erweiterung der Zuständigkeiten des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.05.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Mit Schreiben vom 08.04.2020 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration seine Empfehlungen vom 20.03.2020 für die am 01.05.2020 beginnende Wahlzeit der neu gewählten Gemeinderäte und Kreistage ergänzt.

 

Die konstituierenden Sitzungen der neu gewählten Gemeinderäte und Kreistage sind nach Mitteilung des Ministeriums unverzicht- und unaufschiebbar. Zur konstituierenden Sitzung müssen sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen werden; Beschlussfähigkeit besteht, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Zur Entlastung der konstituierenden Sitzung empfiehlt das Ministerium, nur solche Themen in die Tagesordnung aufzunehmen und Entscheidungen zu treffen, die für die Handlungsfähigkeit während der Pandemielage notwendig sind.

 

Weitere Sitzungen des Gemeinderates sollen auf das unbedingt notwendige Mindestmaß beschränkt werden, das erforderlich ist, um unverzichtbare, unaufschiebbare Entscheidungen treffen zu können. Für die am 01.05.2020 beginnende Wahlzeit empfiehlt das Ministerium daher, Entscheidungsbefugnisse vorerst möglichst weitgehend auf einen oder mehrere beschließende Ausschüsse nach Art. 32 Abs. 2 Satz 1 GO zu übertragen, um Befassungen des Gemeinderates soweit möglich zu vermeiden. Zu einer Übertragung genügt grundsätzlich ein Beschluss. Angelegenheiten, die unter das Übertragungsverbot nach Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO fallen, sind grundsätzlich dem Gemeinderat vorbehalten. In diesen Fällen wird empfohlen, zu prüfen, wie dringlich eine Entscheidung ist und ob sie einen zeitlichen Aufschub erlaubt.

 

Laut Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg handelt es sich bei den vom Stadtrat der Stadt Regensburg gebildeten Ausschüssen in der Regel um beschließende Ausschüsse (§ 6 Geschäftsordnung i.V. mit Anlage 1 Buchst. A) Ziffer 1 zur Geschäftsordnung). Diese sollen auch während der Corona-Pandemie einberufen werden. Um die Einberufung des Stadtrates weitestgehend zu vermeiden, wird zudem vorgeschlagen, dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen vorübergehend die Beschlussfassung für Angelegenheiten, die finanzielle Auswirkungen von mehr als 500.000 € erwarten lassen, zu übertragen. Diese Zuständigkeit hat sich der Stadtrat gemäß § 3 Nr. 3 der Geschäftsordnung vorbehalten. Da es sich hierbei jedoch nicht um eine ausschließliche Zuständigkeit des Stadtrates nach Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO handelt, ist eine Übertragung möglich.

 


 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen wird, soweit die Angelegenheit eilbedürftig ist, die Entscheidungsbefugnis für Angelegenheiten übertragen, die finanzielle Auswirkungen von mehr als 500.000 € erwarten lassen. Ausgenommen sind Angelegenheiten der von der Stadt Regensburg verwalteten Stiftungen.

 

  1. Die Erweiterung der Zuständigkeit ist zeitlich beschränkt und gilt nur für den Zeitraum, in dem es aufgrund der Corona-Pandemie zu Einschränkungen kommt.