Vorlage - VO/20/16686/61  

 
 
Betreff: Qualifizierte Radabstellanlagen im Stadtgebiet - Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
15.09.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
30.09.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Einleitung:

 

Am 03.03.2020 hat der Ausschuss zwei Vorlagen zu der Thematik beraten und dabei beschlossen, am Hauptbahnhof 100 Radabstellplätze in geschlossenen Anlagen als Interimslösung aufzustellen (vgl. VO/20/16397/61). Diese können dort wie sich inzwischen herausgestellt hat erst in 2022 realisiert werden, da der Abriss des Gebäudes Bahnhofstraße 20 erheblichen Abstimmungsbedarf mit der Deutschen Bahn erfordert (insbes. Abschaltung der Oberleitung, Sicherung des Bahnsteigs). Der Abriss ist daher voraussichtlich erst in der 2. Jahreshälfte 2021 möglich.

 

Die zweite Vorlage (VO/19/16264/61) stellte ein Konzept für das gesamte Stadtgebiet vor. Dieses wurde nunmehr von der Verwaltung konkretisiert und weiter ausgearbeitet. Dazu hat die Verwaltung eine Projektskizze erstellt und dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zugesandt. Das Ministerium hält das Konzept dem Grunde nach für förderfähig und förderwürdig.

 

 

Standorte:

 

Die Verwaltung sieht zusätzlich zum Hauptbahnhof 12 Standorte für geschlossene Radabstellanlagen vor. Diese liegen entweder an den beiden Bahnhaltepunkten (Prüfening, Burgweinting), an P&R-Anlagen (Dultplatz, Unterer Wöhrd) oder an Haltestellen wichtiger Regionalbuslinien. Das Umsteigen vom Bus auf das Rad an diesen peripheren Standorten würde die Reisezeit gegenüber einem Umstieg auf eine andere Buslinie im Stadtzentrum (insbes. am Bustreff Albertstraße) vielfach deutlich verkürzen. Damit wäre diese Form des Bike&Ride eine echte Alternative zum Autofahren.

 

Die einzelnen Standorte sind den Anlagen A und B zu entnehmen.

 


Abstellanlagentypen:

 

Zum Einsatz sollen zwei Typen kommen: Radboxen und Sammelschließanlagen. Beispielbilder zeigt die Anlage C.

 

In Radboxen kann jeweils ein Rad (auch Pedelecs, aber keine Lastenräder) eingestellt werden. Vorteile: dort können auch weitere Utensilien (Taschen, Regenkleidung, Helme etc.) untergebracht werden, Beleuchtungssets oder Taschen müssen nicht demontiert werden, um diese vor Diebstahl zu schützen. Nachteil: höherer Flächenverbrauch.

 

In Sammelschließanlagen werden mehrere Räder zusammen eingestellt, Zugang erhalten aber nur Berechtigte (=Mieter).

 

An den meisten Standorten sollen Radboxen aufgestellt werden, Sammelschließanlagen nur am Bf. Prüfening und am Hauptbahnhof (als mobile Ausführung). Die mobilen Sammelschließanlagen sollen später zu den P&R-Plätzen Dultplatz und Unterer Wöhrd versetzt werden.

 

 

Schließfachanlagen:

 

Schließcher bieten die Möglichkeit, Taschen, Beleuchtungssets, Helme, Akkus etc. sicher einzuschließen und sollen daher die Sammelschließanlagen ergänzen. Insgesamt sollen 3 solcher Anlagen beschafft werden (Beispielfoto in Anlage C).

 

 

Umfang:

 

In der Regel sollen zunächst an den peripheren Standorten 5 Radboxen aufgestellt werden. Sobald die Radboxen am Hauptbahnhof nicht mehr benötigt werden, werden diese die schon vorhandenen Anlagen ergänzen (je nach Bedarf). So können die Anlagen dort von 5 auf 10 oder von 10 auf 20 Stellplätze erweitert werden.

 

Die Radboxen werden als Doppelstockanlagen konzipiert, um den Flächenverbrauch zu optimieren. Die oberen Boxen können durch herauszieh- und abklappbare Schienensysteme bequem genutzt werden.

 

Am Bf. Prüfening wird ein erhöhter Bedarf gesehen sowohl für Ein- als auch für Auspendler. Daher wird hier eine Sammelschließanlage mit rund 40 Plätzen vorgesehen.

 

Insgesamt sind zu den 100 Stellplätzen am Hauptbahnhof 100 weitere im Stadtgebiet geplant.

 

 

Zugangssystem:

 

Der Zugang zu den Anlagen erfolgt nach einer Registrierung digital. Der angemeldete Nutzer bucht einen Stellplatz für einen bestimmten Zeitraum (Tag, Woche, Monat, Quartal, Jahr usw.) und erhält einen Zugangscode. Dieser Code muss an der Anlage eingegeben werden. Das Buchungssystem ist so ausgelegt, dass es gleich auch die gesamte Nutzer-Verwaltung und die Abrechnung übernimmt.

 

Auch die Schließfachanlagen werden über das System gebucht. Das System kann auf zukünftige Anlagen Radstation am Hbf., Bahnhaltepunkt Walhallastraße usw. problemlos ausgedehnt werden. Auch eine Erweiterung in die Region (z. B. Bahnhöfe im Landkreis) ist möglich.

 

Störungen werden durch den Betreiber beseitigt, der auch die regelmäßige Wartung übernimmt. Somit ist der personelle Aufwand für die städtischen Ämter gering.

 

 

Instandhaltung der Anlagen:

 

Teil der Ausschreibung / des Vertrages wird sein, dass der Lieferant und Betreiber für die Instandhaltung der Anlagen sorgen muss. Neben der Inspektion/Wartung müssen fallweise Verschleißteile ausgetauscht und Türen sowie andere bewegliche Teile (Doppelstockparker) bei Bedarf neu justiert werden. Es wird eine Nachliefergarantie gefordert und vereinbart.

 

 

Mietgebühren:

 

Die Stadt Regensburg wird die Höhe der Mietgebühren bestimmen, die aus fördertechnischen Gründen maximal kostendeckend sein dürfen. Geplant sind, angelehnt an vergleichbare Systeme, in etwa folgende Mietgebühren (Auswahl, Beispiele):

 

Fahrradbox

1 Tag: 1,00 €            

1 Woche: 5,00 €

1 Monat: 15,00 €

6 Monate: 40,00 €

1 Jahr: 90,00 €

 

Sammelschließanlage

1 Tag: 1,00 €            

1 Woche: 5,00 €

1 Monat: 10,00 €

6 Monate: 30,00 €

1 Jahr: 70,00 €

 

Schließfachanlagen

1 Tag: 0,50 €            

1 Woche: 2,00 €

1 Monat: 5,00 €

6 Monate: 20,00 €

1 Jahr: 30,00 €

 

Zum Vergleich: Die Mietgebühren für Boxen erstrecken sich im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) von 1 € bis 90 , im Rhein-Main-Verbund (z. B. Frankfurt) von 2 € bis 120 € und im Karlsruher Gebiet von 1,50 € bis 160 €.

 

 

Umsetzungszeitrahmen:

 

Die Anlagen am Hauptbahnhof werden in 2022 aufgestellt. 2021, 2023 und 2024 sollen die weiteren Anlagen aufgestellt werden. Das Versetzen der Anlagen vom Hauptbahnhof ist ab 2025 angedacht, hängt aber im Wesentlichen von dem weiteren Fortschritt der Planungen für den ZOB ab.

 

 

Zuwendungen:

 

Der Freistaat hat signalisiert, die Investitionskosten des Projekts zu fördern. Die Förderquote kann derzeit nicht genau bestimmt werden, da diese von den tatsächlichen Kosten abhängt. So werden zwar die Radboxen mit 75 % bezuschusst, jedoch nur bis zu einer Förderhöchstgrenze von 1.000 €.

 

Innovative Ideen bei B&R-Anlagen, die nicht im Rahmen des BayGVFG förderfähig sind, können ebenfalls in Höhe von 75 % gefördert werden. (z. B. Ladestationen für E-Bikes, Schließsysteme, Serviceeinrichtungen, …).

 

Effektivrfte der Fördersatz bezogen auf die Gesamtkosten bei ca. 50 % liegen.

 

 

Kosten / Finanzierung:

 

Zusätzlich zu den Kosten in Höhe von 332.000 €r die Anlagen am Hauptbahnhof fallen weitere Investitionskosten von rund 334.000 € an. Das Versetzen der Anlagen vom Hauptbahnhof zu den endgültigen Standorten wird mit 58.000 € veranschlagt (diese Kosten dürften nicht förderfähig sein).

 

Gemäß Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vom 03.03.2020 (VO/20/16397/61) sollen die Anlagen am Hauptbahnhof u.a. auch durch eine Entnahme aus der cklage bzgl. der Stellplatzablösebeträge (UA 6815) mitfinanziert werden.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des Investitionsprogrammes 2020-2024 in den Jahren 2021-2024 ff berücksichtigt.

 

Im noch gültigen Investitionsprogramm ist diese Maßnahme noch nicht enthalten.

 


 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt/

der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt:

 

Die qualifizierten Radabstellanlagen im Stadtgebiet werden nach der Maßgabe des Sachverhalts und vorbehaltlich der Gewährung von Zuweisungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel errichtet.


Anlagen:

 

A – Liste der geplanten Radabstellanlagen

B – Übersichtskarte

C – Beispielfotos

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_20_16686_61_Anlage_A (216 KB)    
Anlage 2 2 VO_20_16686_61_Anlage_B (7848 KB)    
Anlage 3 3 VO_20_16686_61_Anlage C (573 KB)