Vorlage - VO/20/16683/51  

 
 
Betreff: Bildung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg; Wahl und Bestellung der Mitglieder
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.05.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Die Stadt Regensburg hat mit Beschluss des Stadtrats vom 09. Mai 1996 eine "Satzung für das Jugendamt zur Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe in der Stadt Regensburg (Jugendamtssatzung)" erlassen. Nach dieser Jugendamtssatzung (JASatzung)

i.d.F. vom 24. Juli 2008 sind die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zu wählen bzw. zu bestellen.

 

§ 3 JASatzung regelt die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss.

 

In § 4 Abs. 1 Satz 2 JASatzung ist auf der Grundlage von Art. 17 Abs. 2 Satz 3 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ausdrücklich festgelegt, dass abweichend von Art. 51 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 GO die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeaus- schusses in offener Abstimmung erfolgt.

 

 

1. Wahl der stimmberechtigten Mitglieder auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe

 

Nach § 3 Abs. 2 JASatzung gehören als stimmberechtigte Mitglieder dem Jugendhilfe- ausschuss an:

  1. der oder die Vorsitzende (Art. 17 Abs. 3 Satz 3 AGSG),
  2. sechs weitere Mitglieder des Stadtrats (§ 71 Abs. 1 Nr. 1/1. Alternative SGB VIII),
  3. zwei vom Stadtrat gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind (§ 71 Abs. 1 Nr. 1/2. Alternative SGB VIII),
  4. sechs auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Stadtrat gewählte Frauen und Männer (§ 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII), und zwar jeweils

a)      drei Frauen und Männer aus den im Stadtjugendring vertretenen Jugendverbänden nach Anhörung der Stadtjugendrings gemäß Art. 18 Abs. 2 Satz 4 AGSG,

b)        drei Frauen und nner aus den Wohlfahrtsverbänden nach Anhörung der Arbeitsge- meinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege/Regierungsbezirk Oberpfalz Stadt und Landkreis Regensburg.

 

Die stimmberechtigten Mitglieder nach Nrn. 1 und 2 werden vom Stadtrat bestellt, die stimm- berechtigten Mitglieder nach Nrn. 3 und 4 durch den Stadtrat gewählt.

Nach Art. 18 Abs. 2 Satz 1 AGSG soll bei den Wahlvorschlägen und dem Wahlgang auf eine ausgewogene Berücksichtigung von Frauen und Männern hingewirkt werden.

r jedes stimmberechtigte Mitglied ist nach Art. 18 Abs. 3 Satz 1 AGSG und für jedes beratende Mitglied ist nach Art. 19 Abs. 3 AGSG ein Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin zu wählen bzw. zu bestellen.

 

Mit Schreiben vom 02. April 2020 wurden entsprechend der Vorgabe des § 3 Abs. 2 Nr. 4 JASatzung der Stadtjugendring Regensburg und die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege/ Regierungsbezirk Oberpfalz-Stadt und Landkreis Regensburg zusammengeschlossenen Wohlfahrtsverbände über die Modalitäten der Bildung des neuen Jugendhilfeausschusses informiert und um Übermittlung von Wahlvorschlägen gebeten: Sie sollten jeweils mindestens drei Kandidat(inn)en zur Wahl als stimmberechtigte Mitglieder sowie die entsprechenden Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen vorschlagen.

 

Die im Stadtjugendring vertretenen Verbände schlagen im Einvernehmen mit dem Stadt- jugendring folgende Kandidat(inn)en vor:

 

1.1. Herrn Detlef Staude (Bayerische Sportjugend)

 und als dessen Stellvertreter Herrn Wolfram Schröder (Evangelische Jugend),

1.2. Herrn Florian Gmeiner (Scants of Grace)

und als dessen Stellvertreterin Frau Romy Helgert (Regensburger Schülervereinigung),

1.3. Frau Daniela Kronschnabl (Trachtenjugend)

und als deren Stellvertreterin Frau Anna Gmeiner (Deutsche Gewerkschaftsbund-Jugend),

 

Aufgrund der Vorschläge durch die Wohlfahrtsorganisationen ergibt sich in Abstimmung mit mit Frau Sabine Rückle-Rösner, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege/Regierungsbezirk Oberpfalz-Stadt und Landkreis Regensburg, folgende Vorschlagsliste:

1.4. Herrn Robert Gruber (Kath. Jugendfürsorge)

und als dessen Stellvertreter Herrn Dr. Stefan Gerhardinger (Caritasverband),

1.5. Frau Sabine Rückle-Rösner (Diakonisches Werk)

und als deren Stellvertreterin Frau Sabine Wunderlich (Evangelische Jugendsozialarbeit [EJSA]),

1.6. Frau Silvia Frenzel (Parität. Wohlfahrtsverband)

und als deren Stellvertreterin Frau Andrea Ziegler (Parität. Wohlfahrtsverband).

 

 

2. Bestellung der beratenden Mitglieder

 

Nach § 3 Abs. 3 JASatzung gehören entsprechend Art. 19 Abs. 1 AGSG als beratende Mitglieder dem Jugendhilfeausschuss an:

  1. die Leiter bzw. Leiterinnen der drei Fachämter im Sinne des Art. 19 Abs. 1 Nr. 1 AGSG,
  2. ein Mitglied, das als Jugend- und Familien- oder Vormundschaftsrichter bzw. -richterin tätig ist,
  3. ein Mitglied aus dem Bereich der Schulen oder der Schulverwaltung,
  4. ein Bediensteter oder eine Bedienstete der zuständigen Arbeitsagentur,
  5. eine Fachkraft, die in der Beratung im Sinn des § 28 SGB VIII tätig ist,
  6. die kommunale Gleichstellungsbeauftragte der Stadt,
  7. ein Polizeibeamter oder eine Polizeibeamtin,
  8. der bzw. die Vorsitzende des Stadtjugendrings oder eine von ihm bzw. ihr beauftragte Per- son, sofern der oder die Vorsitzende des Stadtjugendrings dem Jugendhilfeausschuss nicht bereits als stimmberechtigtes Mitglied angehört,
  9. die Mitglieder nach Art. 19 Abs. 1 Nr. 9 AGSG, und zwar je ein Vertreter oder eine Vertreterin der Katholischen Kirche, der Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Jüdischen Kultusgemeinde.

 

Art. 19 Abs. 2 AGSG regelt die Benennung der beratenden Mitglieder des Jugendhilfe- ausschusses. Danach gilt:

*  Das Mitglied nach Nr. 2 wird vom Leiter oder der Leiterin des für den Jugendamtsbezirk zuständigen Amtsgerichts benannt.

*  Das Mitglied nach Nr. 3 wird vom Leiter oder der Leiterin des zuständigen staatlichen Schulamtes benannt.

*  Das Mitglied nach Nr. 4 wird vom Leiter oder der Leiterin der zuständigen Arbeitsagentur benannt.

*  Das Mitglied nach Nr. 5 wird durch die Leiter bzw. Leiterinnen der Erziehungsberatungs- stellen benannt.

*  Das Mitglied nach Nr. 7 wird von der zuständigen Polizeidirektion benannt.

*  Die Mitglieder nach Nr. 9 werden von den zuständigen Stellen der Kirchen und der Jüdischen Kultusgemeinde benannt.

 

Die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind nach § 4 Abs. 4 JASatzung durch Beschluss des Stadtrates zu bestellen.

 

Bei den Benennungen soll auf eine ausgewogene Berücksichtigung von Frauen und Männern hingewirkt werden (Art. 19 Abs. 3 i.V.m. Art. 18 Abs. 2 Satz 1 AGSG).


r jedes beratende Mitglied ist ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu bestellen (Art. 19 Abs. 3 i.V.m. Art. 18 Abs. 3 Satz 1 AGSG).

 

Ein beratendes Mitglied kann nicht Stellvertreter oder Stellvertreterin eines stimm- berechtigten Mitglieds sein (Art. 19 Abs. 4 AGSG).

 

Mit Schreiben vom 02. April 2020 wurden die o.g. zuständigen Stellen über die Bildung des neuen Jugendhilfeausschusses informiert und um Übermittlung ihrer Benennungen bis 30. April 2020 gebeten. Es ergibt sich folgende Vorschlagsliste von 13 Personen zur Bestellung durch den Stadtrat:

2.1. Herrn Dr. Volker Sgolik
und als dessen Stellvertreter Herrn Dr. Marco Merk (Amt für Jugend und Familie),

2.2. Frau Dr. Eleonore Hartl-Grötsch
und als deren Stellvertreterin Frau Katrin Roßbach (Amt für Tagesbetreuung von Kindern),

2.3. Frau Annerose Raith
und als deren Stellvertreterin Frau Rosemarie hrl (Amt für kommunale Jugendarbeit),

2.4. Frau RinAG Dr. Ursula Breitkopf

und als deren Stellvertreterin Frau RinAG Heike Hofbauer-Koller (Amtsgericht
      Regensburg),

2.5. Herrn SchAD Clemens Sieber

und als dessen Stellvertreter Herrn SchAD Klaus Dierl (Staatl. Schulämter im Landkreis und der Stadt Regensburg),

2.6. Frau Roswitha Ramge

und als deren Stellvertreterin Frau Dr. Christine Scharf-Haggenmiller (Agentur für
Arbeit),

2.7. Frau Martina Kindsmüller

 und als deren Stellvertreterin Frau Andrea Lehner
(Erziehungsberatungsstellen),

2.8. Frau Sandra Gretschel
und als deren Stellvertreterin Frau Petra Salameh-Zudock (Kommunale Gleichstellungs­beauftragte),

2.9. Herr Leitender Polizeidirektor Gerhard Roider (Polizeiinspektion Regensburg Süd)

und als dessen Stellvertreter Herr Erster Polizeihauptkommissar Ludwig Stegerer (Polizeiinspektion Regensburg Nord)

2.10. Herr Philipp Seitz

und als dessen Stellvertreterin Frau Stefanie Schmid (Stadtjugendring),

2.11. Frau Augusta Hammer-Burgstaller,

und als deren Stellvertreterin Frau Martina Kohl (Kath. Kirche)

2.12. Herrn Hans Fehrmann

und als dessen Stellvertreter Herrn Diakon Klaus Neubert (Evang.-Luth. Kirche),

2.13. Frau Dorina Kuzenko
und als deren Stellvertreterin Frau Irina Gaydar (Jüdische Gemeinde).

 

 

3. Wahl von zwei stimmberechtigten Mitgliedern nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 JASatzung

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder "zwei vom Stadtrat ge- wählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind" an.

Entsprechend Art. 18 Abs. 3 Satz 1 AGSG ist auch für sie jeweils ein Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin zu wählen.

Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 JASatzung können entsprechende Wahlvorschläge "von jedem Mitglied des Stadtrats abgegeben werden".

 

Von Frau Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz- Schwarzfischer werden zur Wahl vorgeschlagen:

3.1. Herrn Martin Steinkirchner (Johanniter e.V.)
und als dessen Stellvertreter Herrn Thomas Zintl (Don Bosco Zentrum Regensburg),

3.2. Frau Frauke Riegelsberger-Ganglmeier (Kinderschutzbund)
   und als deren Stellvertreter Herrn Sascha Zehentbauer (Pfad für Kinder e.V.).


 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat nimmt durch Wahl und Bestellung die Berufung von stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg vor.

 

  1. Der Stadtrat wählt nach Anhörung des Stadtjugendrings und der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege/Regierungsbezirk Oberpfalz-Stadt und Landkreis Regensburg gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 JASatzung folgende sechs stimmberechtigte Mitglieder sowie deren Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen:

 

  • Herrn Detlef Staude (Bayerische Sportjugend)

und als dessen Stellvertreter Herrn Wolfram Schröder (Evangelische Jugend),

  • Herrn Florian Gmeiner (Scants of Grace)

und als dessen Stellvertreterin Frau Romy Helgert (Regensburger Schülervereinigung),

  • Frau Daniela Kronschnabl (Trachtenjugend)

und als deren Stellvertreterin Frau Anna Gmeiner (Deutsche Gewerkschaftsbund Jugend),

  • Herrn Robert Gruber (Kath. Jugendfürsorge)

und als deren Stellvertreter Herrn Dr. Stefan Gerhardinger (Caritasverband),

  • Frau Sabine Rückle-Rösner (Diakonisches Werk)

und als dessen Stellvertreterin Frau Sabine Wunderlich (Evangelische Jugendsozialarbeit [EJSA]),

  • Frau Silvia Frenzel (Parität. Wohlfahrtsverband)

und als deren Stellvertreterin Frau Andrea Ziegler (Parität. Wohlfahrtsverband).

 

  1. Der Stadtrat bestellt gem. § 3 Abs. 3 Nrn. 1 bis 10 JASatzung folgende 13 beratende Mitglieder und deren Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen:

 

  • Herrn Dr. Volker Sgolik
    und als dessen Stellvertreter Herrn Dr. Marco Merk (Amt für Jugend und Familie),

 


  • Frau Dr. Eleonore Hartl-Grötsch
    und als deren Stellvertreterin Frau Katrin Roßbach (Amt für Tagesbetreuung von Kindern),
  • Frau Annerose Raith
    und als deren Stellvertreterin Frau Rosemarie Wöhrl (Amt für kommunale Jugendarbeit),
  • Frau RinAG Dr. Ursula Breitkopf

und als deren Stellvertreterin Frau RinAG Heike Hofbauer-Koller (Amtsgericht Regensburg),

  • Herrn SchAD Clemens Sieber

und als dessen Stellvertreter Herr SchAD Klaus Dierl (Staatl. Schulämter im Landkreis und der Stadt Regensburg),

  • Frau Roswitha Ramge

und als deren Stellvertreterin Frau Dr. Christine Scharf-Haggenmiller (Agentur für Arbeit),

  • Frau Martina Kindsmüller

 und als deren Stellvertreterin Frau Andrea Lehner (Erziehungsberatungsstellen),

  • Frau Sandra Gretschel
    und als deren Stellvertreterin Petra Salameh-Zudock (Kommunale Gleichstellungs­beauftragte),
  • Herrn Leitenden Polizeidirektor Gerhard Roider (Polizeiinspektion Regensburg Süd)

und als dessen Stellvertreter Herrn Ersten Polizeihauptkommissar Ludwig Stegerer (Polizeiinspektion Regensburg Nord)

  • Herrn Philipp Seitz

und als dessen Stellvertreterin Frau Stefanie Schmid (Stadtjugendring),

  • Frau Augusta Hammer-Burgstaller,

und als deren Stellvertreterin Frau Martina Kohl (Kath. Kirche)

  • Herrn Hans Fehrmann

und als dessen Stellvertreter Herrn Diakon Klaus Neubert (Evang.-Luth. Kirche),

  • Frau Dorina Kuzenko
    und als deren Stellvertreterin Frau Irina Gaydar (Jüdische Gemeinde).

 

  1. Der Stadtrat wählt nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 JASatzung folgende zwei stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen:

 

  • Herrn Martin Steinkirchner (Johanniter e.V.) und als dessen Stellvertreter Herrn Thomas Zintl (Don Bosco Zentrum Regensburg),
  • Frau Frauke Riegelsberger-Ganglmeier (Kinderschutzbund)

und als deren Stellvertreter Herrn Sascha Zehentbauer (Pfad für Kinder e.V.).