Sachverhalt:
Die Stadt Regensburg hat mit Beschluss des Stadtrats vom 09. Mai 1996 eine "Satzung für das Jugendamt zur Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe in der Stadt Regensburg (Jugendamtssatzung)" erlassen. Nach dieser Jugendamtssatzung (JASatzung) i.d.F. vom 24. Juli 2008 sind die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zu wählen bzw. zu bestellen.
§ 3 JASatzung regelt die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss.
In § 4 Abs. 1 Satz 2 JASatzung ist auf der Grundlage von Art. 17 Abs. 2 Satz 3 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ausdrücklich festgelegt, dass abweichend von Art. 51 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 GO die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeaus- schusses in offener Abstimmung erfolgt.
1. Wahl der stimmberechtigten Mitglieder auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
Nach § 3 Abs. 2 JASatzung gehören als stimmberechtigte Mitglieder dem Jugendhilfe- ausschuss an:
a) drei Frauen und Männer aus den im Stadtjugendring vertretenen Jugendverbänden nach Anhörung der Stadtjugendrings gemäß Art. 18 Abs. 2 Satz 4 AGSG, b) drei Frauen und Männer aus den Wohlfahrtsverbänden nach Anhörung der Arbeitsge- meinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege/Regierungsbezirk Oberpfalz– Stadt und Landkreis Regensburg.
Die stimmberechtigten Mitglieder nach Nrn. 1 und 2 werden vom Stadtrat bestellt, die stimm- berechtigten Mitglieder nach Nrn. 3 und 4 durch den Stadtrat gewählt. Nach Art. 18 Abs. 2 Satz 1 AGSG soll bei den Wahlvorschlägen und dem Wahlgang auf eine ausgewogene Berücksichtigung von Frauen und Männern hingewirkt werden. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist nach Art. 18 Abs. 3 Satz 1 AGSG und für jedes beratende Mitglied ist nach Art. 19 Abs. 3 AGSG ein Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin zu wählen bzw. zu bestellen.
Mit Schreiben vom 02. April 2020 wurden entsprechend der Vorgabe des § 3 Abs. 2 Nr. 4 JASatzung der Stadtjugendring Regensburg und die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege/ Regierungsbezirk Oberpfalz-Stadt und Landkreis Regensburg zusammengeschlossenen Wohlfahrtsverbände über die Modalitäten der Bildung des neuen Jugendhilfeausschusses informiert und um Übermittlung von Wahlvorschlägen gebeten: Sie sollten jeweils mindestens drei Kandidat(inn)en zur Wahl als stimmberechtigte Mitglieder sowie die entsprechenden Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen vorschlagen.
Die im Stadtjugendring vertretenen Verbände schlagen im Einvernehmen mit dem Stadt- jugendring folgende Kandidat(inn)en vor:
1.1. Herrn Detlef Staude (Bayerische Sportjugend) und als dessen Stellvertreter Herrn Wolfram Schröder (Evangelische Jugend), 1.2. Herrn Florian Gmeiner (Scants of Grace) und als dessen Stellvertreterin Frau Romy Helgert (Regensburger Schülervereinigung), 1.3. Frau Daniela Kronschnabl (Trachtenjugend) und als deren Stellvertreterin Frau Anna Gmeiner (Deutsche Gewerkschaftsbund-Jugend),
Aufgrund der Vorschläge durch die Wohlfahrtsorganisationen ergibt sich in Abstimmung mit mit Frau Sabine Rückle-Rösner, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege/Regierungsbezirk Oberpfalz-Stadt und Landkreis Regensburg, folgende Vorschlagsliste: 1.4. Herrn Robert Gruber (Kath. Jugendfürsorge) und als dessen Stellvertreter Herrn Dr. Stefan Gerhardinger (Caritasverband), 1.5. Frau Sabine Rückle-Rösner (Diakonisches Werk) und als deren Stellvertreterin Frau Sabine Wunderlich (Evangelische Jugendsozialarbeit [EJSA]), 1.6. Frau Silvia Frenzel (Parität. Wohlfahrtsverband) und als deren Stellvertreterin Frau Andrea Ziegler (Parität. Wohlfahrtsverband).
2. Bestellung der beratenden Mitglieder
Nach § 3 Abs. 3 JASatzung gehören entsprechend Art. 19 Abs. 1 AGSG als beratende Mitglieder dem Jugendhilfeausschuss an:
Art. 19 Abs. 2 AGSG regelt die Benennung der beratenden Mitglieder des Jugendhilfe- ausschusses. Danach gilt: * Das Mitglied nach Nr. 2 wird vom Leiter oder der Leiterin des für den Jugendamtsbezirk zuständigen Amtsgerichts benannt. * Das Mitglied nach Nr. 3 wird vom Leiter oder der Leiterin des zuständigen staatlichen Schulamtes benannt. * Das Mitglied nach Nr. 4 wird vom Leiter oder der Leiterin der zuständigen Arbeitsagentur benannt. * Das Mitglied nach Nr. 5 wird durch die Leiter bzw. Leiterinnen der Erziehungsberatungs- stellen benannt. * Das Mitglied nach Nr. 7 wird von der zuständigen Polizeidirektion benannt. * Die Mitglieder nach Nr. 9 werden von den zuständigen Stellen der Kirchen und der Jüdischen Kultusgemeinde benannt.
Die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind nach § 4 Abs. 4 JASatzung durch Beschluss des Stadtrates zu bestellen.
Bei den Benennungen soll auf eine ausgewogene Berücksichtigung von Frauen und Männern hingewirkt werden (Art. 19 Abs. 3 i.V.m. Art. 18 Abs. 2 Satz 1 AGSG). Für jedes beratende Mitglied ist ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu bestellen (Art. 19 Abs. 3 i.V.m. Art. 18 Abs. 3 Satz 1 AGSG).
Ein beratendes Mitglied kann nicht Stellvertreter oder Stellvertreterin eines stimm- berechtigten Mitglieds sein (Art. 19 Abs. 4 AGSG).
Mit Schreiben vom 02. April 2020 wurden die o.g. zuständigen Stellen über die Bildung des neuen Jugendhilfeausschusses informiert und um Übermittlung ihrer Benennungen bis 30. April 2020 gebeten. Es ergibt sich folgende Vorschlagsliste von 13 Personen zur Bestellung durch den Stadtrat: 2.1. Herrn Dr. Volker Sgolik 2.2. Frau Dr. Eleonore Hartl-Grötsch 2.3. Frau Annerose Raith 2.4. Frau RinAG Dr. Ursula Breitkopf und als deren Stellvertreterin Frau RinAG Heike Hofbauer-Koller (Amtsgericht 2.5. Herrn SchAD Clemens Sieber und als dessen Stellvertreter Herrn SchAD Klaus Dierl (Staatl. Schulämter im Landkreis und der Stadt Regensburg), 2.6. Frau Roswitha Ramge und als deren Stellvertreterin Frau Dr. Christine Scharf-Haggenmiller (Agentur für 2.7. Frau Martina Kindsmüller und als deren Stellvertreterin Frau Andrea Lehner 2.8. Frau Sandra Gretschel 2.9. Herr Leitender Polizeidirektor Gerhard Roider (Polizeiinspektion Regensburg Süd) und als dessen Stellvertreter Herr Erster Polizeihauptkommissar Ludwig Stegerer (Polizeiinspektion Regensburg Nord) 2.10. Herr Philipp Seitz und als dessen Stellvertreterin Frau Stefanie Schmid (Stadtjugendring), 2.11. Frau Augusta Hammer-Burgstaller, und als deren Stellvertreterin Frau Martina Kohl (Kath. Kirche) 2.12. Herrn Hans Fehrmann und als dessen Stellvertreter Herrn Diakon Klaus Neubert (Evang.-Luth. Kirche), 2.13. Frau Dorina Kuzenko
3. Wahl von zwei stimmberechtigten Mitgliedern nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 JASatzung
Dem Jugendhilfeausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder "zwei vom Stadtrat ge- wählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind" an. Entsprechend Art. 18 Abs. 3 Satz 1 AGSG ist auch für sie jeweils ein Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin zu wählen. Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 JASatzung können entsprechende Wahlvorschläge "von jedem Mitglied des Stadtrats abgegeben werden".
Von Frau Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz- Schwarzfischer werden zur Wahl vorgeschlagen: 3.1. Herrn Martin Steinkirchner (Johanniter e.V.) 3.2. Frau Frauke Riegelsberger-Ganglmeier (Kinderschutzbund)
Der Stadtrat beschließt:
Der Stadtrat nimmt durch Wahl und Bestellung die Berufung von stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg vor.
und als dessen Stellvertreter Herrn Wolfram Schröder (Evangelische Jugend),
und als dessen Stellvertreterin Frau Romy Helgert (Regensburger Schülervereinigung),
und als deren Stellvertreterin Frau Anna Gmeiner (Deutsche Gewerkschaftsbund Jugend),
und als deren Stellvertreter Herrn Dr. Stefan Gerhardinger (Caritasverband),
und als dessen Stellvertreterin Frau Sabine Wunderlich (Evangelische Jugendsozialarbeit [EJSA]),
und als deren Stellvertreterin Frau Andrea Ziegler (Parität. Wohlfahrtsverband).
und als deren Stellvertreterin Frau RinAG Heike Hofbauer-Koller (Amtsgericht Regensburg),
und als dessen Stellvertreter Herr SchAD Klaus Dierl (Staatl. Schulämter im Landkreis und der Stadt Regensburg),
und als deren Stellvertreterin Frau Dr. Christine Scharf-Haggenmiller (Agentur für Arbeit),
und als deren Stellvertreterin Frau Andrea Lehner (Erziehungsberatungsstellen),
und als dessen Stellvertreter Herrn Ersten Polizeihauptkommissar Ludwig Stegerer (Polizeiinspektion Regensburg Nord)
und als dessen Stellvertreterin Frau Stefanie Schmid (Stadtjugendring),
und als deren Stellvertreterin Frau Martina Kohl (Kath. Kirche)
und als dessen Stellvertreter Herrn Diakon Klaus Neubert (Evang.-Luth. Kirche),
und als deren Stellvertreter Herrn Sascha Zehentbauer (Pfad für Kinder e.V.).
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||