Vorlage - VO/20/16681/16  

 
 
Betreff: Geschäftsverteilung; Zuteilung der Geschäfte an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Organisation und Personalentwicklung   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
14.05.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Gemäß Art. 39 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann der Oberbürgermeister im Rahmen der Geschäftsverteilung einzelne seiner Befugnisse den weiteren Bürgermeisterinnen/Bürgermeistern übertragen.

 

Gemäß Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GO beschließt über die Verteilung der Geschäfte unter die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder und somit auch an die weiteren Bürgermeisterinnen/die Bürgermeister der Stadtrat.

 

 

Bei der Stadt Regensburg sollen zwei Direktorien (Direktorium 2, Direktorium 3) eingerichtet werden, denen jeweils eine Bürgermeisterin/ein Bürgermeister vorsteht.

 

Der bisherige Referent für Bildung, Sport und Freizeit und künftige Bildungsreferent, Herr Dr. Hermann Hage, ist mit der vorgeschlagenen Änderung seines Geschäftsbereichs mit Wirkung zum 14.05.2020 einverstanden.

 

Es wird vorgeschlagen, die im Beschlussvorschlag aufgeführte Verteilung der Geschäfte zu beschließen.


Der Stadtrat beschließt

 

1. Der zweiten Bürgermeisterin/dem zweiten Bürgermeister wird nachstehender Geschäftsbereich zugewiesen:

 

Direktorium 2

 

        Aufgaben des Amtes für Soziales

        Aufgaben des Amtes für Sport und Freizeit aus dem bisherigen Geschäftsbereich des Referats für Bildung, Sport und Freizeit

        Aufgaben des Amtes für Jugend und Familie

        Aufgaben des Seniorenamtes

        Aufgaben des Amtes für Kommunale Jugendarbeit aus dem bisherigen Geschäftsbereich des Direktoriums 1

 

 

Dem Direktorium 2 werden außerdem zugewiesen:

 

Fachliche Zuständigkeiten (Fachaufgaben) für

        Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH

        Jobcenter Stadt Regensburg

 

 

 

2. Der dritten Bürgermeisterin/dem dritten Bürgermeister wird nachstehender Geschäftsbereich zugewiesen:

 

Direktorium 3

 

        Aufgaben des Umweltamtes

        Aufgaben des Gartenamtes

        Aufgaben des Amtes für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark (Fuhramt)

 

 

Dem Direktorium wird außerdem zugewiesen:

 

Fachliche Zuständigkeit (Fachaufgaben) für

        Energieagentur Regensburg e.V.

 

 

3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Oberbürgermeisterin beabsichtigt ist, das bisherige Referat für Bildung, Sport und Freizeit (Referat V) künftig als „Bildungsreferat“ zu bezeichnen.