Sachverhalt:
Die vorgeschlagene Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) vom 12. Juni 1997 (in der aktuell gültigen Fassung) beinhaltet Änderungen bei den Aufwandsentschädigungen, der Zurverfügungstellung von Geschäftsbedürfnissen, der personellen Ausstattung der Fraktionsbüros und der Verdienstausfallsentschädigung. Darüber hinaus sind redaktionelle und rechtliche Änderungen sowie Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes, die vom Rechnungsprüfungsausschuss am 04.12.2019 beschlossen wurden (siehe VO/19/16111/12), berücksichtigt. Die Änderungen sind aus der beiliegenden Synopse ersichtlich.
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) vom 12.06.1997 laut beigefügtem Entwurf vom 11.05.2020, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Anlagen - Entwurf der Änderungssatzung - Synoptische Darstellung der Änderungen
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